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CSR – Kanzlei Abmahnung ᐅ PMG Entertainment Limited wegen Urheberrechtsverletzung

Unserer Kanzlei liegen Abmahnungen der CSR – Kanzlei vor. Rechtsanwalt Christoph Schmietenknop spricht Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen in Internettauschbörsen im Namen der PMG Entertainment Limited aus.

Haben auch Sie eine solche Abmahnung erhalten, nutzen Sie unsere kostenfreie Erstberatung. In vielen Fällen kann eine Haftung des Anschlussinhabers vollständig ausgeschlossen werden. In jedem Fall ist aber eine Minderung der Ansprüche möglich. Insbesondere in Bezug auf die Unterlassungserklärung ist Vorsicht geboten.

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short

1. Eine Reaktion auf eine Abmahnung der CSR – Kanzlei ist zwingend erforderlich.

2. Eine Minderung der Forderung ist stets möglich.

3. Nicht selten können die Ansprüche vollständig zurückgewiesen werden.

4. Lassen Sie die Abmahnung im Rahmen unserer kostenfreien Erstberatung prüfen.

CSR – Kanzlei: Urheberrechtsverletzung in Internettauschbörsen

Filesharing wird seit Jahren betrieben. Wenn auch die Anzahl der Urheberrechtsverletzungen in Internettauschbörsen in den vergangenen Jahren durch massive Änderungen im Urhebergesetz abgenommen haben, stehen diese dennoch täglich auf der Tagesordnung.

Die PMG Entertainment GmbH lässt innerhalb von aktuellen Abmahnungen urheberrechtliche Ansprüche an Filmwerken geltend machen. Diese sollten von Nutzern von Internettauschbörsen unerlaubt veröffentlicht und damit vervielfältigt werden.

Adressat der Abmahnung ist stets der Inhaber eines Internetanschlusses. Vollkommen irrelevant ist dabei zunächst, ob der Anschlussinhaber überhaupt etwas mit der vorgeworfenen Urheberrechtsverletzung zu tun hat.

Forderung aus der Abmahnung der CSR – Kanzlei

Mit der Abmahnung fordert die CSR-Kanzlei, insbesondere Herr Rechtsanwalt Christoph Schmietenknop, den Anschlussinhaber zunächst auf, es zu unterlassen, einen konkreten Filmtitel (vornehmlich aus dem Erotikbereich) innerhalb von Internettauschbörsen zu veröffentlichen.

Zudem soll eine Unterlassungserklärung abgegeben werden. Schließlich werden Schadensersatz und die Erstattung von Rechtsanwaltsgebühren gefordert.

Der Schadensersatz wird in den uns vorliegenden Abmahnungen der PMG Entertainment Limited auf einen Betrag von 600,- € festgesetzt. Die CSR-Kanzlei fordert für ihre Tätigkeit und den Ausspruch der Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung schließlich Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 235,80 €.

Neben der Abgabe einer Unterlassungserklärung wird durch die CSR-Kanzlei demnach im Ergebnis die Zahlung eines Betrages von 835,80 € gefordert.

Empfohlenes Vorgehen bei dem Erhalt einer Abmahnung der PMG Entertainment Limited

Wir empfehlen stets, die in einer Filesharing-Abmahnung geltend gemachten Ansprüche nicht zu erfüllen, bevor der zugrundeliegende Sachverhalt nicht einer Überprüfung unterzogen wurde. Gleiches gilt natürlich für eine Abmahnung der PMG Entertainment Limited, ausgesprochen durch die CSR – Kanzlei.

Haben Sie eine solche Abmahnung erhalten, nutzen Sie unsere kostenfreie Erstberatung, in der wir Sie aufgrund der Umstände des konkreten Einzelfalls hinsichtlich des weiteren Vorgehens beraten. Sollten Sie sich im Anschluss für eine Beauftragung unserer Kanzlei entscheiden, bieten wir ein faires und transparentes Pauschalhonorar.

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Haftung für die Ansprüche aus der Abmahnung der CSR – Kanzlei

Ob die in der Abmahnung der CSR – Kanzlei geltend gemachten Ansprüche auch tatsächlich bestehen und von dem Anschlussinhaber zu erfüllen sind, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab.

Anschlussinhaber hat Rechtsverletzung begangen

Hat der Anschlussinhaber die Rechtsverletzung begangen, also den gegenständlichen Film innerhalb einer Internettauschbörse genutzt, liegt eine Urheberrechtsverletzung vor. In diesem Fall ist eine Unterlassungserklärung abzugeben. Zudem sind Schadensersatz und Rechtsanwaltsgebühren zu zahlen.

Es ist allerdings selbst in diesem Fall empfehlenswert, die durch die CSR – Kanzlei geltend gemachten Ansprüche nicht vorschnell zu erfüllen. Die der Abmahnung beigefügte Unterlassung bedarf unter Umständen einer Modifizierung. Es ist insbesondere auszuschließen, dass mit der Abgabe der Unterlassungserklärung die Schuld anerkannt wird.

Auch hinsichtlich der Höhe der geforderten Gebühren kann in diesem Fall auf eine erhebliche Minderung hingewirkt werden. Es sind Minderungen von bis zu 50% möglich.

Mehrere Personen hatten Zugriff auf den Anschluss

Sofern zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung mehrere Personen auf den Internetanschluss Zugriff hatten, sind die durch die CSR – Kanzlei geltend gemachten Ansprüche in der Regel vollständig zurückzuweisen.

Kann der Anschlussinhaber im Rahmen der bestehenden sekundären Darlegungslast nämlich aufzeigen, dass es weitere Nutzer gab, die für die Begehung der Rechtsverletzung in Betracht kommen können, entfällt dessen Haftung nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes.

In diesen Fällen bedarf es also keiner Unterlassungserklärung und auch keiner Zahlung von Schadensersatz oder Rechtsanwaltsgebühren. Die Ansprüche sind mit gezielten Einwänden vollständig zurückzuweisen.

Haben Sie eine Abmahnung der PMG Entertainment Limited, ausgesprochen durch die CSR – Kanzlei erhalten, lassen Sie sich von Beginn an effizient und best möglich beraten. Nutzen Sie unsere kostenfreie Erstberatung.