Zum Inhalt springen

Wettbewerbsrecht · Deutsche Umwelthilfe · Umweltangaben

Deutsche Umwelthilfe Abmahnung erhalten?
Pkw-EnVKV, GModG und Umweltwerbung

Eine Abmahnung der Deutschen Umwelthilfe e.V. kann Unternehmen wegen fehlender oder fehlerhafter Pflichtangaben in Fahrzeug- oder Immobilienwerbung sowie wegen irreführender Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen treffen. Entscheidend ist, ob der konkrete Verstoß tatsächlich vorliegt, ob die DUH den Anspruch in dieser Konstellation geltend machen kann und wie weit eine verlangte Unterlassungsverpflichtung reichen darf.

Abmahnung und Frist prüfen lassen

Nennen Sie bitte die gesetzte Frist, die beanstandete Werbung und den konkreten Vorwurf. Bei Fahrzeugwerbung sind das vollständige Onlineangebot und die Fahrzeugdaten wichtig, bei Immobilienanzeigen insbesondere Energieausweis und ursprüngliche Anzeige.

040 228 682 10 →mail@lawst.de →

Dateien mitsenden? Auf der Kontaktseite können Sie Abmahnungen und andere Unterlagen direkt hochladen.

Abmahnung und Anlagen können anschließend vollständig per E-Mail an mail@lawst.de übermittelt werden.

Eine Anfrage allein begründet keine Mandatsübernahme und wahrt keine Frist. Umfang und Kosten einer Beauftragung werden vorab geklärt. Hinweise zur Datenverarbeitung finden Sie in der Datenschutzerklärung.

  1. Werbung sichern. Dokumentieren Sie die beanstandete Anzeige vollständig, bevor Inhalte geändert oder gelöscht werden.
  2. Rechtsgrundlage prüfen. Pkw-EnVKV, GModG, Energiekennzeichnung und Greenwashing folgen unterschiedlichen Anforderungen.
  3. Unterlassung nicht vorschnell versprechen. Eine Erklärung kann langfristige Pflichten und Vertragsstrafenrisiken auslösen.

Aktueller Stand

Deutsche Umwelthilfe: Abmahnungen und Verfahren bleiben aktuell

Die Deutsche Umwelthilfe e.V. verfolgt verbraucher- und umweltbezogene Wettbewerbsverstöße weiterhin aktiv. Das Verbandsklageregister des Bundesamts für Justiz dokumentiert zahlreiche Verfahren der DUH gegen Autohäuser und Immobilienunternehmen. Für 2025 sind dort unter anderem Verfahren gegen mehrere Autohäuser sowie gegen Immobilienanbieter verzeichnet. Auch 2026 werden anwaltlich DUH-Abmahnungen wegen fehlender Pflichtangaben in Immobilienanzeigen öffentlich dokumentiert.

Bei Kraftfahrzeugen bleibt die Pkw-Energieverbrauchskennzeichnung ein Schwerpunkt. Die DUH hat im März 2026 im Lobbyregister des Deutschen Bundestags ausdrücklich zur Pkw-EnVKV und zur Verbraucherinformation über Energieverbrauch und CO₂-Werte Stellung genommen. Zugleich verfolgt sie aktuell irreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen: Im August 2026 wurden etwa Verfahren zu Nachhaltigkeitsversprechen von Continental und Dr. Oetker öffentlich bekannt.

Für Betroffene bedeutet das: Der konkrete Vorwurf muss präzise eingeordnet werden. Eine Immobilienanzeige, ein Fahrzeugangebot und eine Nachhaltigkeitsaussage unterliegen jeweils anderen materiellen Anforderungen. Die Bezeichnung „DUH-Abmahnung“ allein sagt deshalb noch nicht, ob die Abmahnung berechtigt ist oder welche Reaktion sinnvoll ist.

Rechts- und Aktualitätsstand: 4.10.2026. Verbandsklageregister des Bundesamts für Justiz → · Lobbyregister: DUH zur Pkw-Kennzeichnung 2026 →

Anspruchsberechtigung

Darf die Deutsche Umwelthilfe Unternehmen abmahnen?

