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Fake-Abmahnung: Waldorf Frommer per E-Mail

Seit gestern (09.03.2017) erhalten wir sehr viele Anfragen zu einer per E-Mail versandten Abmahnung im Namen der Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München. Den E-Mail-Empfängern wird vorgeworfen, die Software Adobe Photoshop SC6 – Master Collection unerlaubt öffentlich zum Download zur Verfügung gestellt zu haben. Es werden darin umfangreiche Unterlassungs- und Zahlungsansprüche geltend gemacht. Zudem enthält die Abmahnung die Aufforderung zur Zahlung von 4.000,- €.

Es handelt sich dabei, wie die Kanzlei Waldorf Frommer bereits auf ihrer Website dargestellt hat, um Fake-Abmahnungen.  

Dringender Rat: Keine Zahlung oder Öffnung des Anhangs der Fake-Abmahnung

Schenken Sie diesen E-Mails daher bitte keine Beachtung. Die innerhalb der Fake-Abmahnung geltend gemachten Ansprüche müssen nicht erfüllt werden. Löschen Sie die Mail. Klicken Sie auch nicht auf den Link innerhalb der E-Mail. Sie könnten Ihren Rechner dadurch ggf. mit einem Virus infizieren.

Derartige E-Mails kommen in der heutigen Zeit nicht selten vor. Aufgrund des Umstandes, dass sowohl das Logo als auch die Adressdaten der Waldorf Frommer Rechtsanwälte kopiert und verwendet wurden, denken viele Betroffene allerdings gar nicht an eine Fake-Abmahnung. Hinzu kommt, dass die Münchener-Kanzlei für den Ausspruch von Filesharing-Abmahnungen bekannt ist und eine nicht unerhebliche Anzahl von Abmahnungen versendet.

Im Grundsatz werden von den Waldorf Frommer Rechtsanwälten Abmahnungen ausschließlich per Post versendet. Sollten Sie eine Abmahnung per Post erhalten haben, haben wir hier nähere Informationen bereitgestellt.

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Björn Wrase

Kanzlei Wrase, RA Björn Wrase: Anwalt für Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht und DatenschutzView Author posts