Markenrecht · Hamburg · bundesweite Vertretung
Anwalt für Markenrecht
in Hamburg
Kanzlei Wrase berät Unternehmen, Gründer, Markeninhaber und Abgemahnte bei Markenanmeldungen, Kollisionsrecherchen, Markenverletzungen, Abmahnungen, Widersprüchen, Lizenzverträgen und der strategischen Verwaltung von Markenportfolios.
Die passende Seitenrolle: Diese Seite ist der zentrale Überblick für markenrechtliche Beratung. Wer bereits eine Abmahnung erhalten hat, findet zusätzlich eine eigene Vertiefung zur Abwehr einer Markenabmahnung.
Erste Einordnung anfragen
Schildern Sie kurz, ob Sie eine Marke anmelden, eine Verletzung verfolgen, eine Abmahnung abwehren oder einen Vertrag prüfen lassen möchten. Nennen Sie bei Fristsachen unbedingt das Ablaufdatum.
040 228 682 10 →mail@lawst.de →
Eine Anfrage allein begründet keine Mandatsübernahme und wahrt keine Frist. Umfang und Kosten einer Beauftragung werden vorab geklärt. Hinweise finden Sie in der Datenschutzerklärung.
- Marke anmelden? Zeichen, Inhaber, Schutzgebiet, Waren und Dienstleistungen sowie ältere Rechte zuerst klären.
- Marke verletzt? Fundstellen, Angebote, Werbung, Rechnungen und Registerdaten beweissicher dokumentieren.
- Abmahnung erhalten? Frist notieren und weder Unterlassungserklärung noch Zahlung ungeprüft abgeben.
- Amtliche Frist? Widerspruch, Stellungnahme, Verlängerung oder gerichtliche Zustellung sofort gesondert prüfen.
Leistung und Orientierung
Wobei hilft ein Anwalt für Markenrecht?
Markenrechtliche Beratung beginnt häufig lange vor einem Streit. Eine Anmeldung muss zum Geschäftsmodell passen, ältere Rechte dürfen nicht übersehen werden und der Schutzumfang sollte die tatsächlich geplanten Waren, Dienstleistungen und Märkte erfassen. Nach der Eintragung geht es um Benutzung, Überwachung, Verträge und die Reaktion auf mögliche Verletzungen.
Kurzantwort: Ein Anwalt für Markenrecht unterstützt bei der Auswahl und Anmeldung einer Marke, bei Recherchen und Schutzstrategien, bei der Durchsetzung verletzter Markenrechte sowie bei der Verteidigung gegen Abmahnungen, Widersprüche, Löschungsanträge und Zahlungsforderungen.
Marke anmelden und schützen
Zeichen, Inhaber, Waren- und Dienstleistungsverzeichnis, Schutzgebiet, Schutzhindernisse und ältere Rechte werden vor der Anmeldung aufeinander abgestimmt.
Anmeldung und Strategie →Markenverletzung verfolgen
Bei identischen oder ähnlichen Zeichen werden Registerlage, Benutzungsform, Waren- und Dienstleistungsnähe, Verwechslungsgefahr, Beweise und Ansprüche geprüft.
Markenrechte durchsetzen →Abmahnung und Forderung abwehren
Unterlassungserklärung, Schutzumfang, Benutzung, Priorität, Verwechslungsgefahr, Erschöpfung, Auskunft, Schadensersatz und Kosten werden getrennt bewertet.
Verteidigung und Fristen →Markenstrategie
Marke anmelden: Was sollte vor dem Antrag geklärt werden?
Eine Markenanmeldung ist mehr als das Ausfüllen eines Formulars. Der Schutz richtet sich nach dem angemeldeten Zeichen, dem benannten Inhaber, dem Schutzgebiet sowie dem Waren- und Dienstleistungsverzeichnis. Fehler in diesen Grundlagen lassen sich nach Einreichung häufig nicht ohne Weiteres korrigieren und können spätere Konflikte begünstigen.
- 01Ziel
Zeichen und Inhaber festlegen
Geprüft werden Markenform, richtige Inhaberschaft, geplante Nutzung und die Frage, ob zusätzlich Unternehmenskennzeichen, Domains oder Designs betroffen sind.
