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BaumgartenBrandt Klage vor AG Rostock abgewiesen

Eine Filsharing-Klage, die von der KSM GmbH gegen eine von unserer Kanzlei vertretenen Anschlussinhaberin erhoben wurde, wurde von dem Amtsgericht Rostock abgewiesen. Das AG Rostock sah die der Anschlussinhaberin obliegende sekundäre Darlegungslast als erfüllt an. Die Klägerin konnte demnach der ihr obliegenden Beweislast hinsichtlich der Täterschaft oder Störerhaftung unserer Mandantin nicht nachkommen.

Filesharing-Klage der KSM GmbH durch die BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

Im Jahr 2010 erhielt unsere Mandantin einer Abmahnung der BaumgartenBrandt Rechtsanwälte, innerhalb derer dieser vorgeworfen wurde, eine Urheberrechtsverletzung an einem urheberrechtlich geschützten Werk (Midnight Chronicles) begangen zu haben. Unsere Mandantin gab daraufhin eine modifizierte Unterlassungserklärung ab, verweigerte allerdings die Erfüllung der Zahlungsansprüche.

Die vorgeworfene Urheberrechtsverletzung wurde nicht von unserer Mandantin begangen. Zu dem Zeitpunkt der behaupteten Rechtsverletzung wurde der Anschluss unserer Mandantin auch von deren Lebensgefährten genutzt.

Lange Zeit passierte auf die Abmahnung hin nichts, bis zum Ende des Jahres 2014 ein Mahnbescheid (beantragt durch die KSM GmbH vertreten durch die BaumgartenBrandt Rechtsanwälte) in dem Briefkasten unserer Mandantin lag, die sich daraufhin an uns wandte. Wir haben für unsere Mandanten Widerspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt. Daraufhin kam es zu einem Klageverfahren, innerhalb dessen die Ansprüche durch die BaumgartenBrandt Rechtsanwälte begründet wurden.

Gegen die Klage haben wir aufgrund der umfangreichen Erfahrung in dem Bereich der Urheberrechtsverletzungen innerhalb von Tauschbörsen zahlreiche Einwände erhoben. Unter anderem wurde in Anbetracht der einschlägigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (Urteil des BGH vom 08.01.2014, Az.:I ZR 169/12 „BearShare“) eingewandt, dass zu dem angegebenen Zeitpunkt der behaupteten Urheberrechtsverletzung auch der Lebensgefährte unsere Mandantin Zugriff auf den Anschluss hatte. Weiterhin wurde vorgetragen, dass unserer Mandantin umfangreiche Nachforschungen angestellt hat, wie es zu der Rechtsverletzung gekommen sein kann.

Zudem wurde der Einwand der Verjährung erhoben, da die behauptete Rechtsverletzung bereits aus dem Jahr 2009 stammte. Der Ausspruch der Abmahnung durch die BaumgartenBrandt Rechtsanwälte erfolgte dann im Jahr 2010. Zur Klage kam es schließlich erst im Jahr 2014.

Im Rahmen der Klage forderte die Klägerin (KSM GmbH) schließlich die Zahlung von 400,00 Euro als Schadensersatz für die behauptete Rechtsverletzung und weiterhin die Zahlung eines Betrages von 555,60 Euro an Rechtsanwaltskosten, die für den Ausspruch der Filesharing-Abmahnung entstanden sein sollen.

Wir haben schließlich beantragt, die Klage abzuweisen.

AG Rostock zur Klage der KSM GmbH durch die BaumgartenBrandt Rechtsanwälte

Innerhalb der Entscheidung sah das Amtsgericht Rostock die Klage der BaumgartenBrandt Rechtsanwälte zwar als zulässig, nicht aber als begründet an und wies diese letztendlich ab.

Grund für diese Entscheidung war die Erfüllung der einem Anschlussinhaber nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes obliegenden sekundären Darlegungslast. Durch  den Umstand, dass auch der Lebensgefährte unserer Mandantin zur angegebenen „Tatzeit“ Zugriff auf den Internetanschluss hatte, wäre die bestehende Vermutung erschüttert.

Weiterhin führte das AG Rostock auf, dass die Beklagte nicht für die etwaig durch ihren Lebensgefährten begangene Rechtsverletzung einzustehen hat, da entsprechende Anhaltspunkte für diese nicht ersichtlich waren und von der Klägerin auch nicht vorgetragen wurden.

Zu dem Einwand der Verjährung äußerte sich das AG Rostock aufgrund des Vorgenannten nicht mehr, da es darauf nicht mehr ankam.

AG Rostock, Urteil vom 17.03.2015, Az.: 48 C 133/14 (nicht rechtskräftig)

Aktueller Status des Verfahrens

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Gegen die Entscheidung des AG Rostock haben die BaumgartenBrandt Rechtsanwälte Berufung eingelegt, die nunmehr vor dem Landgericht Rostock verhandelt wird.

Wir werden an dieser Stelle darüber berichten, wie das Landgericht Rostock den Sachverhalt beurteilt, und ob es bei der Abweisung der Klage verbleibt.

Zwischenzeitlich wurde das Verfahren vor dem Landgericht abgeschlossen. Die Berufung wurde durch die BaumgartenBrand Rechtsanwälte auf Empfehlung des Landgerichts Rostock zurückgenommen. Wir haben hier über das landgerichtliche Verfahren berichtet.

Dipl. Jurist, Rechtsanwalt Björn Wrase

Dipl. Jurist, Rechtsanwalt Björn Wrase

Hochspezialisiert im gewerblichen Rechtsschutz. Anwalt für Urheberrecht, AI/KI- & IT-Recht, Medienrecht, Wettbewerbs- und Markenrecht sowie Datenschutz.Autorenbeiträge anzeigen