Nach § 8 Abs. 3 UWG können Unterlassungsansprüche nicht nur bestimmten Mitbewerbern, sondern unter anderem auch qualifizierten Verbraucherverbänden zustehen, die in der Liste nach § 4 UKlaG eingetragen sind.

Das Unterlassungsklagengesetz regelt die Eintragung und Überprüfung solcher qualifizierter Verbraucherverbände. Das Bundesamt für Justiz dokumentiert die DUH zudem in seinem Verbandsklageregister als Klägerin in einer Vielzahl von Verfahren. Je nach Sachverhalt können Ansprüche aus dem UWG oder dem UKlaG in Betracht kommen.

Das bedeutet allerdings nicht, dass jede von der DUH beanstandete Werbung automatisch rechtswidrig ist. Zu prüfen sind weiterhin die konkrete geschäftliche Handlung, die verletzte Marktverhaltensregel oder Irreführung, die Anspruchsberechtigung für den konkreten Anspruch sowie Inhalt und Reichweite der verlangten Unterlassung.

Wichtig: Der Einwand „Die DUH ist kein Mitbewerber“ genügt nicht. Die Verteidigung muss am konkreten Verstoß, an der Anspruchsgrundlage und an der geforderten Rechtsfolge ansetzen.

Autohäuser und Fahrzeugwerbung

Pkw-EnVKV 2026: Pflichtangaben in Fahrzeugwerbung

Die Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung wurde zuletzt durch Verordnung vom 2.3.2026 geändert. Sie verpflichtet Hersteller und Händler bei neuen Personenkraftwagen zu Angaben über Energieverbrauch, CO₂-Emissionen und CO₂-Klassen. Bei Elektrofahrzeugen und extern aufladbaren Hybriden kommen weitere Angaben hinzu.

Besonders relevant ist die aktuelle Definition des „neuen“ Personenkraftwagens. Nach § 2 Pkw-EnVKV gilt ein Fahrzeug als neu, wenn es noch nicht zu einem anderen Zweck als Weiterverkauf oder Auslieferung verkauft wurde; bei typgenehmigten Fahrzeugen wird dies insbesondere angenommen, wenn die Erstzulassung noch nicht länger als acht Monate zurückliegt oder der Kilometerstand höchstens 1.000 km beträgt. Deshalb kann die Einordnung auch bei bereits zugelassenen Fahrzeugen problematisch sein.

Für Werbung bestimmt § 5 Pkw-EnVKV, dass die vorgeschriebenen Verbrauchs-, Emissions- und CO₂-Klassenangaben gemacht werden müssen. Die Regelung erfasst ausdrücklich auch Werbung im Internet, in sozialen Medien und in Online-Videoportalen. Anlage 4 verlangt bei elektronischer Werbung, dass die Angaben grundsätzlich bereits in dem Augenblick zur Kenntnis gelangen, in dem erstmals Informationen zur Motorisierung angezeigt werden.

Bei Plug-in-Hybriden bestehen zusätzliche Anforderungen. Nach Anlage 4 ist neben dem gewichtet kombinierten Energieverbrauch und den CO₂-Werten auch der kombinierte Kraftstoffverbrauch bei entladener Batterie anzugeben. Gerade diese Detailpflichten sind fehleranfällig und waren bereits Gegenstand aktueller Abmahnaktivität.

WerbekonstellationTypischer Prüfpunkt
Website / FahrzeugbörseWerden Verbrauch, CO₂-Emissionen und CO₂-Klasse rechtzeitig und gut lesbar angezeigt?
Social Media / OnlinevideoGreifen die Anforderungen an elektronisches Werbematerial und sind Pflichtangaben tatsächlich sichtbar?
Plug-in-HybridSind gewichtet kombinierte Werte und der Kraftstoffverbrauch bei entladener Batterie vollständig angegeben?
Junger GebrauchtwagenIst das Fahrzeug nach der aktuellen Definition möglicherweise noch „neu“ im Sinne der Pkw-EnVKV?

Makler und Immobilienunternehmen

Immobilienanzeigen: § 87 GModG statt alter EnEV

Die Pflichtangaben in Immobilienanzeigen finden sich heute in § 87 des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG). Das Gesetz hieß bis zur Änderung vom 23.7.2026 Gebäudeenergiegesetz (GEG); die neue Bezeichnung gilt seit 29.7.2026.