- 02Risiko
Schutzfähigkeit und ältere Rechte prüfen
Beschreibende Angaben, fehlende Unterscheidungskraft und sonstige Schutzhindernisse werden ebenso betrachtet wie identische oder ähnliche ältere Kennzeichen.
- 03Umfang
Waren und Dienstleistungen bestimmen
Das Verzeichnis muss das reale Geschäftsmodell und die absehbare Entwicklung erfassen, ohne unnötig breit oder sachlich unpassend zu werden.
- 04Gebiet
DPMA, EUIPO oder Auslandsstrategie wählen
Nationaler, unionsweiter oder internationaler Schutz wird nach Absatzmärkten, Budget, Konfliktrisiko und Durchsetzungsbedarf geplant.
Das DPMA prüft bei einer deutschen Anmeldung insbesondere die formellen Voraussetzungen und absolute Schutzhindernisse. Es untersucht dagegen nicht, ob bereits identische oder ähnliche ältere Marken bestehen. Eine Recherche vor der Anmeldung bleibt deshalb ein eigenständiger und wesentlicher Arbeitsschritt.
Amtliche Grundlagen und Hinweise: § 3 MarkenG, § 8 MarkenG, DPMA – Marken und EUIPO – Nizza-Klassifikation.
Kollisionen und Reichweite
Markenrecherche und Schutzumfang richtig einordnen
Eine reine Identitätssuche genügt häufig nicht. Relevant können ähnlich geschriebene, ähnlich klingende oder begrifflich verwandte Zeichen sein. Die rechtliche Bewertung berücksichtigt außerdem die betroffenen Waren und Dienstleistungen, die Kennzeichnungskraft älterer Rechte, den Gesamteindruck und das angesprochene Publikum.
- Identische Zeichen: nationale Marken, Unionsmarken, internationale Registrierungen und geschäftliche Bezeichnungen.
- Ähnliche Zeichen: Klang, Schriftbild, Bedeutung, prägende Bestandteile und Gesamteindruck.
- Waren und Dienstleistungen: wirtschaftliche Nähe, Vertriebswege, Zweck, Nutzerkreis und Wettbewerbssituation.
- Schutzgebiet: Deutschland, Europäische Union oder einzelne internationale Zielmärkte.
- Inhaber und Rechtekette: richtige Gesellschaft, Übertragungen, Lizenzen und Prioritäten.
- Benutzungsstrategie: tatsächliche Verwendung, Nachweise, Markenform und geplante Weiterentwicklung.
Welche Markenform passt?
Wortmarke
Sie schützt die eingetragene Zeichenfolge unabhängig von einer bestimmten grafischen Darstellung, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Bild- oder Wort-Bild-Marke
Grafische Elemente können eigenständig oder zusammen mit Schrift geschützt werden. Entscheidend ist, welcher konkrete Gesamteindruck eingetragen wird.
Markenschutz kann außerdem durch Benutzung und Verkehrsgeltung oder durch notorische Bekanntheit entstehen. Geschäftliche Bezeichnungen wie Unternehmenskennzeichen und Werktitel folgen teilweise eigenen Voraussetzungen. Deshalb sollte die Registerlage nie isoliert von Benutzung, Firmenname, Domain und Marktauftritt betrachtet werden.
Amtliche Grundlagen: § 4 MarkenG, § 5 MarkenG, § 9 MarkenG und § 12 MarkenG.
Rechteinhaber und Unternehmen
Markenrechtsverletzung: Welche Ansprüche können durchgesetzt werden?
Ob eine Markenverletzung vorliegt, hängt nicht allein von einer optischen Ähnlichkeit ab. Zu prüfen sind insbesondere das ältere Recht, die konkrete Benutzungsform im geschäftlichen Verkehr, die betroffenen Waren oder Dienstleistungen, Kennzeichnungskraft, Zeichenähnlichkeit und Verwechslungsgefahr. Bei bekannten Marken können zusätzliche Schutzmechanismen eingreifen.
