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Vorsicht vor angeblichen Streaming-Portalen wie Popcorn Time – Abmahnungen von Waldorf Frommer drohen

Streaming im Internet ist eine immer häufiger genutzte Form, sich zum Beispiel Filme oder Serien über das Netz anzuschauen und somit flexibel und günstig in den Genuss dieser Dateien zu kommen. Verschiedenste Portale bieten solche Streaming-Dienste an, doch wie sieht es rechtlich aus? Ist man in solchen Fällen – nutzt man schließlich die Dienste des Portals – sicher vor Urheberrechtsverletzungen? Hier sind ganz große Unterschiede erkennbar und ein gutes Beispiel ist dabei die Plattform Popcorn Time, die offiziell als Streaming Plattform gilt. Auf den zweiten Blick und vor allem, wenn insbesondere Abmahnungen der Kanzlei Waldorf Frommer wegen Filesharings im Briefkasten landen, entpuppt sich Popcorn Time als große Kostenfalle.

Popcorn Time: Tauschbörse unter dem Deckmantel des Streaming Portals

Die Nutzer von Popcorn Time sowie des Ablegers Porn Time sind der Ansicht, ein kostenloses Streaming Portal zu nutzen, um sich beispielsweise bequem zuhause einen Film anschauen zu können, ohne diesen kaufen oder ausleihen zu müssen. Was die User nicht wissen, weil es in den Bedingungen auch nur unauffällig und in englisch erläutert wird, ist die Tatsache, dass das Streaming durch das Speichern widerrechtlicher Dateien über Bittorent auf dem eigenen PC erfolgt, der gleichzeitig benutzt wird, um gegen das Urheberrecht verstoßende Dateien im Internet zur Verfügung zu stellen. Ohne in den meisten Fällen Kenntnis davon zu besitzen, begeht der Inhaber einer Internetanschlusses somit eine Urheberrechtsverletzung in Form des Filesharings und wird dadurch zum Adressaten der entsprechenden Abmahnungen und Schadenersatzforderungen.

Unwissenheit sorgt nicht für eine Entlastung

Diese Abmahnungen können einen schnell sehr viel Geld kosten, weil neben dem Schadenersatz auch die Abmahnkosten in Rechnung gestellt werden, die sich die Anwälte gut bezahlen lassen. So enthalten die Abmahnungen wegen Filesharings, die durch die Kanzlei Waldorf Frommer versandt werden, oft die Forderung eines Vergleichsbetrags von bis zu 815,00 Euro. Ein teurer Spaß, wenn man sich überlegt, dass man so ein Streaming Portal vor allem auch nutzt, um eigentlich Geld zu sparen.

Der Hinweis, Popcorn Time hätte nicht ausreichend genug über die Art und Weise des Streamings informiert, wirkt sich in der regel nicht positiv auf richterliche Entscheidungen aus. Verletzungen gegen das Urheberrecht sind nach gesetzlichen Vorgaben nicht abhängig von einem Verschulden. Somit spielt es keine Rolle, ob man wusste, was man getan hat. Alleine die Tatsache, dass man es getan hat, macht einen zum Täter und somit verantwortlich für die Urheberrechtsverletzung.

Bei allen Vorteilen, die ein Portal wie Popcorn Time bietet, sollte man sich vorerst immer die Bedingungen genau durchlesen, um nicht nachträglich auf böse Überraschungen zu stoßen.

Björn Wrase

Björn Wrase

RA Björn Wrase: Anwalt für AI/KI- & IT-Recht, Medien- und Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht und DatenschutzView Author posts