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Abmahnung Meissner & Meißner für die Euro-Cities AG

Die Meissner & Meissner Anwaltskanzlei spricht Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen im Namen der Euro-Cities AG aus. Uns liegen mehrere solcher Abmahnungen zur Bearbeitung vor.

Auffällig an der Abmahnung ist auf den ersten Blick, dass sehr hohe Schadensersatzforderungen wegen der Veröffentlichung eines Stadtplanausschnitts geltend gemacht werden.

Haben auch Sie eine solche Abmahnung erhalten? Lassen Sie diese unbedingt prüfen. Es ist nicht zu empfehlen, die darin geltend gemachten Ansprüche vorschnell zu erfüllen.

Gegenstand der Abmahnung der Meissner & Meissner Anwaltskanzlei

Gegenstand der Abmahnung ist der Vorwurf einer Urheberrechtsverletzung an einem Stadtplanausschnitt, an dem die Euro-Cities AG die ausschließlichen Nutzungs- und Verwertungsrechte inne hat.

Öffentlich zugänglich macht ein Websitebetreiber ein urheberrechtlich geschütztes Werk bereits dann, wenn dieses auf der eigenen Website veröffentlicht wird. Im Grundsatz gilt, dass ausschließlich der Rechteinhaber entscheiden kann, wie mit seinen Werken verfahren werden soll. Erteilt dieser einem Dritten nicht die Erlaubnis zur Veröffentlichung, ist dieser Dritte dazu auch nicht befugt und begeht eine Rechtsverletzung, wenn die Veröffentlichung dennoch erfolgt oder eben ohne Einholung einer entsprechenden Erlaubnis erfolgt. Die Erlaubnis spiegelt sich dabei regelmäßig in dem Erwerb einer Lizenz wieder, die mit Kosten verbunden ist.

Gerade weil viele Websitebetreiber die Kosten meiden wollen und das begehrte Kartenmaterial mit nur wenigen Mausklicks (copy & paste) für die eigene Website verwendet werden kann, liegt die Versuchung nahe, es einfach zu wagen und zu hoffen, dass der Kartenausschnitt auf der eigenen Website schon nicht gefunden wird. Andere Betroffene wissen aber gar nicht, dass durch die Verwendung einer Grafik für eigene Zwecke, die auf einer Website veröffentlicht ist, eine Urheberrechtsverletzung begangen wird. Dieser Einwand allein ist allerdings nicht geeignet, die innerhalb der Abmahnung der Meissner & Meißner Anwaltskanzlei geltend gemachten Ansprüche zu Fall zu bringen. Für eine Urheberrechtsverletzung ist grundsätzlich keine Kenntnis darüber erforderlich, dass eine unerlaubte Handlung begangen wird, sodass es tatsächlich zu sehr vielen Urheberrechtsverletzungen kommt.

Die Ansprüche aus der Abmahnung der Euro-Cities AG

Wegen dieser Urheberrechtsverletzung werden Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche in nicht unerheblichem Umfang geltend gemacht.

Unterlassungsanspruch

Hauptanspruch der Abmahnung ist die Abgabe einer Unterlassungserklärung. Ziel dieser Erklärung ist es, künftige Rechtsverletzungen gegenüber der Euro-Cities AG zu verhindern. Innerhalb der Unterlassungserklärung muss sich der Abgemahnte dazu verpflichten, gleichgelagerte Rechtsverletzungen zu unterlassen. Allein dieses Versprechen genügt allerdings noch nicht. Notwendige Voraussetzung der Unterlassungserklärung ist eine Vertragsstrafe. Kommt es also zu einer weiteren Urheberrechtsverletzung an dem Kartenmaterial, ist die Vertragsstrafe fällig.  Die Euro-Cities AG verpflichtet kann in diesem Fall eine Zahlung von mindestens 2.500 € beanspruchen.

Die Aufgrund dieser Gegebenheiten ist eine Unterlassungserklärung nur dann abzugeben, sofern dies tatsächlich erforderlich ist. Dies ist nur dann der Fall, wenn die behauptete Urheberrechtsverletzung auch tatsächlich vorliegt.

Wurde die Urheberrechtsverletzung nicht begangen, besteht auch keine Verpflichtung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung. Die Unterlassungserklärung ist zudem auf das Nötigste zu beschränken.

Der Abmahnung der Meissner & Meissner Anwaltskanzlei ist keine Unterlassungserklärung beigefügt. Hinsichtlich der Erstellung der Unterlassungserklärung ist qualifizierte erforderlich. Abzuraten ist von der Verwendung von Muster-Unterlassungserklärungen aus dem Internet. Es besteht die Gefahr, dass eine solche Erklärung mehr Verpflichtungen enthält, als eigentlich nötig. Im Ergebnis wären der Euro-Citites AG also mehr Ansprüche eingeräumt, als überhaupt erforderlich.

Auf der anderen Seite sollte die Unterlassungserklärung natürlich sämtliche, wesentlichen Bestandteile beinhalten. Andernfalls sind die Ansprüche nicht bzw. nicht vollständig erfüllt, sodass ein Klageverfahren droht. Durch ein gerichtliches Verfahren entstehen sehr hohe kosten, die man in jedem Fall vermeiden kann.

Schadensersatz und Aufwendungsersatz

Neben dem Unterlassungsanspruch geht es in der Abmahnung der Meissner & Meissner Anwaltskanzlei vor allem um die Geltendmachung von Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüchen. Innerhalb der Abmahnung erfolgen umfangreiche Ausführungen zur Höhe des Schadensersatzes. Die Berechnung erfolgt in diesem Zusammenhang im Wege der Lizenzanalogie. Den Schadensersatz bildet der Betrag, der dem für den Erwerb einer Lizenz zur Verwendung des Kartenausschnitts bei der Euro-Cities AG entspricht.

Um die Angemessenheit des Schadensersatzes zu begründet, verweist die Kanzlei Meissner & Meissner auf bereits bestrittene Verfahren vor den Landgerichten Berlin und München. Sollte bei der Verwendung des Kartenmaterials nicht die Quellenangabe erfolgen, erfolgt nochmals ein Aufschlag von 50%. Die Rechtsanwaltskosten (Aufwendungsersatz) berechnet die Meissner & Meissner Anwaltskanzlei nach einem Gegenstandswert von 7.500 €, die eine zusätzliche Forderung von 612,80 Euro ausmachen. Schließlich fordert man Dokumentationskosten für die Urheberrechtsverletzung in Höhe von 95 €. In dem konkret vorliegenden Fall geht es in der Summe um eine Gesamtforderung von über 3.000 €. Auch hinsichtlich der Prüfung der Höhe der Forderung sollte ein Rechtsanwalt eingeschaltet werden.

Sollten Sie eine Abmahnung der Meissner & Meissner Anwaltskanzlei im Namen der Euro-Cities AG wegen einer Urheberrechtsverletzung erhalten haben, reichen Sie uns die Abmahnung zur kostenfreien, telefonischen Erstberatung ein.

Björn Wrase

Björn Wrase

RA Björn Wrase: Anwalt für AI/KI- & IT-Recht, Medien- und Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht und DatenschutzAutorenbeiträge anzeigen