| Anspruch | Worum geht es? | Wichtige Prüfungspunkte |
|---|---|---|
| Unterlassung | Die weitere rechtsverletzende Zeichenbenutzung soll beendet und für die Zukunft verhindert werden. | Schutzbestand, Benutzung, Verwechslungsgefahr, Wiederholungs- oder Erstbegehungsgefahr, Verbotsumfang. |
| Auskunft | Angaben zu Herkunft, Vertriebswegen, Mengen, Umsätzen und beteiligten Unternehmen können für die Bezifferung erforderlich sein. | Anspruchsgrund, Verhältnismäßigkeit, Inhalt, Belege und Geheimhaltungsinteressen. |
| Schadensersatz | Je nach Fall kommen konkreter Schaden, Verletzergewinn oder eine angemessene Lizenzvergütung in Betracht. | Verschulden, Dauer, Umfang, Umsatz, Gewinn, Lizenzpraxis und Kausalität. |
| Rückruf und Vernichtung | Widerrechtlich gekennzeichnete Waren können aus Vertriebswegen entfernt oder vernichtet werden. | Verhältnismäßigkeit, Eigentum, Bestand, Drittrechte und wirtschaftliche Folgen. |
| Kosten und Eilverfahren | Abmahnkosten sowie eine einstweilige Verfügung oder Klage können zu prüfen sein. | Dringlichkeit, Zuständigkeit, Gegenstandswert, Risiko, Beweislage und Reaktionsziel. |
Beweise vor der Kontaktaufnahme sichern
Bei Online-Angeboten sollten URL, Datum, Anbieter, Produktseite, Warenkorb, Impressum, Plattformdaten und sichtbare Reichweite dokumentiert werden. Bei Testkäufen sind Bestellung, Rechnung, Verpackung und Ware nachvollziehbar zu sichern. Registerauszüge, Benutzungsnachweise und Lizenzunterlagen gehören ebenfalls in die Prüfung.
Amtliche Grundlagen: § 14 MarkenG, § 18 MarkenG und § 19 MarkenG.
Verteidigung
Markenabmahnung erhalten: Was ist jetzt wichtig?
Eine markenrechtliche Abmahnung verbindet häufig eine kurze Frist mit einer weitreichenden Unterlassungserklärung, Auskunftsverlangen, Schadensersatz und Anwaltskosten. Die einzelnen Forderungen müssen getrennt geprüft werden. Die bloße Eintragung einer Marke beantwortet noch nicht, ob gerade die beanstandete Benutzung das Schutzrecht verletzt.
Frist und Unterlagen sichern
Bewahren Sie Abmahnung, Anlagen, Zustellungsnachweis, beanstandete Angebote, Lieferketten, Rechnungen, Verträge und bisherige Kommunikation vollständig auf.
Nicht vorschnell festlegen
Eine Unterlassungserklärung kann langfristige Pflichten und Vertragsstrafenrisiken auslösen. Zahlung, Auskunft und Anerkenntnis haben jeweils eigene Rechtsfolgen.
Typische Verteidigungspunkte
- Bestehen, Inhaberschaft, Priorität und Schutzumfang der geltend gemachten Marke.
- Markenmäßige Benutzung oder lediglich beschreibende, referenzierende oder sonst zulässige Verwendung.
- Zeichenähnlichkeit, Waren- und Dienstleistungsnähe sowie tatsächliche Verwechslungsgefahr.
- Ältere eigene Rechte, Unternehmenskennzeichen, Namen, Domains oder Zustimmung des Berechtigten.
- Erschöpfung bei rechtmäßig in den Europäischen Wirtschaftsraum gebrachten Originalwaren.
- Verantwortlichkeit von Unternehmen, Geschäftsleitung, Mitarbeitenden, Händlern oder Plattformbeteiligten.
- Reichweite der verlangten Unterlassung, Auskunft, Schadensberechnung und Vernichtung.
- Gegenstandswert, Gebühren, Gerichtsstand, Dringlichkeit und wirtschaftliches Prozessrisiko.
Die ausführliche Verteidigungsseite finden Sie unter Abmahnung wegen Markenrechtsverletzung erhalten.
Register und Bestand
Widerspruch, Löschung und rechtserhaltende Benutzung
Auch nach einer Eintragung bleibt eine Marke rechtlich und organisatorisch betreuungsbedürftig. Neue Kollisionslagen, Widersprüche, Nichtbenutzung, Verlängerungen und Änderungen im Portfolio können den Schutz beeinflussen.
Widerspruch gegen eine jüngere Marke
Gegen eine deutsche Markeneintragung kann grundsätzlich innerhalb von drei Monaten nach Veröffentlichung Widerspruch auf ältere Rechte gestützt werden. Registerüberwachung und eine schnelle Kollisionsprüfung sind deshalb entscheidend.
