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Denecke Priess & Partner – Abmahnung erhalten?

Abmahnung durch die Kanzlei Denecke Priess & Partner – So handeln Sie richtig! Sofern Sie eine Abmahnung der Kanzlei Denecke Priess & Partner erhalten haben, sollten Sie kein Risiko eingehen und sich auf jeden Fall professionellen Rat einholen. Die Anwaltskanzlei Denecke Priess & Partner versendet aktuell Abmahnungen im Auftrag der WENN GmbH. Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, er habe das in der Abmahnung bezeichnete Bild auf seiner Internetseite eingestellt und dadurch die dem Fotografen zustehenden Nutzungsrechte verletzt.

Was wird im Schreiben der Kanzlei Denecke Priess & Partner gefordert?

Es wird viel in der Abmahnung der Kanzlei gefordert. Es wird nicht nur die Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafe gefordert, sondern auch die Zahlung von insgesamt 1.970,00 Euro (Schadensersatz in Höhe von 1.020,00 Euro, Auslagen für die Internetrecherche in Höhe von 85,00 Euro, sowie Rechtsanwaltskosten in Höhe von 865,00 Euro). Neben dem Geldbetrag und der Unterlassungserklärung die die Kanzlei fordert, wird der Abgemahnte auch aufgefordert, den Störungszustand zu beseitigen. Das heißt, der Abgemahnte muss nicht nur die Bilder von der Website entfernen, sondern auch Sorge dafür tragen, dass die sogenannte URL-Adresse, unter welcher das Bildmaterial auf der Homepage eingebunden ist, endgültig gelöscht wird.

Was sollten Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung der Kanzlei Denecke Priess & Partner erhalten?

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie richtig handeln.
  • Ignorieren Sie die Abmahnung nicht!

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie diese auf gar keinen Fall ignorieren. Ein Ignorieren der Mahnung kann Ihre Lage nur verschlimmern und Sie auch vor Gericht bringen.

  • Bezahlen Sie die Forderung nicht vorschnell! 

Bezahlen Sie die Forderung nicht zu schnell.  Die Beträge, die die Kanzleien in solchen Fällen fordern sind so gut wie immer noch verhandelbar. Sollten Sie zu schnell bezahlt haben, sind jegliche Verhandlungen über die Höhe der Kosten nahezu ausgeschlossen. Die Forderungen sind meistens viel zu hoch. Bei den vorliegenden Abmahnungen ist schon alleine die Frage des Gegenstandswertes, den die Kanzlei auf über 13.000 Euro beziffert, fraglich. Die Vergütung des Anwalts richtet sich jedoch gerade nach dem Gegenstandswert. Dies wirkt sich wiederum auf die Kosten aus, die Sie bezahlen sollen. Mit unserer Hilfe können Sie diese Kosten auf ein Minimum reduzieren.

  • Unterschreiben Sie die Unterlassungserklärung nicht!

Unterschreiben Sie die beigefügte Unterlassungserklärung nicht bevor Sie sich rechtlich haben beraten lassen. Die meisten Unterlassungserklärungen die den Abmahnungen beigefügt sind, sind viel zu weit gefasst und können im schlimmsten Fall auch als Schuldeingeständnis ausgelegt werden. Sie verpflichten Sich mit der Unterschrift ein Leben lang eine Vertragsstrafe zu bezahlen, wenn Sie in der Zukunft gegen diese Unterlassungserklärung verstoßen. Statt der von der Kanzlei Denecke Priess & Partner verschickten Unterlassungserklärung kann eine modifizierte Unterlassungserklärung unterschrieben werden, deren Folgen weniger weitreichend sind.

  • Kontaktieren Sie uns! –

Kontaktieren Sie uns schnellstmöglich! Die Frist in der genannten Abmahnung ist sehr kurz gehalten, Sie sollten deswegen so schnell wie möglich handeln. Muster und Unterlassungserklärungen aus dem Internet können wenig helfen, im Schlimmsten Fall wird sich Ihre Lage nur noch verschlimmern. Mit Hilfe eines spezialisierten Anwalts können Sie jedoch die Folgen der Abmahnung begrenzen. Wir prüfen Ihren Fall genau und beraten Sie ausführlich. Mit unserer Hilfe können die Folgen und Kosten der Abmahnung reduziert werden. An erster Linie steht nämlich die beste Lösung für Sie in diesem Fall.

Björn Wrase

Björn Wrase

RA Björn Wrase: Anwalt für AI/KI- & IT-Recht, Medien- und Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht und DatenschutzView Author posts