Wird vor Verkauf, Vermietung, Verpachtung oder Leasing eine Immobilienanzeige in kommerziellen Medien aufgegeben und liegt bereits ein Energieausweis vor, muss die verantwortliche Person sicherstellen, dass die vorgeschriebenen Angaben enthalten sind. Dazu gehören grundsätzlich:

  • Art des Energieausweises, also Bedarfs- oder Verbrauchsausweis,
  • Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch,
  • wesentlicher Energieträger für die Heizung,
  • bei Wohngebäuden das Baujahr und
  • bei Wohngebäuden die Energieeffizienzklasse.

Verantwortlich können nach § 87 GModG Verkäufer, Vermieter, Verpächter, Leasinggeber oder Immobilienmakler sein, wenn sie die Veröffentlichung der Anzeige verantworten. Deshalb sollte bei einer DUH-Abmahnung nicht nur geprüft werden, ob eine Information fehlte, sondern auch, ob ein Energieausweis zum maßgeblichen Zeitpunkt bereits vorlag und wer die Anzeige tatsächlich verantwortet hat.

Die GModG-Umbenennung ändert an diesen konkreten Pflichtangaben nichts. Sie ist aber wichtig, damit eine aktuelle Abwehr nicht mit der längst außer Kraft getretenen EnEV argumentiert.

Elektrogeräte und energieverbrauchsrelevante Produkte

Energiekennzeichnung in Werbung und Onlinehandel

DUH-Verfahren können auch die Energiekennzeichnung von Produkten betreffen. Für energieverbrauchsrelevante Produkte gelten neben unmittelbar anwendbaren unionsrechtlichen Vorgaben nationale Regelungen der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung.

§ 6a EnVKV verlangt bei Werbung für ein bestimmtes Produktmodell, in der Informationen über den Energieverbrauch oder den Preis angegeben werden, grundsätzlich einen Hinweis auf die Energieeffizienzklasse und auf das Spektrum der auf dem Label vorgesehenen Effizienzklassen. Welche Detailpflichten gelten, hängt vom jeweiligen Produkt und der einschlägigen europäischen Kennzeichnungsregelung ab.

Bei einer Abmahnung sollten daher die konkrete Produktkategorie, die verwendete Werbeform, das im maßgeblichen Zeitpunkt geltende Label und die Darstellung auf der Plattform überprüft werden. Ein pauschaler Hinweis „Energieklasse vorhanden“ reicht für die rechtliche Prüfung nicht.

Aktuelle Umweltwerbung

Greenwashing: „klimaneutral“, „nachhaltig“ und Zukunftsversprechen

Die Tätigkeit der DUH beschränkt sich nicht auf formale Energieangaben. Aktuelle Verfahren betreffen auch Umwelt- und Nachhaltigkeitswerbung. Im August 2026 wurden etwa Verfahren zu Zukunftsversprechen von Continental und Dr. Oetker öffentlich bekannt.

Das UWG enthält inzwischen ausdrücklich Regelungen zu Umweltangaben. § 5 UWG nennt ökologische und soziale Merkmale als mögliche Gegenstände irreführender Angaben. Für Aussagen über eine künftige Umweltleistung verlangt § 5 Abs. 3 Nr. 4 UWG klare, objektive, öffentlich einsehbare und überprüfbare Verpflichtungen in einem detaillierten und realistischen Umsetzungsplan; dieser muss messbare und zeitgebundene Ziele enthalten und regelmäßig extern überprüft werden.

Wer mit „klimaneutral“, „100 % emissionsfrei“, „nachhaltig“ oder ähnlichen Aussagen wirbt, sollte deshalb nicht nur prüfen, ob die Aussage im engeren Sinne wahr ist. Auch Transparenz, Bezugsgegenstand, Berechnungsmethode, zeitliche Perspektive und die Erreichbarkeit angekündigter Umweltziele können rechtlich entscheidend sein.

