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Abmahnung RST Rechtsanwälte für Anton Schmitter e.K.

Die RST Rechtsanwälte sprechen für die Firma Anton Schmitter e.K. wettbewerbsrechtliche Abmahnungen aus. In der Abmahnung wird ein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung (PAngV) vorgeworfen. Was zu tun ist, wenn Sie eine solche Abmahnung aus dem Wettbewerbsrecht erhalten haben, und wie Sie sich verhalten sollten, erläutern wir im Folgenden.

Gegenstand der Abmahnung der RST Rechtsanwälte für Anton Schmitter e.K.

In der Abmahnung fordert die RST Rechtsanwälte den Onlinehändler auf, den Wettbewerbsverstoß zu unterlassen. Vorrangiger Anspruch ist also, dass der Grundpreis angegeben wird. Zudem soll die Abgabe einer Unterlassungserklärung durch den Händler abgeben werden. In der Unterlassungserklärung soll sich der Händler verpflichten, den Grundpreis anzugeben. Gleichzeitig enthält die Unterlassungserklärung als notwendigen Bestandteil die Vereinbarung über eine Vertragsstrafe. Die Vertragsstrafe wird fällig, sofern der Grundpreis wiederholt nicht angegeben wird. Eine Unterlassungserklärung kann schnell hohe Zahlungsansprüche begründen. Aus diesem Grund ist darauf zu achten, dass diese nicht zu weit gefasst ist. Sich also nicht zu mehr verpflichtet wird, als notwendig. Schließlich enthält die Abmahnung den Anspruch auf Erstattung der Rechtsanwaltsgebühren, die für den Ausspruch der Abmahnung entstanden sind. Die Berechnung der Kosten erfolgt auf der Grundlage eines Streitwerts von 10.000,00 € und berechnen sich schließlich auf einen Betrag von 887,03 €.

Wie wir Ihnen bei einer Abmahnung helfen können

Nutzen Sie unsere kostenfreie Erstberatung. Wir schildern Ihnen darin aufgrund der Umstände des Einzelfalls, wie weiter vorgegangen werden muss. In Bezug auf die Erstellung einer Unterlassungserklärung, die nicht zu weit und nicht Zugerin verfasst ist, bedarf es anwaltlicher Hilfe. Ohne juristischen Hintergrund kann die Tragweite eine solchen Erklärung nicht abgesehen werden. Es gilt eine Unterlassungserklärung zu fertigen, die ausschließlich die notwendigen Bestandteile zum Gegenstand hat, die also nicht zu weit gefasst und und aus der keine weitergehenden Gefahren drohen. Einhergehend damit müssen natürlich auch die Verkaufsangebote an die  Erklärung angepasst werden, um keinen Verstoß und damit eine Vertragsstrafe zu riskieren. Die geltend gemachten Rechtsanwaltsgebühren können unter Umständen gemindert werden, wenn die Wettbewerbsverstoß gegen die PAngV als nur gering zu bewerten ist.

Verstoß gegen die PAngV als Grund für die wettbewerbsrechtlichen Abmahnung

Die Abmahnung betrifft einen Händler, der Nahrungsergänzungsmittel auf der Plattform eBay verkauft. Gegenstand ist ein Verstoß gegen die Preisangabenverordnung (PAngV). Konkret vorgeworfen wird, dass der Grundpreis des Produkts nicht in unmittelbarer nähe zum Verkaufspreis ausgewiesen wird. In dem vorliegenden Fall mangelte es gänzlich an dem Ausweis eines Grundpreises. Nach der § 2 Abs. 1 PAngV muss für einen Artikel, der beispielsweise in Fertigpackungen, Packungen oder Umhüllungen nach Gewicht, Länge, Volumen oder Fläche zum Verkauf angeboten wird, der Grundpreis angegeben werden. Der Grundpreis ist dabei in den Mengeneinheiten je Kilogramm, Liter, Meter oder Quadratmeter anzugeben. Die Angabe hat schließlich in unmittelbarer Nähe zum Verkaufspreis zu erfolgen.
Björn Wrase

Björn Wrase

RA Björn Wrase: Anwalt für AI/KI- & IT-Recht, Medien- und Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht und DatenschutzAutorenbeiträge anzeigen