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Kanzlei Lutz Schroeder – Abmahnung für MissionDirect Trading

Die Kanzlei Schroeder aus Kiel spricht Abmahnungen für die MissionDirect Trading Limited & Co. KG aus.

Uns liegen mehrere wettbewerbsrechtliche Abmahnungen der Kanzlei Schroeder vor, die durch Rechtsanwalt Lutz Schroder ausgesprochen wurden.

Gegenstand der Abmahnung ist der Vorwurf gewerblichen Handelns auf der Plattform eBay unter der Nutzung eines privaten Verkäuferkontos.

Kanzlei Schroeder: Gegenstand der Abmahnung

Die Abmahnung richten sich vornehmlich an private Verkäufer auf eBay, die eine größere Anzahl von Artikel auf der Plattform verkauft haben sollen. Durch den Umfang der Verkäufe soll letztendlich die Grenze zu einem gewerblichen Handeln überschritten worden sein. Im Ergebnis wird als behauptet, dass Verkäufe in dem Umfang eines gewerblichen Händlers erfolgten.

Ein gewerblicher Händler muss zahlreiche Informationspflichten erfüllen und beispielsweise ein Impressum und eine Datenschutzerklärung vorhalten. Gleichzeitig muss einem Verbraucher ein Widerrufsrecht eingeräumt werden. Da ein privater Verkäufer diese Obliegenheiten regelmäßig nicht erfüllt, beanstandet Rechtsanwalt Lutz Schroeder das Fehlen nunmehr.

In einem ersten Schritt kommt es aufgrund der tatsächlichen Umstände also zur Begründung einer gewerblichen Eigenschaft. Im zweiten Schritt wird dann vorgehalten, dass die rechtlichen Voraussetzungen für einen Verkauf als Händler nicht gegeben sind, sodass gerade in diesem Umstand zahlreiche Wettbewerbsverstöße gegeben sind, die den Gegenstand der Abmahnung bilden.

Innerhalb der Abmahnungen, die die MissionDirect Trading Limited & Co. KG hat aussprechen lassen, geht es demnach immer um eine Privatperson, die auf eBay ein privates Verkäuferkonto unterhält. Über dieses Verkäuferkonto kam es dann zum Verkauf mehrere, gleichartige Artikel verkauft.

Ansprüche aus der Abmahnung der MissionDirect Trading

Mit der Abmahnung werden Unterlassungs- und Kostenerstattungsansprüche geltend gemacht. Der Verkäufer wird aufgefordert eine Unterlassungserklärung abzugeben, in der er sich verpflichtet, sein Verkäuferkonto nicht mehr als privat zu kennzeichnen. Zudem soll sich dahingehend zum Unterlassen verpflichtet werden, dass  die Informationspflichten eines gewerblichen Verkäufers erfüllt werden. Neben den Unterlassungsansprüchen werden Rechtsanwaltsgebühren nach einem Gegenstandswert von 10.000,00 € gefordert. Anhand dieses Streitwertes, ergeben sich Rechtsanwaltsgebühren von 754,40 €, die die Kanzlei Lutz Schroeder fordert.

Bewertung der Abmahnung der Kanzlei Lutz Schroeder

Ob das tatsächlich eine gewerblichen Verkaufstätigkeit in Ihrem konkreten Einzelfall anzunehmen ist, ist stets anhand der Umstände des Einzelfalls zu beurteilt. Objektive Umstände spiel dabei eine entscheidende Rolle, wie wir bereits in diesem Beitrag dargestellt haben. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (Urteil vom 4.12.2008, Az.: I ZR 2/06) ist für die Bestimmung einer gewerblichen Tätigkeit eines privaten Verkäufers entscheidend:

„Ob ein Anbieter von Waren auf einer Internetplattform im geschäftlichen Verkehr oder im privaten Bereich handelt, ist auf Grund einer Gesamtschau der relevanten Umstände zu beurteilen. Dazu können wiederholte, gleichartige Angebote gegebenenfalls auch von neuen Gegenständen, Angebote erst kurz zuvor erworbener Waren, eine ansonsten gewerbliche Tätigkeit des Anbieters, häufige sog. Feedbacks und Verkaufsaktivitäten für Dritte rechnen.“.

