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DigiRights Administration GmbH – Mahnbescheid Amtsgericht Hünfeld

Uns erreichen aktuell sehr viele Anfragen bezogen auf einen Mahnbescheid des AG Hünfeld im Auftrag der DigiRights Administration GmbH.

Sofern auch Sie einen solchen Mahnbescheid erhalten haben, nutzen Sie unsere kostenfreie Erstberatung. Wir empfehlen dringend, Widerspruch gegen den Mahnbescheid des AG Hünfeld einzulegen.

Ganz gleich, ob die Rechtsverletzung besteht, eine Urheberrechtsverletzung also vorliegt, sollte ein Widerspruch erfolgen. Die in dem Mahnbescheid enthaltene Forderung ist unangemessen hoch und kann nach hiesiger Einschätzung erheblich gemindert werden.

Die DigiRights Administration GmbH beantragt derzeit offensichtlich in einer Vielzahl von Fällen den Erlass eines Mahnbescheides vor dem Amtsgericht Hünfeld. Die Antragstellung erfolgt dabei durch die DigiRights Administration GmbH selbst. Entgegen der außergerichtlichen Vertretung ist Herr Rechtsanwalt Daniel Sebastian offensichtlich nicht mehr tätig.

Burgschild GmbH: Inkassounternehmen wird für DigiRights Administration GmbH tätig

Aktuell sind sehr viele Schreiben der Burgschild GmbH im Umlauf, die Forderungen der DigiRights Administration aus bis zu 9 Jahren zurückliegenden Abmahnungen geltend machen. Lassen Sie sich von diesen Schriftsätzen des Inkassobüros nicht einschüchtern. Wie in diesem Fall zu verfahren und auf die Schreiben der Burgschild GmbH zu reagieren ist, haben wir in dem nachfolgend benannten Beitrag geschildert:

https://www.lawst.de/burgschild-gmbh-inkassoschreiben-fuer-digirights-administration-gmbh-ᐅ-musterwiderspruch/

Mahnbescheid der DigiRights Administration GmbH über Rechtsanwalt Daniel Sebastian

Es ist ungewöhnlich, dass ein Rechteinhaber wegen vermeintlicher Urheberrechtsverstöße selbst aktiv wird. Abmahnungen im Namen der DigiRights Administration GmbH hat Herr Rechtsanwalt Daniel Sebastian ausgesprochen. Den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides legt nun aber der Rechteinhaber vor dem Amtsgericht Hünfeld selbst ein.

In dem Mahnbescheid werden jedenfalls erhebliche Forderungen durch die DigiRights Administration GmbH geltend gemacht. Die Schadensersatzforderungen sind den Betroffenen bereits durch die außergerichtlichen Abmahnungen bekannt. Die Höhe dieser Forderungen erreicht allerdings eine neue Dimension. Die ursprünglichen Forderungen haben sich in dem Mahnbescheid des Amtsgericht Hünfeld nahezu verdreifacht, wenn nicht gar vervierfacht.

Reaktion auf den Mahnbescheid des Amtsgerichts Hünfeld

Gegen den Mahnbescheid muss in jedem Fall Widerspruch eingelegt werden. Die Frist von 14 Tagen ab der Zustellung darf dabei nicht überschritten werden. Das Amtsgericht Hünfeld prüft nicht, ob die geltend gemachte Forderung besteht. Erfolgt keine Reaktion auf den Mahnbescheid, besteht demnach die Gefahr, dass die Forderung in Rechtskraft erwächst, obwohl eine Haftung des Anschlussinhabers eigentlich nicht besteht. Aus diesen Gründen muss in jedem Fall Widerspruch eingelegt werden.

Kommt es zu keinem Widerspruch, kann die DigiRights Administration GmbH den Erlass eines Vollstreckungsbescheides beantragen. Ein solcher Vollstreckungsbescheid hat die Wirkung eines gerichtlichen Urteils. Das bedeutet, dass auf der Grundlage des Vollstreckungsbescheides eine abschließende gerichtliche Entscheidung besteht. Der Antragsgegner hat zwar die Möglichkeit, auch gegen den Vollstreckungsbescheid innerhalb einer Frist von 14 Tagen Einspruch einzulegen. Versäumt dieser allerdings auch diese Frist, ist die Forderung bestandskräftig, sodass Einwände dagegen ausgeschlossen sind.

DigiRights Administration GmbH: Unerlaubte Nutzung urheberrechtliche geschützter Werke aus dem Repertoire des Antragstellers.

Gegenstand des Mahnbescheides des Amtsgerichts Hünfeld ist Schadensersatz. Bezeichnet ist dieser Anspruch mit
„Unerlaubte Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke aus dem Repertoire des Antragstellers“. Während der Schaden durch die vermeintliche Urheberrechtsverletzung in der außergerichtlichen Abmahnung noch um ein Vielfaches geringer ausfiel, ist dieser nunmehr unangemessen hoch angegeben. Ein Schaden in dieser Höhe hält einer gerichtlichen Überprüfung nicht stand.

Selbst wenn also tatsächlich eine Urheberrechtsverletzung vorliegt und der Anschlussinhaber im Grundsatz haftet, lohnt sich ein Vorgehen gegen den Mahnbescheid. Zusammen mit der Erhebung des Widerspruchs bedarf die durch die DigiRights Administration GmbH geltend gemachte Forderung einer erheblichen Reduzierung.