Abmahnung August Image LLC durch Frommer Legal Rechtsanwälte
August Image LLC Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung an Bildern
Folgen & Konsequenzen der Abmahnung
Im Auftrag der August Image LLC sprechen die Münchner Rechtsanwälte Waldorf Frommer urheberrechtliche Abmahnungen aus. In den Abmahnungen geht um Urheberrechtsverletzungen an Bildern. Im Namen der August Image LLC fordert die Kanzlei Waldorf Frommer die Erfüllung verschiedener Ansprüche. Gerade in Bezug auf die Abgabe einer Unterlassungserklärung und hinsichtlich der Erfüllung der Auskunftsansprüche ist Vorsicht geboten.
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Warum ist eine überlegte Reaktion auf die
Abmahnung der August Image LLC wichtig?
Abmahnungen dieser Art verursachen für die abgemahnte Partei regelmäßig Kosten im vierstelligen Bereich. Die genaue Höhe ist anfangs nicht zu überblicken. Auch die geforderte Unterlassungserklärung sollte nicht ohne Weiteres abgegeben werden. Wir empfehlen daher dringend die Prüfung der Abmahnung. Nutzen Sie hierfür unsere kostenfreie Erstberatung. Wenn Sie so eine Abmahnung der August Image LLC erhalten, sind die entscheidenden Maßnahmen von Ihrer Seite:
- Vermeiden Sie jegliche Kontaktaufnahme mit Waldorf Frommer oder dem Unternehmen Image Professionals GmbH.
- Unterzeichnen Sie ohne unseren Beistand keine Unterlassungserklärung
- Leisten Sie keinerlei Zahlungen.
- Lassen Sie uns innerhalb der gesetzten Frist die Abmahnung prüfen.
Gegenstand der Waldorf Frommer Abmahnung
Die Abmahnung der Rechtsanwälte Waldorf Frommer richtet sich gegen eine vermeintliche oder tatsächlich gegebene Urheberrechtsverletzung. Gegenstand ist konkret die Veröffentlichung nicht lizenzierte Bilder auf einer Website. Die Nutzung- und Verwertungsrechte dieser Bilder liegen bei der August Image LLC.
Zu solchen Veröffentlichungen kommt es, weil vielen Betreibern von Websites immer noch nicht bekannt ist, dass sie nicht einfach im Netz gefundene Bilder für ihre eigenen Zwecke verwenden dürfen. Zwar gibt es lizenzfreie Bilder (sogenannte Stockfotos). Diese sind in der Regel jedoch nur über spezielle Datenbanken zu beziehen und dann als eindeutig lizenzfrei gekennzeichnet. Wenn unter einem Bild beispielsweise der Verweis auf einen möglichen Urheberrechtsschutz zu finden ist, muss die Vermutung gelten, dass es es einen Rechteinhaber gibt.
Einige dieser Rechteinhaber wie die August Image LLC wehren sich gegen die unberechtigte Verwendung ihrer Bilder. Nicht selten generieren die Rechteinhaber durch den Ausspruch von Abmahnungen sogar Einnahmen, die sie allein durch die Vermarktung ihrer Bilder vermutlich nicht erzielen könnten. Auch für die mit der Abmahnung beauftragte Kanzlei – in diesem Fall Waldorf Frommer – ist dies ein einträgliches Geschäft, denn die Kosten für den Vorgang trägt die abgemahnte Partei.
Ermitteln lässt sich die unberechtigte Verwendung von Bildern über eine Bildersuche in der Suchmaschine, die Robots automatisiert vornehmen. Verwender von Bildern sind ihrerseits verpflichtet, das mögliche Vorliegen einer Lizenz zu überprüfen. Die Veröffentlichung eines lizenzierten Bildes ohne Einverständnis des Rechteinhabers – hier der August Image LLC – ist eine Urheberrechtsverletzung. Der Rechteinhaber darf dagegen Abmahnungen aussprechen.
Ihr Ansprechpartner bei Abmahnungen aus dem Urheberrecht
Welche Ansprüche hat ein Rechteinhaber?
Der Rechteinhaber macht wegen der Urheberrechtsverletzung vornehmlich Unterlassungsansprüche und Auskunftsansprüche geltend, Die Abgabe einer Unterlassungserklärung dient der Verhinderung ähnlicher Rechtsverletzungen. Der Auskunftsanspruch verfolgt den Zweck den Zeitraum in Erfahrung zu bringen, über den das Bild bzw. die Bilder unberechtigt veröffentlicht waren.
Der Auskunftsanspruch bildet schließlich die Grundlage für den Schadensersatz. Je länger und je präsenter ein Bild veröffentlicht war, desto höhe fällt der Schadensersatz aus.
Schließlich sollen auch die Kosten für die Kosten gezahlt werden.
Möglich ist eine Abmahnung schon wegen einer einmaligen Urheberrechtsverletzung (§ 97a UrhG).
Folgen & Konsequenzen der August Image LLC über Waldorf Frommer
Die August Image LLC lässt die Kanzlei Waldorf Frommer zunächst mit dem Ausspruch einer Abmahnung auffordern, die betreffenden Urheberrechtsverletzung zu beseitigen.
Der Adressat der Abmahnung hat damit das betreffende Bild von der Website und vom Server des Hosters zu löschen bzw. löschen zu lassen. Letzteres (die Beseitigung auf dem Server) ist sehr wichtig, um einen künftigen Rechtsverstoß auszuschließen. Außerdem sind Suchmaschinentreffer dahingehend zu überprüfen, ob nach der Löschung noch das Bild im Kontext mit der Webseite der abgemahnten Partei auftaucht. Wenn das der Fall ist (meistens), muss der abgemahnte Webmaster bei den Suchmaschinenbetreibern die Löschung dieser Verknüpfung beantragen. Das ist sehr aufwendig, aber auf jeden Fall nötig, wenn die abgemahnte Partei eine Unterlassungserklärung abgegeben hat. Mit dieser verpflichtet sie sich zu erheblichen Strafzahlungen bei erneuten Regelverstößen. Die verhängte Vertragsstrafe liegt praktisch nie (auch nicht bei einem einzigen Verstoß) unter 2.000 Euro.
Allein schon deshalb sollten Abgemahnte nicht bedenkenlos die von der August Image LLC geforderte Unterlassungserklärung unterschreiben.
Eine Abgabe ist zwar möglich und auch ratsam, sofern die behauptete Urheberrechtsverletzung tatsächlich vorliegt. In diesem Fall sollte die Erklärung allerdings modifiziert werden. Gibt der Adressat der Abmahnung keine Unterlassungserklärung ab, obwohl eine Rechtsverletzung gegeben ist, kann die August Image LLC über die Waldorf Frommer Rechtsanwälte ein einstweiliges Verfügungsverfahren einleiten. Dadurch entstehen sehr hohe Kosten, die sich in jedem Fall vermeiden lassen.
Wer also zu schnell die Unterlassungserklärung unterschreibt, riskiert anschließend das Auffinden weiterer Verstöße durch die Gegenpartei und damit die Forderung der Strafzahlung.
Reagieren Sie daher wie oben genannt: Vermeiden Sie zunächst jede Antwort auf die Abmahnung und übergeben Sie uns schnellstmöglich, auf jeden Fall aber vor Ablauf der gesetzten Frist den Fall.
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