Danach kommt es für die Beurteilung, ob eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt, maßgeblich auf die nachfolgend dargestellten Indizien an:

– Wiederholte Angebote gleichartiger Waren
– Wiederholte Angebote über Neuwaren
– Kurz zuvor erfolgter Erwerb der zum Verkauf angebotenen Waren
– Auch sonstige gewerbliche Tätigkeit des Verkäufers
– Verkauf von Waren für Dritte – Hohe Anzahl von Bewertungen
– Hohe Anzahl von Verkaufsangebote innerhalb eines kurzen Zeitraums
– Angebot von neuwertigen Markenartikeln.

Sämtliche Umstände sind in der Abmahnung zu berücksichtigen

Innerhalb der für die MissionDirect Trading Limited & Co. KG ausgesprochenen Abmahnung stellt die Kanzlei Lutz Schroeder maßgeblich und zu aller erst auf die Anzahl der erhaltenen Bewertungen ab. Dabei ist zu berücksichtigen, dass selbst eine Hohe Anzahl von Bewertungen nur ein Indiz für die Beurteilung einer gewerblichen Tätigkeit sein kann. Weitere Indizien, die für ein Handeln im gewerblichen Ausmaß sprechen, müssen dann hinzutreten oder können gerade auch für eine Verkaufstätigkeit als Privatperson sprechen.

„Bei Berücksichtigung dieser Rechtsgrundsätze durften im vorliegenden Fall die Erfolgsaussichtender Rechtsverteidigung nicht von vornherein verneint werden. Gegenstand der Beschwerdeentscheidung ist allein noch die Frage, ob der Antragsgegner mit seinem Angebot bei eBay als privater Verkäufer oder „im geschäftlichen Verkehr“ und damit wie ein „Unternehmer“ im Sinne von § 14 BGB handelt bzw. gehandelt hat. Insoweit bietet die Rechtslage nicht unerhebliche Schwierigkeiten und ist auch noch nicht vollständig höchstrichterlich geklärt.

aa. Das Landgericht hatte in seiner Nichtabhilfeentscheidung vom 09.02.2011 zutreffend darauf hingewiesen, dass grundsätzlich die hohe Zahl der nachgewiesenen Angebote und Verkäufe sowie der abgegebenen Bewertungen in einem überschaubaren Zeitraum von zwölf Monaten ein maßgebliches Indiz dafür darstellen, dass der Anbieter zielgerichtet einer gewerblichen Tätigkeit nachgeht und nicht nur bei Gelegenheit als privater Anbieter auftritt.

bb. Allerdings hatte der Senat in der von dem Antragsgegner zitierten Entscheidung „Tonnenweise Hardware“ (Senat GRUR-RR 08,374 – Tonnenweise Hardware) die Möglichkeit offen gelassen, dass in besonderen Einzelfällen – z.B. beim Auflösen einer privaten Sammlung – trotz des großen Volumens der Verkaufstätigkeit über eBay gleichwohl nicht von einer gewerblichen Tätigkeit ausgegangen werden kann.“ Hanseatischen Oberlandesgerichts

(Beschluss vom 21.2.2011, Az.: W 22/11) „

Abmahnung der MissionDirect Trading:
Fazit & to do

Im Ergebnis ist daher festzuhalten, dass eine Abmahnung wegen des Vorwurfs einer gewerblichen Tätigkeit stets einer Überprüfung unterzogen werden sollte. Nicht selten sind Umstände gegeben, die dann gegen eine gewerbliche Tätigkeit sprechen.

Ist eine gewerbliche Tätigkeit nach den objektiven Indizien anzunehmen, sind die geltend gemachten Ansprüche zwangsläufig abschließend zu erfüllen. In Bezug auf die Abgabe der Unterlassungserklärung gilt es allerdings größtmöglich Vorsicht walten zu lassen, um keine Vertragsstrafe zu riskieren. Lassen Sie sich insofern beraten.

Hinsichtlich der Geltend gemachten Rechtsanwaltsgebühren ist nach unsere Erfahrung einer erhebliche Minderung möglich.

 

Björn Wrase

Björn Wrase

RA Björn Wrase: Anwalt für AI/KI- & IT-Recht, Medien- und Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht und DatenschutzView Author posts