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Vertragsstrafenforderung durch den IDO

Uns liegt aktuell eine Vertragsstrafenforderung vor, die der IDO – Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. geltend macht.

Vertragsstrafenforderung durch Verstoß gegen Unterlassungserklärung

Zu der Geltendmachung der Vertragsstrafenforderung durch den IDO kommt es, da gegen das innerhalb einer Unterlassungserklärung abgegebene Versprechen verstoßen wurde. Eine bereits abgemahnte Rechtsverletzung liegt erneut vor oder diese ist nicht bzw. nicht vollständig beseitigt.

In dem Schreiben des IDO, in dem die Vertragsstrafe geltend gemacht wird, werden die wiederholt begangenen Rechtsverstöße kurz aufgelistet. Zudem wird die ursprünglich abgegebene Unterlassungserklärung zur Kenntnisnahme übermittelt.

Die Vertragsstrafe beziffert der IDO schließlich auf – je nach Fall – 3.000 – 5.000 €. Die Zahlungsfrist beträgt eine Woche.

IDO spricht zuvor wettbewerbsrechtliche Abmahnungen aus

Der IDO spricht, wie wir hier (Abmahnung IDO) berichtet haben, wettbewerbsrechtliche Abmahnungen aus, in denen es überwiegend um fehlerhafte, veraltete oder unvollständige Widerrufsbelehrungen geht. Bereits in diesem Stadium sollte man sich der Hilfe eines im Wettbewerbsrecht tätigen Rechtsanwalts bedienen. Nach dem Erhalt einer Abmahnung gilt es, schwerwiegende Fehler zu vermeiden. Dies gilt insbesondere in Bezug auf die Abgabe einer Unterlassungserklärung. Es ist schon sehr oft vorgekommen und auch gängige Praxis, dass die Abgemahnte, die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung verwenden. Der Grund dafür besteht wohl darin, dass nicht auch noch Anwaltskosten entstehen sollen.

Ein solcher Fehler mündet schließlich in der nicht erhaltenen Beratung und rächt sich spätesten, wenn die Vertragsstrafenforderung eintrifft. Sehr viele Betroffene vergessen nämlich, die innerhalb der Abmahnung und demnach auch innerhalb der Unterlassungserklärung aufgeführten Rechtsverstöße abzustellen bzw. vollständig zu beseitigen. Es ist äußert wichtig, dass mit der Abgabe der Unterlassungserklärung sämtliche darin enthaltenen Rechtsverstöße abgestellt sind. Ist das nicht der Fall, trudelt ganz schnell die nächste Post des IDO ein, die eine Vertragsstrafe von 3.000,00 € enthält.

Unterlassungserklärung als Ausgangspunkt für Vertragsstrafenforderung

Wie wir schon an verschiedenen Stellen berichtet haben, ist eine wettbewerbsrechtliche Unterlassungserklärung sehr gefährlich, sofern die darin enthaltenen Verpflichtungen nicht eingehalten werden.

Die Forderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung ist Gegenstand der Abmahnung, sofern ein Wettbewerbsverstoß vorliegt. Eine solche Erklärung muss auch abgegeben werden, sofern ein wettbewerbswidriges Verhalten gegeben ist. Andernfalls drohen gerichtliche Schritte, die mit erheblichen weiteren Kosten verbunden sind. Gegenstand der Unterlassungserklärung ist das Versprechen, das gerügte Verhalten nicht noch einmal zu begehen. Um diesem Versprechen Nachdruck zu verleihen, ist die Verpflichtung zur Zahlung einer Vertragsstrafe notwendiger Bestandteil einer jeden Unterlassungserklärung.

Dringend abzuraten ist davon, die Unterlassungserklärung in Eigenregie zu fertigen oder im Internet kursierende Muster zu verwenden. Die Gefahr ist zu groß, dass die Unterlassungsansprüche nicht vollständig enthalten sind oder der Abgemahnte sich zu mehr verpflichtet, als eigentlich notwendig. In beiden Fällen besteht die Gefahr vor erheblichen zusätzlichen Kosten, die es zu vermeiden gilt.

Björn Wrase

Björn Wrase

RA Björn Wrase: Anwalt für AI/KI- & IT-Recht, Medien- und Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht und DatenschutzView Author posts