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Abmahnung wegen Verletzung von Nutzungsrechten – Rechtsanwälte Denecke, Priess & Partner

Gehen Sie kein Risiko ein, sofern in Ihrem Briefkasten eine Abmahnung wegen Verletzung von Nutzungsrechten der Rechtsanwälte Denecke, Priess & Partner liegt, sollten Sie sich professionellen Rat einholen.

Uns liegt ein Schreiben der Rechtsanwaltskanzlei Denecke, Preis & Partner vor. Diese Kanzlei ist von der STOCK4B GmbH aus München beauftragt, die Verletzung von Nutzungsrechten an Bildmaterial zu ahnden. Mit der Abmahnung wegen Verletzung von Nutzungsrechten sind die Betroffenen dazu aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Ferner sind Schadenersatzforderungen, Rechtsanwaltskosten und sogar Recherchegebühren zu bezahlen. Ziel der uns vorliegenden Abmahnungen für die STOCK4B GmbH ist es, dass der Rechtsverstoß beseitigt wird, indem das Bild und (!) die URL dazu entfernt werden.

Beachten Sie bitte Folgendes:

  • Keine Kontaktaufnahme zu Denecke, Priess & Partner
  • Keine Unterzeichnung der beigefügten Unterlassungserklärung
  • Keine Zahlung des geforderten Betrages
  • Abmahnung dahingehend prüfen lassen, ob Haftung in Betracht kommt
  • Reichen Sie die Abmahnung zur kostenlosen Ersteinschätzung ein – Nutzen Sie dafür bitte das nebenstehende Kontaktformular mit Uploadfunktion der Abmahnung

Ohne sich vorher rechtlich beraten zu lassen, sollte niemand die beigefügten Unterlassungsverpflichtungserklärungen unterzeichnen. In dieser ist ein Schuldeingeständnis enthalten, ein Wiederholungsfall hätte hohe Kosten zur Folge. Abhilfe kann hier eine von uns modifizierte Unterlassungserklärung schaffen, die aber geschickt formuliert sein muss. Auch sollten Sie zunächst jede Kontaktaufnahme mit der Gegenseite vermeiden. Die Rechtsanwälte Denecke, Preis & Partner sind uns aus zahlreichen Mandaten bekannt und wollen natürlich die Interessen Ihrer Auftraggeber wahren.

Doch zögern Sie nicht zu lange damit, sich Hilfe zu holen, die Fristen der Rechtsanwälte Denecke, Preis & Partner sind nicht so unangemessen kurz, das sie unwirksam wären. Wenn Sie einfach nicht reagieren, kommt es zu einem Gerichtsverfahren, dessen Kosten derjenige trägt, der das Verfahren verliert.

Abmahnung wegen Verletzung von Nutzungsrechten

Damit ein Bild durch das Urheberrechtsgesetz geschützt ist, müssen nur geringe Anforderungen erfüllt sein, sodass Sie davon ausgehen müssen, dass praktisch jedes Bild dem UrhG unterliegt. Im Falle der STOCK4B GmbH wird behauptet, der Fotograf, welcher als Urheber die alleinigen Rechte an dem Bild hatte, habe diese Rechte an die STOCK4B GmbH übertragen. Tatsächlich bleiben die Rechtsanwälte Denecke, Pries & Partner aber einen Beweis dafür schuldig. Als auf das Urheberrecht spezialisierte Rechtsanwälte setzen wir bereits hier an und hinterfragen die einseitige Darstellung der Gegenseite.

Wir möchten unseren Mandanten ein Gerichtsverfahren nach Möglichkeit ersparen, indem wir mit der Gegenseite verhandeln und eine individuelle Überprüfung der Vorwürfe vornehmen, um die Angelegenheit schließlich kostengünstig beilegen zu können.

Ein weiterer Aspekt unserer Verteidigungsstrategie für Sie ist es, die Höhe des geforderten Schadenersatzes kritisch zu sehen. Anders als von den Abmahnern behauptet, ist ein Betrag von mehreren tausend Euro nicht angemessen, insbesondere ist die zugrunde liegende MFM-Tabelle nicht mehr schematisch anzuwenden, wie zuletzt das Oberlandesgericht Hamm entschied. Zunehmend tendiert die Rechtsprechung im Falle von Kleinunternehmern auch dazu, die Streitwerte wesentlich geringer anzusetzen, als mit beinahe 10.000 EUR. Für Sie als Betroffenen bedeutet ein geringerer Streitwert, dass die Rechtsanwaltsgebühren der Gegenseite geringer ausfallen. Die Gebühren für „Internetrecherche“ müssen Sie ebenfalls nicht einfach hinnehmen.

Abmahnung wegen Verletzung von Nutzungsrechten –
Lassen Sie sich beraten!

Wie eingangs bereits angedeutet, überprüfen wir bei der Abwehr einer Abmahnung wegen Verletzung von Nutzungsrechten auch die Unterlassungsverpflichtungserklärungen genau und ändern diese ggf. ab, um Ihren Handlungsspielraum zu erweitern – oft gehen deren Formulierungen nämlich zu weit. Bedenken Sie jedoch: bei einer Unterlassungsverpflichtungserklärung kann es auf jedes Wort ankommen, von eigenen Entwürfen sollten Sie lieber Abstand nehmen, um zu vermeiden, dass die Gegenseite eine einstweilige Verfügung beantragt, die wiederum mit hohen Kosten verbunden wäre.

Fazit: Bei der uns vorliegenden Abmahnung wegen Verletzung von Nutzungsrechten der STOCK4B GmbH dürfte es sich zumindest um keine missbräuchliche Abmahnung handeln, die Kosten Ihrer Verteidigung müssen Sie daher selbst tragen. Doch nach unserer Erfahrung lohnt es sich, spezialisierte Rechtsanwälte mit Ihrer Vertretung zu beauftragen. Indem wir die geforderten Kosten abmildern, fallen die Gesamtkosten für Sie regelmäßig geringer aus, als wenn Sie sich der Abmahnung wegen Verletzung von Nutzungsrechten ohne Beratung beugen. Letzteres birgt auch das Risiko hoher Folgekosten, insoweit die Unterlassungsverpflichtungserklärung Sie für Jahre bindet

Björn Wrase

Björn Wrase

RA Björn Wrase: Anwalt für AI/KI- & IT-Recht, Medien- und Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht und DatenschutzView Author posts