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Internetrecht – der umfassende Rechtsbereich

Internetrecht – Rechtliche Fallstricke im Netz

Ob Widerrufsrecht, Abmahnungen oder Datenschutz: Das Internetrecht umfasst zahlreiche Aspekte des täglichen Lebens, derer wir uns kaum bewusst sind. Hier finden Sie einen Überblick über relevante Themen, die Sie als Internetnutzer im Blick haben sollten.

Das Internet ist aus fast keiner Situation des Alltags mehr wegzudenken. Schnell wird heute im Netz etwas nachgeschaut, die neuesten Partyfotos hochgeladen oder dringend benötigte Dinge bestellt – am besten noch zum günstigsten Preis. Doch das Internet ist kein rechtfreier Raum, denn auch hier funktioniert alles nach seinen Regeln, auch wenn dieses Internetrecht im Einzelnen vor allem durch die Gerichte ausgestaltet wird.

Kaufen und Verkaufen im Internet

Auch beim Kauf im Internet (der sehr umfassende Rechtsbereich) kommt ein Kaufvertrag zwischen dem Käufer und dem Verkäufer zustande, wobei hier gewisse Besonderheiten gelten. Am bekanntesten ist das Widerrufsrecht, das dem Käufer bei sogenannten, über das Internet geschlossenen, Fernabsatzverträgen zusteht. Danach kann der Käufer, sofern er Verbraucher ist, die Ware innerhalb der Widerrufsfrist zurückschicken. Dies ist der Fall, wenn der Kauf für überwiegend private Zwecke getätigt wird, also beispielsweise beim Kauf von Kleidung zum persönlichen Gebrauch. Damit derartige Regeln des Verbraucherschutzes eingreifen, muss aber zusätzlich der Verkäufer auch noch Unternehmer sein, er muss also den Kaufvertrag in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit abgeschlossen haben, z.B. als Inhaber eines Onlineversandhandels. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, so treffen den Unternehmer auch noch zahlreiche weitere Pfli chten, dem Verbraucher hingegen stehen allerlei weitere Rechte zu.

Diese Regelungen über die „Verbraucherverträge“, die teilweise auch zum Internetrecht gehören, wurden kürzlich mit der Umsetzung der EU-Verbraucherrechterichtlinie (VRRL) neu im BGB verankert. Vor allem treffen den Unternehmer nun zahlreiche Informations- und Belehrungspflichten, z.B. über das Bestehen eines Widerrufsrechts. Neu ist auch, dass Käufer bei einem Widerruf nun meist nicht mehr vom Verkäufer die Rücksendekosten verlangen können – die bisherige 40-Euro-Grenze wurde abgeschafft.

Der Kaufvertrag beinhaltet aber auch noch weitere Umstände, über die oftmals nicht ausdrücklich verhandelt wird. Dies können Fragen zur Haftung, Einzelheiten zum Vertragsschluss oder die Bedingungen einer gewährten Garantie sein. Diese Punkte werden üblicherweise in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) verbindlich geregelt. Der Käufer akzeptiert diese meistens mit dem Setzen eines Häkchens vor Abschluss der Bestellung. Doch auch hier gilt: Nicht alles was in den AGB steht, ist auch rechtlich zulässig. Insbesondere sind überraschende Klauseln verboten, z.B. eine AGB-Klausel, die beim Kauf von Schuhen auch gleich noch zur Abnahme und Bezahlung des Abos einer Fernsehzeitung verpflichtet. Denn hiermit muss der Käufer nicht rechnen. Im Streitfall sollten Sie sich von einem Rechtsanwalt fachkundig beraten lassen, da auch hier eine weitverzweigte Rechtsprechung besteht.

Die Abmahnung

Erfüllt ein Unternehmer diese gesetzlichen Pflichten nicht, weil er zum Beispiel keine Widerrufsbelehrung oder ein unvollständiges Impressum bereithält oder er unzulässige AGB verwendet, riskiert er eine Abmahnung von Konkurrenten oder Verbraucherschutzverbänden. Unter einer Abmahnung versteht man die Aufforderung, ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen. In der Regel ist die Abmahnung für den Abgemahnten mit Anwaltskosten verbunden sowie in vielen Fällen auch mit Schadensersatzforderungen. Jedoch sind zahlreiche Abmahnungen unberechtigt. Da die Beträge hier schnell Hunderte von Euro betragen können, sollte man sich zeitnah gegen die Abmahnung mit Hilfe eines Rechtsanwalts zur Wehr setzen.

Abgemahnt werden aber oft auch Fälle, in denen Urheberrechtsverletzungen geltend gemacht werden. Diese können sowohl Unternehmer, aber auch Verbraucher treffen. Beispiele sind der Verkauf gefälschter Markenartikel oder aber der widerrechtliche Download geschützter Werke.

Besonders in den Fokus gerückt sind in letzter Zeit zudem Abmahnungen gegen Privatverkäufer, die über Onlineplattformen Gegenstände zum Kauf angeboten haben, ohne gesetzliche Vorgaben zu erfüllen, die eigentlich nur für gewerbliche Verkäufer gelten. Da die Unterscheidung zwischen gewerblich und privat im Einzelfall aber äußerst schwierig sein kann, sollte im Zweifel ein Rechtsanwalt befragt werden, um kein unnötiges Risiko einzugehen. Denn es gibt Urteile, die bereits bei einem Verkauf von 25 Artikeln von einem gewerblichen Verkäufer ausgehen, andere Gerichte wiederum setzen die Grenze deutlich weiter oben an.

Datenschutz

Doch was passiert mit all den Daten, die man zur Abwicklung des Kaufs eingegeben hat und welche Pflichten treffen den Unternehmer, um diese Daten gegen Missbrauch zu sichern? Nicht zuletzt durch die Enthüllungen der NSA-Affäre oder aufgrund zahlreicher Berichte über Datenlecks und Hackerangriffe auf Unternehmen, bei denen Kundendaten gestohlen wurden, ist bei Internetnutzern das Thema Datensicherheit zunehmend ins Bewusstsein gerückt. In Deutschland regelt für den Bereich des Internetrechts vor allem das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und das Telemediengesetz (TMG) wichtige Aspekte des Datenschutzes. Insbesondere ist dort geregelt, wer welche Daten erheben, weitergeben und verarbeiten darf. Grundsätzlich müssen Nutzer daher ihr Einverständnis erteilen, damit Unternehmen mit ihren Daten arbeiten können oder diese zu Werbezwecken verwenden dürfen. Verstoßen Unternehmen hiergegen, drohen Ihnen hohe Bußgelder bis zu 300.000 Euro.