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Abmahnung Kanzlei Sarwari ᐅ VPS Film-Entertainment GmbH

Die Kanzlei Sarwari, insbesondere Herr Rechtsanwalt Youssef Sarwari spricht urheberrechtliche Abmahnungen für die VPS Film-Entertainment GmbH aus.

Bereits über mehrere Jahre erreichen uns Filesharing-Abmahnungen der Kanzlei Sarwari aus Hamburg. Gegenstand einer solchen Abmahnung ist stets eine Urheberrechtsverletzung. Die Rechtsverletzung an einem Film aus dem Erotikbereich soll im Rahmen einer Tauschbörse begangen worden sein.

Die Abmahnung der VPS Film-Entertainment GmbH ist in jedem Fall ernst zu nehmen. Es handelt sich dabei nicht um einen Fake.

Kam es tatsächlich zu einem Download, bestehen Ansprüche auf Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz sowie Erstattung von Rechtsanwaltsgebühren. Kann hingegen ausgeschlossen werden, dass ein Pornofilm der VPS Film-Entertainment GmbH heruntergeladen wurde, können die Ansprüche vo ölständig zurückgewiesen werden.

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short

1. Sie müssen auf eine Abmahnung der Kanzlei Sarwari reagieren.

2. Wir können die Forderung garantiert mindern.

3. Oberste Priorität hat die vollständige Zurückweisung der Ansprüche.

4. Reichen Sie die Abmahnung zur Prüfung ein und nutzen Sie unsere kostenfreie Erstberatung.

Kanzlei Sarwari – Gegenstand der Abmahnung

Im Rahmen der Abmahnung nach § 97a UrhG geht es vornehmlich darum zu verhindern, dass es zu weiteren Rechtsverletzungen kommt.

In diesem Zusammenhang enthält die Abmahnung des Rechtsanwalts Yussof Sarwari zu aller erst die Forderung, Urheberrechtsverletzung zu beseitigen und zu unterlassen. Erfüllt wird dieser Anspruch durch eine Unterlassungserklärung. Eine solche Erklärung ist allerdings – entgegen anderslautenden Mitteilungen – nur dann abzugeben, sofern eine Haftung für die Urheberrechtsverletzung besteht. Hat der Anschlussinhaber den Film also heruntergeladen oder daran mitgewirkt, ist über die Abgabe einer Unterlassungserklärung nachzudenken. Die von der Kanzlei Sarwari geforderte Erklärung, die der Abmahnung beiliegt, ist allerdings nicht geeignet. Um zu verhindern, dass zugleich auch ein Schuldanerkenntnis abgegeben wird, bedarf es einer Modifizierung der Unterlassungserklärung.

Im weiteren Verlauf der Abmahnung geht es sodann um die Erfüllung weitergehender Ansprüche. Diese bestehen maßgeblich in der Zahlung von Schadensersatz und Rechtsanwaltsgebühren. Rechtsanwalt Yussof Sarwari stellt die Kosten, die sich in einem Fall beispielhaft auf  894,69 € belaufen, in diesem Zusammenhang ausführlich dar. Schließlich Im Rahmen einer zügigen und gütlichen Erledigung der Abmahnung enthält diese schließlich das Angebot, „lediglich“ 650,00 € zu zahlen. Damit sollen dann jegliche Zahlungsansprüche abgegolten sein.

Handlungsempfehlung bei Abmahnung durch VPS Film-Entertainment GmbH durch Rechtsanwalt Yussof Sarwari aus Hamburg

Wie auf die Abmahnung von Rechtsanwalt Yussof Sarwari zu reagieren ist, hängt von den jeweiligen Umständen des Einzelfalls ab.

  1. Kam es zu einer Urheberrechtsverletzung ist die Abmahnung berechtigt. In diesem Zusammenhang besteht die gesetzliche Verpflichtung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung. Ferner sind Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten zu zahlen. Wir fertigen für unsere Mandanten bei einem derartigen Szenario eine modifizierte Unterlassungserklärung. Zudem wirken wir auf eine Minderung der geltend gemachten Zahlungsansprüche hin. Wir konnten hier bereits sehr gute Ergebnisse erzielen und eine große Minderung erzielen, sodass der an die Kanzlei Sarwari zu zahlenden Betrag wesentlich erträglicher ist.
  2. Hat der Anschlussinhaber die Rechtsverletzung nicht begangen, können die Ansprüche insgesamt und vollständig zurückgewiesen werden. Wir übernehmen für unsere Mandanten die vollständige Kommunikation mit Rechtsanwalt Sarwari, weisen die Ansprüche zurück und halten stetig an der Zurückweisung fest. Gerade wenn es neben dem Inhaber des Internetanschlusses noch weitere Nutzer gab, bestehen sehr gute Erfolgsaussichten. Insofern kann selbst dann an der Zurückweisung festgehalten werden, wenn konkrete gerichtliche Schritte drohen.

Fazit & to do

Haben Sie eine Abmahnung von Yussof Sarwari aus Hamburg erhalten, nutzen Sie unsere kostenfreie Erstberatung. Nur dadurch kann den individuellen Umständen des Einzelfalls Rechnung getragen werden. Schließlich ist eine zielgerichtete Vertretung nur möglich, sofern gezielte Einwände gegen die Abmahnung hervorgebracht werden können.

Ganz gleich, ob eine abschließende Lösung mit der Gegenseite erarbeitet oder die Ansprüche vollständig zurückgewiesen werden sollen, wir vertreten unsere Mandanten effizient und stets zielgerichtet zu einem fairen und von Beginn an übersichtlichen Pauschalhonorar.

Björn Wrase

Björn Wrase

RA Björn Wrase: Anwalt für AI/KI- & IT-Recht, Medien- und Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht und DatenschutzView Author posts