Aktuelles Beispiel: DUH-Verfahren zu Nachhaltigkeitswerbung von Continental, 24.8.2026 →

Forderungen genau prüfen

Unterlassungserklärung, Vertragsstrafe und Aufwendungsersatz

Eine feste Vertragsstrafe von 5.001 € ist keine gesetzliche Pauschale.

Nach § 13 UWG soll eine berechtigte Stelle vor Einleitung eines gerichtlichen Verfahrens abmahnen und Gelegenheit geben, den Streit durch eine mit einer angemessenen Vertragsstrafe bewehrte Unterlassungsverpflichtung beizulegen. Die Abmahnung muss unter anderem die Anspruchsberechtigung, die Rechtsverletzung und einen geltend gemachten Aufwendungsersatz klar und verständlich erläutern.

§ 13a UWG nennt für die Angemessenheit einer Vertragsstrafe insbesondere Art, Ausmaß und Folgen des Verstoßes, Verschulden, Größe und Marktstärke des Abgemahnten sowie dessen wirtschaftliches Interesse. Deshalb ist weder eine bestimmte Zahl automatisch geschuldet noch jede vorgeschlagene Vertragsstrafenregelung ungeprüft zu übernehmen.

Besonders wichtig ist die Reichweite der Unterlassungserklärung. Wer sich verpflichtet, bestimmte Werbeaussagen oder Informationsverstöße künftig zu unterlassen, muss die Verpflichtung anschließend dauerhaft organisatorisch beherrschen. Das kann Website, Fahrzeugbörsen, Social Media, Printanzeigen, Agenturen und gegebenenfalls weitere Vertriebskanäle betreffen.

Schadensersatz ist dagegen nicht automatisch Bestandteil jeder DUH-Abmahnung. Bei einem qualifizierten Verbraucherverband stehen regelmäßig Unterlassung und gegebenenfalls Aufwendungsersatz im Vordergrund; konkrete Zahlungsforderungen müssen anhand ihrer jeweiligen Anspruchsgrundlage geprüft werden.

Für die allgemeine Einordnung einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung finden Sie die zentrale LAWST-Seite Wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten?. Zur langfristigen Bindungswirkung einer Erklärung siehe Wettbewerbsrechtliche Unterlassungserklärung.

Praktisches Vorgehen

Was sollten Sie nach einer DUH-Abmahnung tun?

Sichern Sie zunächst die konkrete Werbung in der Form, in der sie beanstandet wird. Screenshots sollten URL, Datum, Plattform und möglichst den gesamten Kontext zeigen. Bei Printwerbung sollte das vollständige Werbemittel aufbewahrt werden. Anschließend sind Rechtsgrundlage und tatsächliche Voraussetzungen zu prüfen.

Bei Fahrzeugwerbung

  • vollständige Anzeige und Fahrzeugliste
  • Erstzulassung und Kilometerstand
  • Übereinstimmungsbescheinigung / Verbrauchswerte
  • Antriebsart und CO₂-Klasse
  • Plug-in-Hybrid-Werte einschließlich entladener Batterie

Bei Immobilien- oder Umweltwerbung

  • vollständige Anzeige und Veröffentlichungsdatum
  • Energieausweis und Zeitpunkt seines Vorliegens
  • wer die Anzeige verantwortet hat
  • Belege für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen
  • interne Freigaben, Berechnungen und externe Prüfungen

Ein tatsächlich bestehender Informationsfehler sollte für die Zukunft technisch und organisatorisch beseitigt werden. Allein die Löschung des konkreten Angebots beseitigt jedoch nicht automatisch eine wettbewerbsrechtliche Wiederholungsgefahr. Umgekehrt sollte eine weitreichende Unterlassungserklärung nicht abgegeben werden, bevor Anspruch, Reichweite und Umsetzbarkeit geklärt sind.

  1. 01 → SICHERN

    Frist und Werbung dokumentieren

    Abmahnung, Anlagen und den beanstandeten Werbestand vollständig sichern.

  2. 02 → PRÜFEN

    Rechtsgrundlage und Verstoß klären

    Pkw-EnVKV, GModG, Energiekennzeichnung oder Umweltwerbung exakt voneinander trennen.

