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Abmahnung IDO Interessenverband e.V. – eBay, Amazon & Co.

Uns erreichen weitere wettbewerbsrechtliche Abmahnungen des IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V., die vornehmlich gegenüber Verkäuferinnen und Verkäufern auf diversen Verkaufsplattformen wie eBay, eBay-Kleinanzeigen, Amazon etc. ausgesprochen werden.

Abmahnung IDO: Äußerste Vorsicht vor der Abgabe der Unterlassungserklärung

Die Abmahnungen sind mit äußerster Vorsicht zu behandeln. Eine Unterlassungserklärung sollte nicht abgegeben werden, bevor anwaltlicher Rat eingeholt wurde.

Erfahrungsgemäß legt es der IDO gerade darauf an, nach der Abgabe der Unterlassungserklärung Vertragsstrafen gegenüber den Abgemahnten geltend zu machen. Bestehen die Wettbewerbsverstöße auch nach der Abgabe der Unterlassungserklärung, folgt sogleich eine weitere Zahlungsaufforderung mit der Vertragsstrafe.

Es ist daher sehr wichtig, penibel darauf zu achten, das sowohl die Widerrufsbelehrung als auch die AGB vollständig und korrekt sind sowie jeglichen Informationspflichten nachgekommen wird. Sofern sich die auf dawanda.de Abgemahnten nicht schon nach dem Erhalt der Abmahnung dazu entschlossen haben die Verkaufstätigkeit vollständig einzustellen, ist es sodann die Aufforderung zur Zahlung einer Vertragsstrafe durch den IDO – die pauschal mit 3.000,00 Euro angesetzt wird –, die die Abgemahnte mangels Liquidität in die Knie zwingt. Über die vom IDO geltend gemachte Vertragsstrafe haben wir hier gesondert berichtet.

Zahlreiche Wettbewerbsverstöße

Gerade auf Plattformen, auf denen viele Kleinunternehmer aktiv sind, die gerade aufgrund der Art der Angebote keine hohen Umsätze erzielen tümmeln, sich sehr viele Wettbewerbsverstöße. Grund dafür ist, dass zu oft die Kosten gescheut werden, die für die Erstellung wirksamer AGB oder die Belehrung in Bezug auf die rechtssichere Gestaltung des Verkaufsangebots durch einen Rechtsanwalt entstehen. Wir erleben es sehr oft, dass unter diesen Gegebenheiten AGB von anderen Verkäufern vollständig kopiert oder von vielen anderen Anbietern zusammengeschrieben werden. Gleiches gilt letztendlich für die Widerrufsbelehrung und das Impressum. Der Auftritt anderer Verkäufer steht insofern stets im Fokus und dient der eigenen Gestaltung des Verkaufsauftritts. Die Übernahme von Fehlern, die andere Verkäufer machen, ist daher vorprogrammiert. In der Folge besteht die Gefahr des Erhalts einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung, vgl. § 12 Abs. 1 UWG.

Inhalt der Abmahnung IDO Interessenverband e.V.

Fasst man die in letzter Zeit vom IDO ausgesprochenen Abmahnungen und die darin geltend gemachten Wettbewerbsverstöße zusammen, lässt sich schnell feststellen, dass Fehler innerhalb der Widerrufsbelehrung als Abmahngrund Nummer eins auszumachen sind. Fehler innerhalb der AGB schließen sich gleich an. Gegenstand der Abmahnung ist oft auch, dass der Abgemahnte nicht den Link zur OS-Plattform ausweist oder nicht darüber informiert, ob eine Speicherung des Vertragstextes erfolgt. Je nachdem wieviele Rechtsverstöße die Abmahnung des IDO enthält, ist die geforderte Unterlassungserklärung mehr oder weniger umfangreich.

Zudem enthält jede Abmahnung einen Zahlungsanspruch von 232,05 Euro.

Verhalten bei einer Abmahnung vom IDO Interessenverband

Die Ausführungen in diesem Beitrag zeigen es deutlich. Nach dem Erhalt einer Abmahnung vom IDO muss zwangsläufig eine qualifizierte Beratung erfolgen. Die besehenden Rechtsverstöße sind abzustellen, sodass ein rechtssicherer Internetauftritt besteht. Die Beseitigung der Rechtsverstöße muss zeitgleich oder besser noch vor der Abgabe der Unterlassungserklärung erfolgen. Andernfalls – also bei einem Verstoß gegen die Unterlassungserklärung – droht die Geltendmachung einer Vertragsstrafe.

Wir bieten eine kostenfreie Erstberatung. Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, lassen Sie uns diese zukommen. Wir werden uns anschließend schnellstmöglich mit Ihnen in Verbindung setzten und das weitere Vorgehen detailliert besprechen.

Dipl. Jurist, Rechtsanwalt Björn Wrase

Dipl. Jurist, Rechtsanwalt Björn Wrase

Hochspezialisiert im gewerblichen Rechtsschutz. Anwalt für Urheberrecht, AI/KI- & IT-Recht, Medienrecht, Wettbewerbs- und Markenrecht sowie Datenschutz.Autorenbeiträge anzeigen