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Notwendigkeit von AGB Startup

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind einseitig vorformulierte Vertragsbestimmungen, die beim Abschluss einer Vielzahl gleichartiger Verträge zur Anwendung kommen. Doch benötigt ein Startup AGB?

Grundsätzlich werden AGB nicht benötigt. Doch gerade für Startups ist die Verwendung von AGB empfehlenswert. Denn es wäre sehr aufwändig mit jedem neuen Vertragspartner einen individuell ausgehandelten Vertrag auszuhandeln.

AGB Startup: Nicht zwingend erforderlich, aber durchaus vorteilhaft

Aus rechtlicher Sicht sind AGB nicht notwendig. Doch ohne AGB oder individuell ausgehandelte Verträge gelten die gesetzlichen Regelungen. Diese beantworten jedoch nicht alle Rechtsfragen zufriedenstellend und können für Startups sogar nachteilig sein.

Eigene AGB können auf die spezifischen Bedürfnisse eines Startup Unternehmens zugeschnitten werden und eine effiziente und einheitliche Abwicklung einer Vielzahl gleichartiger Verträge wird  möglich. Außerdem werden durch die Verwendung von AGB Risiken abgewälzt, die eigene Rechtsposition wird deutlich gestärkt und Zweifel über den Vertragsinhalt werden ausgeschlossen. Vorteilhaft ist auch, dass AGB nur einmal ausgearbeitet werden müssen und im Folgenden Geschäftsverkehr für viele gleichartige Verträge anwendbar sind. Aus diesen Gründen ist es für Startups empfehlenswert Geld und Zeit zur Erstellung von eigenen AGBs aufzuwenden.

Rahmenbedingungen – AGB Startup

Die Verwendung von AGB durch Unternehmer muss allerdings einige Rahmenbedingungen erfüllen. So müssen zum Beispiel Widerrufsbelehrungen bei Fernabsatzverträge unbedingt beinhaltet sein. Häufige Bestimmungen sind auch solche, die die Haftung beschränken. Bestimmungen, wonach Anbieter den Umfang ihrer Leistungen jederzeit einseitig anpassen können sind in AGB ebenfalls häufig wieder zu finden.

Bei der Erstellung von AGBs ist wichtig darauf zu achten, dass diese dem Geschäftsmodell des Startups und dessen Umsetzung entsprechen. Weiterhin müssen Fristen korrekt angegeben werden und unwirksame Klauseln vermieden werden.

Gültigkeit von AGB Startup

AGB Startup sind nur dann gültig, wenn diese tatsächlich für den einzelnen Vertrag übernommen wurden. Dazu muss der Vertragspartner vor Abschluss des Vertrages auf die AGB hingewiesen werden und die Möglichkeit haben diese zur Kenntnis zunehmen. Da bei der Verwendung von AGB die Vertragspartner nicht gleichberechtigt sind, gelten gesetzliche Schranken. Demnach geht zwingendes Recht vor und AGB dürfen nicht missbräuchlich verwendet werden.

Bei Ungewöhnlichem Inhalt gilt daher die Ungewöhnlichkeitsregel nach der AGBs die nicht gelesen oder verstanden werden nichts ungewöhnliches beinhalten dürfen. Ansonsten ist die entsprechende Klausel ungültig. Bei Widersprüchen innerhalb von AGB gilt nach der Unklarheitenregel, dass die für den Vertragspartner günstigere Regelung gilt.

Möglichlichkeit zur Verwendung prüfen

Da AGB Startup für einen erfolgreichen Kundenkontakt von Vorteil sind, sollten Startups ihre Möglichkeit zur Verwendung von eigenen AGB prüfen. Bei der Erstellung von solchen Geschäftsbedingungen können sich Startup Unternehmen auch an anderen AGB orientieren. Dabei sollte aber vermieden werden deren Schwächen zu übernehmen oder gar abzuschreiben. Denn bei der ungeprüften Verwendung von fremden AGB, die noch eventuelle unwirksame Klauseln etc. beinhalten, kann dies zu einer Abmahnung führen.

Wenn Startups bei der Ausarbeitung eigener AGB Zweifel haben, können sie sich auch von einer Fachperson, wie einem Rechtsanwalt, beraten lassen.

Fazit zur Notwendigkeit von AGB für Startups

Es bleibt festzuhalten, dass AGB aus rechtlicher Sicht zwar nicht notwendig sind, die Verwendung aber für Startup Unternehmen vorteilhaft ist.

Für die Erstellung und Kontrolle von AGB bieten wir faire und transparente Pauschpreise.

Björn Wrase

Björn Wrase

RA Björn Wrase: Anwalt für AI/KI- & IT-Recht, Medien- und Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht und DatenschutzView Author posts