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Anwaltskanzlei Pütz – Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung

Sie haben eine Abmahnung der Anwaltskanzlei Pütz wegen einer Urheberrechtsverletzung erhalten? Erfahren Sie hier, wie Sie sich in deinem Fall verhalten.

Nutzen Sie unsere kostenfreie Erstberatung.

Die Anwaltskanzlei Pütz spricht urheberrechtliche Abmahnungen aus. Adressaten der Abmahnung sollen eine Unterlassungserklärung abgeben und sowohl Schadensersatz als auch Rechtsanwaltsgebühren zahlen.

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short

1. Eine Reaktion auf eine Abmahnung der Anwaltskanzlei Pütz ist zwingend erforderlich.

2. Es sollte stets eine modifizierte und nicht die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung abgegeben werden.

3. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass gerade die Zahlungsansprüche gemindert werden können.

4. Lassen Sie die Abmahnung der Anwaltskanzlei Pütz im Rahmen unserer kostenfreien Erstberatung prüfen.

Anwaltskanzlei Pütz: Ansprüche für Johnny Diamond

Rechtsanwalt Nils Pütz vertritt die rechtlichen Interessen des Fotografen Johnny Diamond. In dessen Namen erfolgt der Ausspruch von Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen. In der Abmahnung geht es um die Beseitigung eines Urheberrechtsverstoßes. Den Adressaten der Abmahnung wird vorgeworfen, ein Foto des Fotografen Johnny Diamond ohne dessen Zustimmung verwendet zu haben. In diesem Zusammenhang sei eine Urheberrechtsverletzung gegeben.

Mit der Abmahnung verfolgt die Anwaltskanzlei Pütz nunmehr die Beseitigung der Urheberrechtsverletzung und die Abgabe einer Unterlassungserklärung. Gegenstand der Abmahnung sind zudem Schadensersatz und die Zahlung von Rechtsanwaltsgebühren.

Unterlassungserklärung

Die Abgabe einer Unterlassungserklärung ist mit erheblichen Gefahren verbunden. Eine Unterlassungserklärung ist nichts anderes als ein Vertrag, in dem sich der Abgemahnte verpflichtet, künftige Rechtsverletzungen zu unterlassen. Als weitere Verpflichtung enthält der Vertrag die Verpflichtung zur Zahlung einer Vertragsstrafe, sofern es dennoch zu einer wiederholten Rechtsverletzung kommt.

Ist also eine Unterlassungserklärung abgegeben und vergisst der Abgemahnte beispielsweise das Foto, das Gegenstand der Abmahnung ist, von einer Unterseite der Website zu löschen, ist eine weitere Rechtsverletzung gegeben. Der Zahlungsanspruch (Vertragsstrafe) ist demnach ohne Weiteres entstanden und kann gerichtlich durchgesetzt werden. Die Vertragsstrafe soll derart hoch bemessen sein, dass der Abgemahnte von weiteren Rechtsverletzungen (Verstößen gegen die Unterlassungserklärung) abgehalten wird. In diesem Zusammenlag sind bereits für einen einmaligen Verstoß Vertragsstrafen von mindestens 3.000,- € von den Gerichten als angemessenen anerkannt.

Die Unterlassungserklärung ist demnach auf das Notwendigste zu beschränken. Nur dadurch können potenzielle Verstöße auf ein Minimum reduziert werden. Im Bestfall ist eine modifizierte Unterlassungserklärung neu anzufertigen, sodass die der Abmahnung von der Anwaltskanzlei Pütz beigefügte nicht genutzt werden muss.

Zahlungsansprüche aus der Abmahnung der Anwaltskanzlei Pütz

Mit der Unterlassungserklärung hat es allerdings längst nicht sein Bewenden. In der Abmahnung der Kanzlei Pütz geht es zudem um die Zahlung von Schadensersatz und Rechtsanwaltsgebühren.

Für die Urheberrechtsverletzung an sich fordert Rechtsanwalt Nils Pütz einen Gesamtbetrag von 538,- €, je Foto also einen Betrag von 269,- €. Für die unberechtigte Veröffentlichung eines Bildes ist Schadensersatz fällig. Der unberechtigte Nutzer kann schließlich nicht besser dastehen, als derjenige, der eine Lizenz erworben hat. Insofern entspricht der zu entrichtende Schadensersatz regelmäßig der Lizenzgebühr, die für eine Lizenz in der konkreten Nutzungsform hätte entrichtet werden müssen. Man spricht in diesem Zusammenhang von einer fiktiven Lizenzgebühr.

Neben diesem Schadensersatz sind Gegenstand der Abmahnung der Anwaltskanzlei Pütz auch die für den Ausspruch der Abmahnung entstandenen Rechtsanwaltsgebühren. Diese berechnet die Anwaltskanzlei Pütz nach einem Streitwert von 10.000,- €. Daraus ergeben sich Rechtsanwaltsgebühren von 1.054,10 €.

Abmahnung Anwaltskanzlei Pütz: Fazit & to do

Sofern eine Abmahnung der Anwaltskanzlei Pütz eingetroffen ist, empfiehlt sich eine grundlegende Prüfung. Nutzen Sie in diesem Zusammenhang unsere kostenfreie Erstberatung.

Ist tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung gegeben, müssen die Ansprüche weitgehend erfüllt werden. Wir fertigen in diesem Zusammenhang eine modifizierte Unterlassungserklärung, die auf das Notwendigste beschränkt ist, und wirken auf eine Minderung der Zahlungsansprüche hin.

Björn Wrase

Björn Wrase

RA Björn Wrase: Anwalt für AI/KI- & IT-Recht, Medien- und Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht und DatenschutzView Author posts