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AdSimple GmbH – Abmahnung durch Kuntze, Mayer & Beyer

In den letzten Wochen und Monaten wurden uns mehrere AdSimple Abmahnungen der Rechtsanwälte Kuntze, Mayer & Beyer aus München zur Bearbeitung übermittelt. Die Kanzlei vertritt die AdSimple GmbH aus Gänserndorf (Österreich). Grund der Abmahnung (§ 97a UrhG) ist die fehlende Verlinkung und ein fehlender Urheberrechtsnachweis, der möglicherweise eine Urheberrechtsverletzung begründen soll.

Die Forderungen in der Abmahnung sind im Ergebnis weit überhöht. Insbesondere die Zahlungsansprüche sind erheblich zu mindern. Unabhängig von der Frage, ob durch den fehlenden Urheberrechtsvermerk überhaupt eine Urheberrechtsverletzung gegeben ist. Wir haben für unsere Mandanten  mit der von der AdSimple GmbH beauftragten Kanzlei Kuntze, Mayer & Beyer bereits abschließende Einigungen getroffen, die schließlich einen Bruchteil dieser Forderungen beinhaltet.

Gegenstand der Abmahnung der RAe Kuntze, Mayer & Beyer

Die AdSimple GmbH bietet auf der Website www.adsimple.de/datenschutz-generator/ zum Beispiel die Möglichkeit, eine Datenschutzerklärung generieren zu lassen. Die Leistung ist kostenfrei. Einzige Voraussetzung ist, dass die Datenschutzerklärung mit einem Link versehen wird. Kurz gesagt ist nach den Nutzungsbedingungen die AdSimple GmbH und der Kooperationspartner zu benennen. Beide Unternehmen sind zudem zu verlinken. Die konkrete Angabe soll wie folgt lauten:

Quelle: Erstellt mit dem Datenschutz Generator von adsimple.de in Kooperation mit Link-Kooperationspartner.

Sind die Voraussetzungen erfüllt, ist folglich eine kostenfreie Nutzung der generierten Datenschutzerklärung möglich. Fehlt dieser Link allerdings, sind die Voraussetzungen für die kostenfreie Nutzung gerade nicht erfüllt. Unter dem Stich verhält sich der Nutzer entgegen der vertraglichen Vereinbarungen. Die Nutzung erfolgt letztendlich ohne Nutzungsrecht, sodass grundsätzlich eine Urheberrechtsverletzung vorliegen könnte.

Ansprüche aus der Abmahnung für die AdSimple GmbH

Die AdSimple GmbH fordert über die Rechtsanwälte Kuntze, Mayer & Beyer die Unterlassung der Nutzung ohne Quellenangabe. Darüber hinaus soll eine Unterlassungserklärung abgegeben werden. Zudem sollen Schadensersatz gezahlt und Rechtsanwaltskosten erstattet werden.

Eine Unterlassungserklärung ist ausschließlich in modifizierter Form abzugeben. Die Abgabe eines Schuldanerkenntnisses ist zu vermeiden. Es ist nicht zu empfehlen, die Unterlassungserklärung abzugeben, die der Abmahnung beigefügt ist.

Die vorwiegend geltend gemachten Kosten von über 2.000, – € je Abmahnung sind weit überzogen. Sowohl den Schadensersatz als auch die Rechtsanwaltsgebühren haben wir bereits mehrfach erheblich gemindert. Wir konnten für unsere Mandanten beispielsweise bereits Vergleiche erzielen, die in etwa einem Viertel der Ursprungsforderung entsprochen haben.

Liegt eine Urheberrechtsverletzung vor?

Die vordergründige Fragen, die sich viele Betroffen stellen ist, ob die Abmahnung überhaupt berechtigt ist. Ob also, überhaupt eine Urheberrechtsverletzung dadurch gegen ist, dass der Quellennachweis nicht eingefügt wurde.

Von einer Urheberrechtsverletzung kann grundsätzlich erst dann gesprochen werden, sofern der zu Grunde liegende Text überhaupt die notwendige Schöpfungshöhe erreicht. Ist diese gerade -wie bei einer Vielzahl von Rechtstexten- gerade nicht der Fall, ist keine Rechtsverletzung gegeben. In diesem Zusammenhang entstehen also weder Unterlassungs- noch Kostenerstattungsansprüche. Da die generierte Datenschutzerklärung sehr lang ist und eine Vielzahl an Formulierungen enthält, könnte im Grundsatz zu anderen Rechtstexten von einer Schöpfungshöhe ausgegangen werden.

Es bleibt demnach sehr viel Interpretationsspielraum. Zu einer gerichtlichen Klärung dieser Frage in Bezug auf die von der AdSimple GmbH generierten Datenschutzerklärung ist es bisher noch nicht gekommen.

Handlungsempfehlung beim Erhalt einer AdSimple GmbH Abmahnung

Haben Sie eine Abmahnung der AdSimple GmbH erhalten, gilt es zu erst keinen direkten Kontakt zur abmahnenden Kanzlei aufzunehmen. Im Weiteren gilt, dass weder etwas zu unterschreiben noch eine Zahlung vorzunehmen ist. Anschließend sollten Sie uns die Abmahnung zur kostenfreien Ersteinschätzung zukommen lassen. Nachdem wir die Bearbeitung übernommen haben, müssen Sie nichts weiter veranlassen. Wir werden insofern sämtliche notwendigen Schritte vornehmen.

Je nach dem Belieben des jeweiligen Mandanten kann die Angelegenheit sodann einer zügigen und abschließenden Erledigung zugeführt werden. In diesem Zusammenhang fertigen wir eine modifizierte Unterlassungserklärung, aus der keine weitergehenden Gefahren resultieren. Zudem mindern wir die geltend gemachten Beträge um eine wesentlichen Anteil, sodass eine abschließende Erledigung erzielt wird.

Alternativ dazu können die Ansprüche allerdings auch zielgerichtet, unter dem hervorbringen rechtlicher Einwände, zurückgewiesen werden. Es bleibt in diesem Zusammenhang abzuwarten, ob die AdSimple GmbH ein Klageverfahren betreibt und wie ein Gericht die Angelegenheit, insbesondere die Frage nach der Schöpfungshöhe bewertet.

Sollten auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Kanzlei Kuntze, Mayer & Beyer erhalten haben, lassen Sie diese kostenfrei prüfen. Für die Vertretung in dem Verfahren halten wir faire Pauschalpreise bereit.