Der Film Mortal Kombat ist derzeit Gegenstand von Abmahnungen der Rechtsanwälte Waldorf Frommer. Die Warner Bros. Entertainment GmbH lässt die Tauschbörsen auf etwaige Urheberrechtsverletzung überwachen. Taucht dabei eine IP-Adresse auf, erhält der entsprechende Anschlussinhaber kurzum eine urheberrechtliche Abmahnung (Filesharing).
Auch wenn in der Abmahnung starr behauptet wird, dass Sie als Anschlussinhaber auf jeden Fall haften, lassen Sie sich davon nicht beirren. Haben Sie die Rechtsverletzung nicht begangen und gab es weitere Personen, die Ihren Anschluss genutzt haben, ist eine vollständige Abwehr der geltend gemachten Ansprüche möglich.
Lassen Sie die Abmahnung für Mortal Kombat durch unsere Kanzlei prüfen und nutzen Sie unsere kostenfreie Erstberatung. Wir schildern zuerst die in Ihrem Fall bestehen Möglichkeiten. Sollte sodann eine Beauftragung unserer Kanzlei gewünscht sein, vertreten wir Sie zu einem fairen Pauschalhonorar.
Gegenstand der Abmahnung für den Film Mortal Kombat
Die Rechtsanwälte von Waldorf Frommer machen mit der Abmahnung schließlich auch Ansprüche geltend. Gefordert ist die Ablage einer Unterlassungserklärung und die Zahlung eines Betrages von 935,80 €.
Mit der Unterlassungserklärung soll sich der Anschlussinhaber schließlich dazu verpflichten, den Film künftig nicht unberechtigt zu veröffentlichen. Kommt es dabei zu einem wiederholten Verstoß, ist ohne weiteres eine Vertragsstrafe geschuldet, die im vierstelligen Bereich liegt. Eine Unterlassungserklärung ist daher nur mit Bedacht abzugeben.
Die Zahlungsansprüche umfassen Schadensersatz in Höhe von 700,- € und Rechtsanwaltsgebühren von 235,80 €.
Haftung & Handlungsempfehlung
Wie sich zu verhalten ist, sofern eine Abmahnung wegen des Films Mortal Kombat eintrudelt, hängt maßgeblich von den konkreten Umständen des Einzelfalls ab.
Ist der Internetanschluss von mehreren Personen in Benutzung bestehen grundsätzlich gute Verteidigungsaussichten. Hat der Anschlussinhaber (Adressat der Abmahnung) die Rechtsverletzung auch nicht begangen, muss weder eine Unterlassungserklärung abgegeben werden noch müssen Zahlungen geleistet werden.
Selbst wenn der Anschlussinhaber oder einen anderer Nutzer für die Rechtsverletzung in Betracht kommt, ist garantiert eine Minderung der Ansprüche möglich. Gerade in Bezug auf die Forderung ist eine Reduzierung sicher.
Sprechen Sie uns an und nutzen Sie unsere kostenfreie Erstberatung. Wir zeigen Ihnen zunächst die Möglichkeiten in Ihrem konkreten Einzelfall in Bezug auf die Abmahnung für den Film Mortal Kombat auf. Erst wenn eine Beauftragung danach gewünscht ist, bieten wir die Vertretung zu einem fairen Pauschalhonorar.