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Wettbewerbsrechtliche Abmahnung durch Deutsche Umwelthilfe e.V.

Die Deutsche Umwelthilfe spricht wettbewerbsrechtliche Abmahnungen aus. Uns liegen mehrere Abmahnung zur Bearbeitung vor. Gegenstand ist stets ein Unterlassungsanspruch zu Verstößen gegen die Energieeinsparverordnung (EnEV) und die Pkw-EnVKV. Lassen Sie die Abmahnung prüfen. Nutzen Sie unsere kostenfreie Erstberatung.

Unterlassungsanspruch zu Verstößen gegen die Energieeinsparverordnung  – EnEV

Wir bieten eine kostenfreie, telefonische Erstberatung in Bezug auf die  Abmahnung des Deutsche Umwelthilfe e.V.. Lassen Sie uns die erhaltene Abmahnung dafür per E-Mail, Fax oder mittels des vorstehenden Kontaktformulars zukommen. Das Unterlassen wesentlicher Informationen hinsichtlich der energetischen Qualität eines Gebäudes kann eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung nach sich ziehen. Sieht ein Mitbewerber im geschäftlichen Tätigwerden eines Konkurrenten eine unlautere Maßnahme, kann er diesen Konkurrenten nach den Regeln des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) abmahnen.

Abmahnung des Deutsche Umwelthilfe e.V. –
Verstoß gegen Energieeinsparverordnung und die Pkw-EnVKV

Wir wurden in mehreren Verfahren beauftragt, die jeweils eine Abmahnung des Deutsche Umwelthilfe e.V. zum Gegenstand haben. Innerhalb der Abmahnung wird beanstandet, dass beispielsweise ein Immobilienunternehmen eine Anzeige in den Medien veröffentlicht hat, um eine Doppelhaushälfte zum Verkauf anzubieten. Dabei unterließ es die Immobilienfirma, Angaben zu energetischen Schlagwörtern bezüglich des Gebäudes anzugeben. Zu diesen Schlagwörtern gehören neben dem Baujahr der Immobilie die Nennung des wesentlichen Energieträgers für die Heizung des Gebäudes, die Nennung des Endenergieverbrauchs der Immobilie, sowie die Art des ausgestellten Energieausweises. Diese Angaben gehören seit dem 01.05.2014 zu den wesentlich Pflichtinformationen gemäß § 16a EnEV Pflichtangaben innerhalb von Immobilienanzeigen. Hintergrund dieser Regelung ist schließlich die Transparenz bezüglich der Umwelteinwirkung einer Immobilie für den Verbraucher.

In einem anderen Fall ging es um den eine Verkaufsanzeige für Fahrzeuge, innerhalb derer nicht alle notwendigen Angaben hinsichtlich der CO2-Immissionen dargestellt worden und dadurch ein Verstoß gegen die Pkw-EnVKV gegeben war.

Da diese Vorschriften umweltschützende Intentionen haben, wacht der verbraucherberatende Deutsche Umwelthilfe e.V. über die Einhaltung der Regelung.

Forderungen der Abmahnung

Liegt eine Abmahnung des Deutschen Umwelthilfe e.V. vor, kommt es zu aller erst darauf an, die Rechtsverstöße zu beseitigen.

In einem weiteren Schritt wird dann die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert. Die Abmahnung ist eine Unterlassungserklärung beigefügt, die allerdings eine feste Vertragsstrafe von 5.001,00 € zum für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung zum Gegenstand hat. Die den Abmahnungen beigefügten Unterlassungserklärungen sind dabei  zudem sehr weit gefasst, sodass nur eine modifizierte Unterlassungserklärung gefertigt werden sollte. Die Abgabe einer Unterlassungserklärung ist ohnehin nur dann von Nöten, sofern die behauptete Rechtsverletzung gegeben ist. Liegt tatsächlich gar kein Verstoß vor, ist die Abgabe einer entsprechenden Erklärung schließlich zu verweigern.

Um allerdings abschließend beurteilen zu können, ob ein Rechtsverstoß abgegeben ist und eine Unterlassungserklärung abgegeben werden muss, sollte die Abmahnung einer Prüfung durch einen Rechtsanwalt unterzogen werden.

Grundsätzliches zu einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung

Der Zweck einer Abmahnung aus dem Wettbewerbsrecht liegt vor allem in der Vermeidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung, die im Wettbewerbsrecht mit hohen Kosten verbunden ist. Das Gesetz selbst nennt als Zielsetzung dabei den Schutz der Allgemeinheit vor einem verfälschten Wettbewerb.

Die Abmahnung bietet dem Mitbewerber die Möglichkeit zur außergerichtlichen Beilegung. Voraussetzung dafür ist, die Abgabe einer Unterlassungserklärung. Diese enthält die notwendige Verpflichtung zur Zahlung einer Vertragsstrafe für den Fall, dass erneut zu einem gleichbelagerten Wettbewerbsverstoß kommt.

Mit der Beseitigung und der Abgabe der Unterlassungserklärung ist die Fairness im geschäftlichen Wettbewerb schließlich wiederhergestellt und die Konkurrenten müssen keine Ressourcen für einen Rechtsstreit vor Gericht aufwenden. Ein solches Gerichtsverfahren zieht zum Teil sehr hohe Gerichts- und Anwaltskosten nach sich, wobei eine Rückerstattung durch den unterlegenen Mittbewerber seriös nie zu garantieren ist. Neben der Erstattung von Rechtsanwaltskosten enthält eine Abmahnung auch Schadensersatzforderungen. Diese hat damit im Grundsatz für beide Parteien kostensparende Wirkung. Neben dem Abgemahnten läuft der abmahnende Mitbewerber nicht Gefahr, am Ende die Gerichtskosten aufgrund eines sofortigen Anerkenntnis zahlen zu müssen (vgl. § 93 ZPO).

Tätigwerden in diesem Bereich können nur Unternehmen, welche schließlich in einem konkreten Wettbewerbsverhältnis stehen (vgl. § 2 UWG). Das Gesetz kennt aber auch Mechanismen, um einen Missbrauch zu verhindern (vgl. § 8 Abs. IV UWG). Ein unseriöses Unternehmen könnte leicht dazu neigen, Mitbewerber unrechtmäßig abzumahnen. Hier kann sich der Abgemahnte schließlich auf den Rechtsmissbrauchseinwand berufen.

Eine Besonderheit gibt es im Bereich des Verbraucherschutzes. Dort können auch qualifizierte Einrichtungen gegenüber Unternehmen eine Unterlassungserklärung einfordern. Der in der EU sehr hoch gehandelte Verbraucherschutz macht es notwendig, dass sich Verbraucher auf Verbände verlassen können, welche mit dem Instrument der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung gegen Unternehmen vorgehen.

Dipl. Jurist, Rechtsanwalt Björn Wrase

Dipl. Jurist, Rechtsanwalt Björn Wrase

Hochspezialisiert im gewerblichen Rechtsschutz. Anwalt für Urheberrecht, AI/KI- & IT-Recht, Medienrecht, Wettbewerbs- und Markenrecht sowie Datenschutz.Autorenbeiträge anzeigen