Zum Inhalt springen

Modern Family – Abmahnung durch die Waldorf Frommer Rechtsanwälte

Modern Family: Haben auch Sie eine Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer erhalten? Hier erfahren Sie, was Gegenstand der Abmahnung ist und wie Sie sich verhalten sollten. Abmahnungen aufgrund von Urheberrechtsverletzungen im Internet werden inzwischen regelmäßig in großer Zahl versendet. In diesem Fall trifft den abgemahnten Anschlussinhaber der Vorwurf, er habe urheberrechtlich geschützten Inhalt der US-amerikanischen Serie Modern Family im Internet verbreitet und damit öffentlich zugänglich gemacht. Betroffen sind hierbei u.a. die Episoden „Other People’s Children“ und „Las Vegas“, die erst 2014 innerhalb der USA erstmals im Fernsehen ausgestrahlt wurden.

Abmahnung Modern Family – Grundlage

Grundlage für die Abmahnung der Serie Modern Family ist dabei das Urheberrecht. Dieses schreibt vor, dass ausschließlich der Inhaber der Verwertungsrechte an einem Werk über dessen Verwendung entscheiden darf. Wird das Werk hingegen ohne Zustimmung des Rechteinhabers verbreitet, kann dieser entsprechende Unterlassungsansprüche gegen den Verursacher der Verbreitung geltend machen. Gleichzeitig steht dem Rechteinhaber in einem solchen Fall auch ein Schadensersatz für den entgangenen Gewinn zu. Die Höhe dieses Schadensersatzes bemisst sich dabei nach den fiktiven Einnahmen, die dem Rechteinhaber durch die widerrechtliche Verbreitung des Werkes im Internet entgangen sind. Durch diese Praxis wird das Entstehen eines wirtschaftlichen Schadens bei dem Rechteinhaber verhindert.

Das Internet stellt die Rechteinhaber dabei vor große Probleme hinsichtlich der Vermeidung und Verfolgung von Rechtsverletzungen an ihren Werken. Durch die Möglichkeit zur schnellen und weltweiten Verbreitung von medialen Inhalten fällt es den Nutzern leicht, urheberrechtlich geschützte Werke miteinander zu tauschen oder an andere zu versenden. Durch die zunächst scheinbar sichere Anonymität des Internets sehen sich die Nutzer dabei nicht der Gefahr von entsprechenden rechtlichen Forderungen der Rechteinhaber ausgesetzt.

Auf diese Problematik haben sich inzwischen auch zahlreiche Rechtsanwälte und Kanzleien spezialisiert. Sie analysieren Urheberrechtsverstöße im Internet und ermitteln im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten den jeweiligen Verursacher. Auch die Kanzlei Waldorf Frommer gehört zu diesen spezialisierten Kanzleien. Im Rahmen der vorliegenden Abmahnung wurde Waldorf Frommer dabei von der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH als Inhaberin der Verwertungsrechte an der Serie Modern Family mit der Wahrnehmung ihrer urheberrechtlichen Ansprüche beauftragt.

Ansprüche der Abmahnung

Diese Ansprüche erstrecken sich dabei auf die Abgabe einer Unterlassungserklärung hinsichtlich möglicher weiterer Rechtsverletzungen in der Zukunft sowie auf die Zahlung eines Vergleichsbetrages in einer Höhe von insgesamt 815,00 €. Die Höhe dieses Betrages wird dabei von den Kosten für die Abmahnung und anhand der Berechnung eines entsprechenden Schadensersatzes für den entgangenen Gewinn bestimmt.

Adressat dieser Forderungen ist dabei zunächst der Inhaber des Internetanschlusses, von dem aus die benannte Rechtsverletzung begangen wurde. Dies gilt unabhängig von der tatsächlichen Täterschaft und sorgt damit regelmäßig für Kopfzerbrechen bei dem Abgemahnten, der sich häufig keiner Schuld bewusst ist.

Aus Auslöser für die Rechtsverletzung kann dabei einerseits die Nutzung einer Tauschbörse im Internet in Betracht kommen. Auch bei einem reinen Download wird im Rahmen dieser Nutzung regelmäßig die Internetverbindung für den Upload anderer Dateien zur Verfügung gestellt. Dies kann sowohl wissentlich als auch ohne Kenntnis des Anschlussinhabers geschehen.

Gleichzeitig kommen jedoch auch andere Personen mit Zugang zu dem Internetanschluss des Abgemahnten als Täter für die Rechtsverletzung in Betracht. Nutzen beispielsweise die Kinder des Anschlussinhabers die Verbindung für Filesharing, werden bei Vorliegen einer Urheberrechtsverletzung die Ansprüche der Rechteinhaberin dennoch zunächst ausschließlich gegenüber dem Anschlussinhaber geltend gemacht.

Der Haftung für die Abmahnung wegen der Serie Modern Family kann jedoch häufig durch einen entsprechenden Hinweis auf die weiteren Personen, die für die Rechtsverletzung als Täter in Betracht kommen, entgegengewirkt werden. Da hierfür bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen, ist in der Regel eine Abstimmung des weiteren Vorgehens mit einem spezialisierten Rechtsanwalt anzuraten. Dies gilt insbesondere auch im Hinblick auf die Einhaltung der in der Abmahnung gesetzten Fristen sowie die Abgabe der beigefügten Unterlassungserklärung.

Allgemeine Informationen zu einer Abmahnung von Waldorf Frommer erhalten Sie hier: https://www.lawst.de/waldorf-frommer-abmahnung/

Björn Wrase

Björn Wrase

RA Björn Wrase: Anwalt für AI/KI- & IT-Recht, Medien- und Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht und DatenschutzView Author posts