  3. 03 → REAGIEREN

    Unterlassungsrisiko beherrschbar lösen

    Erklärung, Aufwendungsersatz und künftige Compliance erst nach der Einzelfallprüfung festlegen.

Ihr Ansprechpartner

DUH-Abmahnung anwaltlich prüfen lassen

Kanzlei Wrase prüft die konkrete Abmahnung der Deutschen Umwelthilfe, die behauptete Rechtsverletzung, die Anspruchsberechtigung sowie Reichweite und Risiken einer geforderten Unterlassungsverpflichtung. Bei Fahrzeugwerbung werden insbesondere Pkw-EnVKV und Onlineanzeige, bei Immobilienfällen § 87 GModG und Energieausweis sowie bei Umweltwerbung die Anforderungen des UWG berücksichtigt.

Alte Pauschalaussagen zu festen Vertragsstrafen, automatischem Schadensersatz oder einer stets erforderlichen „modifizierten Unterlassungserklärung“ werden nicht übernommen. Maßgeblich ist das konkrete Schreiben und die tatsächlich verwendete Werbung.

Rechtsanwalt Björn Wrase, Kanzlei Wrase in Hamburg

Rechtsanwalt Björn Wrase

Kanzlei Wrase
Am Kaiserkai 69
20457 Hamburg · Deutschland

Zum anwaltlichen Profil →

Häufige Fragen zur Abmahnung der Deutschen Umwelthilfe

Ist die Deutsche Umwelthilfe überhaupt abmahnberechtigt?

Qualifizierte Verbraucherverbände können nach § 8 Abs. 3 UWG wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche geltend machen. Ob die Voraussetzungen im konkreten Fall erfüllt sind und welche Anspruchsgrundlage einschlägig ist, muss dennoch geprüft werden.

Muss ich eine Vertragsstrafe von 5.001 € akzeptieren?

Nein, eine Vertragsstrafe von 5.001 € ist keine gesetzliche Standardhöhe. Entscheidend sind die konkrete Erklärung und die Angemessenheit der Vertragsstrafenregelung. § 13a UWG nennt hierfür mehrere Einzelfallkriterien.

Gilt die Pkw-EnVKV nur für fabrikneue Fahrzeuge ohne Zulassung?

Nein. Die aktuelle Definition ist weiter. Bei typgenehmigten Fahrzeugen wird die Neuwageneigenschaft insbesondere angenommen, wenn die Erstzulassung höchstens acht Monate zurückliegt oder der Kilometerstand höchstens 1.000 km beträgt. Deshalb kann die Verordnung auch bei bereits zugelassenen Fahrzeugen relevant sein.

Welche Angaben müssen in einer Immobilienanzeige stehen?

Liegt bei Aufgabe der Anzeige bereits ein Energieausweis vor, verlangt § 87 GModG grundsätzlich Angaben zur Art des Energieausweises, zum Endenergiebedarf oder -verbrauch und zum wesentlichen Energieträger; bei Wohngebäuden kommen Baujahr und Energieeffizienzklasse hinzu.

Reicht es, die beanstandete Anzeige sofort zu löschen?

Die Beseitigung eines konkreten Verstoßes ist wichtig, beseitigt aber eine bereits entstandene wettbewerbsrechtliche Wiederholungsgefahr nicht automatisch. Deshalb muss die weitere Reaktion gesondert geprüft werden.

Kann die DUH auch wegen Greenwashing vorgehen?

Ja, die DUH verfolgt aktuell auch irreführende Umwelt- und Nachhaltigkeitswerbung. § 5 UWG enthält heute ausdrückliche Anforderungen an ökologische Aussagen und an überprüfbare Zukunftsversprechen zur Umweltleistung.

Frist sichern. Werbung prüfen. Verpflichtung beherrschbar halten.

Lassen Sie Ihre DUH-Abmahnung prüfen.

Übermitteln Sie das vollständige Schreiben mit Anlagen und nennen Sie die nächste Frist. Fügen Sie möglichst die beanstandete Werbung und die zugehörigen Fahrzeug-, Energieausweis- oder Nachweisunterlagen bei.

Cookie Consent mit Real Cookie Banner