Zum Inhalt springen

Google Fonts: DSGVO, Abmahnung Schadensersatz

Das Landgericht München I hat die Betreiberin einer Webseite für ihren Einsatz von sogenannten Google Fonts zur Unterlassung und zu 100,- € Schadensersatz verurteilt (LG München I, Urteil vom 20.01.2022, Az.: 3 O 17493/20).

Es empfiehlt sich daher, Webfonts (insbesondere Google Fonts) nur lokal auf Webseiten einzubetten. Auf dieses Urteil folgen nun Abmahnschreiben an Webseitenbetreiber, welche dynamische Google Fonts implementiert haben. Diese werden mit Verweis auf das genannte Landgerichtsurteil aufgefordert, in einer bestimmten Frist 100,- € Schadenersatz zu zahlen. Wichtig: Die Schreiben scheinen von Privatpersonen zu stammen, die vorgeblich die jeweils genannte Webseite besucht haben und sich nun in ihrem Persönlichkeitsrecht angegriffen fühlen.

Was sind Google Fonts?

Google Fonts (Schriftarten) stellt Google lizenzfrei in einem Verzeichnis zur Verfügung. Ihr Problem besteht darin, dass sie bei einer dynamischen Verwendung eine Datenübermittlung zu US-Servern auslösen. Es besteht also in der Tat die Gefahr, dass auf einer Webseite hinterlassene Daten durch die Google Fonts in einen geografischen Bereich (USA) gelangen, für den die DSGVO nicht gilt. Genau das stellte das oben zitierte Münchner Urteil fest.

Wie ist der DSGVO Abmahnung umzugehen?

Gerade wegen der Geringfügigkeit von nur 100,- € Schadenersatz dürften viele Unternehmen dazu tendieren, die Summe stillschweigend zu zahlen, um etwaigen Schwierigkeiten aus dem Weg zu gehen. Es drängt sich jedoch der Eindruck auf, dass die Schadensersatzforderungen wegen Google Fonts massenhaft versendet werden, um ihrem Absender einen Zusatzverdienst zu verschaffen. Diejenigen Unternehmen, die das genauso sehen, könnten wiederum zum Entschluss gelangen, das Schreiben zu ignorieren. Möglicherweise wollen sie damit dieser unseriösen Abmahnpraxis keinen Vorschub leisten. Das wäre durchaus ein möglicher Weg, mit dem Schreiben umzugehen.

Welche Folgen drohen bei Ignoranz der Abmahnung wegen Google Fonts?

Mögliche Folgen einer kompletten Ignoranz der Forderungen wegen Google Fonts könnten durchaus sein, dass der Absender des Schreiben sein Beschwerderecht bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde wahrnimmt oder auch versucht, bei einem Gericht seinen immateriellen Schaden geltend zu machen. In diesem Fall dürfte zumindest die Datenschutzaufsichtsbehörde den Aspekt eines massenhaften, somit geschäftsmäßigen Versands erkennen und bei ihrer Reaktion berücksichtigen. Ein Gericht würde den Kläger in die Beweispflicht nehmen. Zudem müsste er einen Gerichtskostenvorschuss zahlen, was angesichts der geringfügigen Summe kaum zu erwarten ist. Daher haben Empfänger auch bei einer Ignoranz des Schreibens vermutlich nicht viel zu befürchten. Der Absender dürfte die Prozessrisiken kaum auf sich nehmen. 

Schadensersatz wegen Google Fonts: Empfehlung und Fazit

Es erscheint vertretbar, auf das Schreiben nicht zu reagieren. Eine Zahlung würde dem unseriösen Geschäftsmodell einen gewissen Vorschub leisten und den Absender zu weiteren Aktionen dieser Art ermuntern – und zwar genau denjenigen Unternehmen gegenüber, die beim ersten Mal schon gezahlt haben. Natürlich bleibt das Restrisiko, dass der Absender seine tatsächlich bestehenden Rechte verfolgt und sogar vor Gericht zieht. Doch in diesem Fall wären die Verfahrenskosten für die Unternehmen sicherlich zu verschmerzen. Sie entstünden auch nur, wenn sie den Fall verlieren würden.

Kostenfreie Erstberatung

Nutzen Sie unsere kostenfreie Erstberatung, sofern Sie eine Abmahnung wegen der Einbindung von Google-Fonts erhalten haben.

Soforthilfe &
kostenfreie Erstberatung

Senden Sie uns die streitgegenständlichen Dokumente vorerst zur Prüfung. Wir melden uns anschließend umgehend und zeigen auf, was zu tun ist. Bis dahin beachten Sie schließlich bitte die folgenden Empfehlungen: – Nehmen Sie also keinen Kontakt zur Gegenseite auf.
– Im übrigen keine Unterlassungserklärung abgeben,
– Leisten Sie keine Zahlungen, und
– Reagieren Sie in jedem Fall innerhalb der Fristen,
– Lassen Sie die Dokumente prüfen, und
– Nutzen Sie schließlich unsere kostenfreie Erstberatung.
Klicke oder ziehe Dateien in diesen Bereich zum Hochladen. Du kannst bis zu 10 Dateien hochladen.
Dipl. Jurist, Rechtsanwalt Björn Wrase

Dipl. Jurist, Rechtsanwalt Björn Wrase

Hochspezialisiert im gewerblichen Rechtsschutz. Anwalt für Urheberrecht, AI/KI- & IT-Recht, Medienrecht, Wettbewerbs- und Markenrecht sowie Datenschutz.Autorenbeiträge anzeigen