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The Big Bang Theory – Abmahnung durch die Kanzlei Waldorf Frommer

Die auf die Abmahnung von Urheberrechtsverletzungen im Internet spezialisierte Kanzlei Waldorf Frommer mahnt im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH Inhaber von Internetanschlüssen wegen Urheberrechtsverletzungen ab.

Abmahnung für The Big Bang Theory

Konkret geht es dabei um eine Urheberrechtsverletzung an drei verschiedenen Episoden der US-amerikanischen Serie „The Big Bang Theory“, die sich in Anbetracht beachtlicher Zuschauerzahlen derzeit großer Beliebtheit erfreut. Durch diesen Umstand ist „The Big Bang Theory“ auch regelmäßiger Inhalt von Filesharing im Internet. Bei diesem System zum Austausch von Dateien im Internet werden einerseits Dateien auf den Computer des Nutzers heruntergeladen, andererseits jedoch auch die Internetverbindung des Nutzers zum Upload weiterer Dateien verwendet. Der zweite Vorgang kann dabei auch unbemerkt ausgelöst werden, birgt jedoch hinsichtlich der Verwirklichung von Urheberrechtsverletzungen eine große Gefahr.

Urheberrechtsverletzungen im Internet werden dabei regelmäßig durch unberechtigte Vervielfältigung und Verbreitung von Werken im Internet ausgelöst. Besteht für die im Rahmen des Filesharing hochgeladenen Dateien ein urheberrechtlicher Schutz, erfüllt die Handlungen die Voraussetzungen für eine Urheberrechtsverletzung und kann damit grundsätzlich Gegenstand einer entsprechenden Abmahnung sein.

Detaillierte Ausführungen über Abmahnungen von Waldorf Frommer werden hier dargestellt. An gleicher Steller erhalten Sie auch wichtige Informationen darüber, wie Sie sich verhalten sollten, sofern Sie eine Abmahnung von Waldorf Frommer erhalten.

Wie kommt es zu der Abmahnung für die Serie The Big Bang Theory

Die Abmahnung wird dabei zunächst an den Inhaber des für die Rechtsverletzung verantwortlichen Internetanschlusses geschickt. Dies gilt nach einer gesetzlich normierten Anscheinsvermutung unabhängig von der Tatsache, ob es sich bei dem Anschlussinhaber auch um den für die Rechtsverletzung verantwortlichen Nutzer des Filesharings handelt.

An die Abmahnung sind dabei insbesondere auch hohe wirtschaftliche Folgen geknüpft. Im konkreten Fall wird von dem Abgemahnten die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von insgesamt 965,00 € gefordert. Dieser Betrag setzt sich dabei aus einem berechneten Schadensersatz und insbesondere auch den Kosten für die Abmahnung zusammen. Diese hat dem Gesetz entsprechend zufolge grundsätzlich der Abgemahnte und nicht der Rechteinhaber.

Auch wenn der Anschlussinhaber zunächst Adressat der Abmahnung ist, hat er nicht zwangsläufig auch dessen Folgen zu tragen. Vielmehr kommen regelmäßig auch andere im Haushalt lebende Personen mit Zugang zu dem Internetanschluss als Täter für die Rechtsverletzung in Betracht. Kann der Anschlussinhaber diesen Umstand angemessen darstellen, ist eine Haftung als Täter zunächst ausgeschlossen und die sogenannte Störerhaftung tritt in den Vordergrund.

Ob die Störerhaftung im konkreten Fall einschlägig ist, hängt dabei von weiteren Voraussetzungen an. Selbst wenn diese erfüllt sind, wird zumindest die Höhe des Vergleichsbetrages um den Wert des Schadensersatzes verringert. Eine Haftung als Störer hat damit regelmäßig eine deutlich geringere wirtschaftliche Belastung für den Abgemahnten zur Folge. Von einer vorschnellen Zahlung des Vergleichsbetrages ohne vorherige Prüfung der Voraussetzungen für eine Haftung ist daher unbedingt abzuraten.

Unabhängig von einer Haftung als Täter oder Störer kann der Anschlussinhaber bei der Erhalt einer Abmahnung für „The Big Bang Theory“ zur Abgabe einer Unterlassungserklärung verpflichtet sein. Diese sieht jedoch für den Fall einer wiederholten Rechtsverletzung hohe Vertragsstrafen vor und bindet den zur Unterlassung Verpflichteten zudem für einen sehr langen Zeitraum. Auch von der vorschnellen Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärung sollte daher in jedem Fall abgesehen werden.

Die Kanzlei Waldorf Frommer verfolgt regelmäßig Urheberrechtsverletzungen im Internet und ist daher aufgrund ihrer Erfahrung mit der Durchsetzung von Ansprüchen durchaus vertraut. Um sich effizient gegen die Forderungen wehren zu können, sollte daher unbedingt ein anwaltlicher Rat eingeholt werden. Im Rahmen einer anwaltlichen Beratung können dabei die Möglichkeiten zur Vermeidung von unnötiger Haftung und Bindung an die Unterlassungserklärung erörtert werden.

Handlungsempfehlung

Nach dem Erhalt einer Abmahnung sollte jedoch in jedem Fall innerhalb der gesetzten Frist reagiert werden. Wird die Abmahnung ignoriert oder den geltend gemachten Forderungen ohne entsprechende Rückmeldung nicht nachgekommen, ist in jedem Fall mit der Eröffnung eines entsprechenden gerichtlichen Verfahrens und damit auch mit weiteren Kosten zu rechnen.

Weitere Informationen zu einer Abmahnung der Waldorf Frommer Rechtsanwälte erhalten Sie hier.

Björn Wrase

Björn Wrase

RA Björn Wrase: Anwalt für AI/KI- & IT-Recht, Medien- und Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht und DatenschutzView Author posts