Verspätete Auskunft nach Art. 15 DSGVO: 10.000,- € Schadensersatz
Wenn ein Unternehmen einem Mitarbeiter die Auskunft nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO zu seinen persönlichen Daten nicht rechtzeitig erteilt, rechtfertigt dies einen immateriellen Schadensersatz.… ᐅVerspätete Auskunft nach Art. 15 DSGVO: 10.000,- € Schadensersatz