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Der Streitwert bei unrechtmäßiger Nutzung fremder Bilder im Internet

Der Streitwert bei einer Urheberrechtsverletzung ist von entscheidender Bedeutung für die Kosten.

In den weiten des Internets ist nahezu alles möglich und trotzdem noch lange nicht alles erlaubt. Das gilt besonders dann, wenn die Rechte anderer verletzt werden. Am häufigsten werden heutzutage Urheberrechte verletzt und gerade die Nutzung fremder Bilder und Fotos steht im Internet an der Tagesordnung. Bildagenturen oder Fotografen besitzen als einzige die Verwertungs- und Nutzungsrechte. Andere dürfen die entsprechenden Bilder nur dann für sich selbst einsetzen, wenn sie sich von den Rechteinhabern die entsprechende Erlaubnis eingeholt haben.

Unrechtmäßige Nutzung von Bildern im Internet

Trotz der rechtlichen Lage kommt es immer wieder zur unberechtigten Nutzung von Bildern durch Dritte. Dies selbst dann, wenn der Urheber sein Einverständnis dazu nicht erteilt hat. So werden oft Bilder in Mails, Blogs oder sonstigen Nachrichten eingebunden. In sozialen Netzwerken ist das Teilen oder Weiterleiten von Links und Fotos eine sehr häufige Aktivität der Internetnutzer. Auch hier sind häufig urheberrechtlich geschützte Inhalte wie Bilder betroffen. Selbst wenn die Nutzung ohne böse Absicht und meistens auch ohne das entsprechende Erkennen einer Unrechtmäßigkeit erfolgt, handelt es sich um eine Urheberrechtsverletzung. So hat vor kurzem ein Unternehmer ohne die Einholung einer Erlaubnis vom Rechteinhaber Fotos von diesem auf einer Plattform im Internet für seine Zwecke verwendet. Daraufhin hat sich der Urheber der Bilder an das Landgericht Hamburg gewandt.

Der Streitwert wegen eines Verstoßes gegen das Urheberrecht

Wenn die Verwendung solcher urheberrechtlich geschützter Fotos nachgewiesen werden kann, braucht über eine Schuldfrage nicht lange nachgedacht zu werden. Interessant war in diesem Fall aber die Festsetzung des Streitwerts. Es ist kaum zu überschauen, welchen materiellen Schaden eine solche unrechtmäßige Verwendung von Fotos im Internet mit sich bringen kann. Das Landgericht Hamburg hat dabei entschieden, dass verschiedene Faktoren eine Rolle spielen. So sind zum einen das rechtswidrige Vorgehen des Beklagten sowie der Umfang der Rechtsverletzung zu berücksichtigen. Zudem ist der Marktwert der Bilder in den Streitwert mit einzuberechnen.

Das Gericht setzte einen Streitwert von 6.000,00 Euro für die Urheberrechtsverletzung fest, mit dem sich der Rechteinhaber aber nicht zufrieden geben wollte und Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung einlegte. Nach erneuter Überprüfung der Sach- und Rechtslage kam das Landgericht Hamburg zu der Auffassung, dass dem Rechtsstreit vielmehr ein Streitwert von 7.500,00 Euro aufgrund der konkreten Umstände des Einzelfalls zu Grunde zu legen sei.

Einen allgemeinen Überblick über eine Urheberrechtsverletzung an Bildern erhalten Sie hier: https://www.lawst.de/urheberrechtsverletzung-bilder/.

Als Internetnutzer sollte man diesen Betrag als Abschreckung ansehen und für sein zukünftiges Tun immer die notwendige Erlaubnis einholen. Als Rechteinhaber sollte man – nicht nur wegen des hohen Betrags – bei einer Verletzung seiner eigenen Rechte die anwaltliche und gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, da sich gerade im Internet Bilder und Fotos so schnell verbreiten können, dass das Risiko weiterer Verstöße gegen das Urheberrecht immer weiter ansteigt.

LG Hamburg, Beschluss vom 17.12.2014, Az.: 310 O 162/14

Björn Wrase

Björn Wrase

RA Björn Wrase: Anwalt für AI/KI- & IT-Recht, Medien- und Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht und DatenschutzView Author posts