Verfall und Nichtigkeit
Eine Marke kann wegen Nichtbenutzung, absoluter Schutzhindernisse oder älterer Rechte angegriffen werden. Verfahren sind beim DPMA und je nach Anspruch auch vor Gerichten möglich.
Benutzung nachweisen
Nach Ablauf der Benutzungsschonfrist kann die ernsthafte Benutzung für die eingetragenen Waren oder Dienstleistungen entscheidend werden. Belege sollten fortlaufend und markenbezogen gesichert werden.
Schutz verlängern und Daten pflegen
Marken werden für begrenzte Schutzperioden eingetragen und können verlängert werden. Inhaberwechsel, Anschriften, Lizenzen und Portfolioentscheidungen sollten rechtzeitig dokumentiert werden.
Amtliche Grundlagen: § 26 MarkenG, § 42 MarkenG, § 47 MarkenG und § 49 MarkenG.
Nutzung und Transaktionen
Markenlizenzverträge und Markenportfolio gestalten
Marken können lizenziert, übertragen, belastet und in Kooperationen eingesetzt werden. Verträge sollten nicht nur die Nutzung erlauben, sondern zugleich Qualität, Gebiet, Produkte, Vertriebskanäle, Dauer, Vergütung, Unterlizenzen, Kontrolle, Durchsetzung und die Folgen der Vertragsbeendigung regeln.
- Lizenzumfang: exklusiv oder nicht exklusiv, Waren und Dienstleistungen, Gebiet, Kanäle und Dauer.
- Qualitätskontrolle: Markenauftritt, Freigaben, Produktqualität und Dokumentation.
- Vergütung: Pauschale, Umsatzlizenz, Mindestlizenz, Abrechnung und Prüfungsrechte.
- Unterlizenzen: Zulässigkeit, Zustimmung, Verantwortung und Durchgriff.
- Durchsetzung: Wer überwacht, abmahnt, verhandelt und Kosten oder Erlöse trägt.
- Beendigung: Abverkauf, Entfernung von Kennzeichen, Daten, Domains und Restbeständen.
Bei Parallelmarken, Unternehmensverkäufen und Konflikten zwischen ähnlich positionierten Unternehmen können Übertragungs-, Abgrenzungs- und Koexistenzvereinbarungen eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung schaffen. Die Vereinbarung muss mit Registerstand, Wettbewerbsrecht und tatsächlicher Nutzung zusammenpassen.
Amtliche Grundlage: § 27 MarkenG und § 30 MarkenG.
Mandatsablauf
So läuft die anwaltliche Prüfung im Markenrecht ab
Der Prüfungsumfang richtet sich nach dem konkreten Ziel. Bei einer Anmeldung stehen Schutzstrategie und Kollisionsrisiko im Vordergrund. Bei einer Abmahnung oder Verletzung entscheiden Frist, Beweise, Anspruchslage und wirtschaftliche Folgen über das weitere Vorgehen.
- 01Unterlagen
Sachverhalt und Ziel klären
Registerdaten, Zeichen, Waren und Dienstleistungen, Benutzung, Verträge, Abmahnung, Fristen und Beweise werden geordnet.
- 02Rechte
Schutz und Kollision prüfen
Priorität, Schutzbestand, Kennzeichnungskraft, Benutzungsform, Ähnlichkeit, Einwände und Verfahrenslage werden bewertet.
- 03Strategie
Vorgehen und Kosten abstimmen
Anmeldung, Recherche, Abmahnung, Zurückweisung, Vergleich, Widerspruch, Löschungsverfahren oder gerichtliche Schritte werden abgewogen.
- 04Umsetzung
Interessen vertreten
Kanzlei Wrase übernimmt Anträge, Korrespondenz und Verhandlungen sowie bei Bedarf die gerichtliche Vertretung.
Kanzlei Wrase
Anwalt für Markenrecht in Hamburg und bundesweit
Markenrechtliche Mandate lassen sich häufig vollständig digital bearbeiten. Bei einer Anmeldung können Strategie, Recherche und Verzeichnis strukturiert vorbereitet werden. In Streitfällen werden Fristen, Beweismittel und wirtschaftliche Ziele früh voneinander getrennt. Persönliche Termine sind in der Hamburger HafenCity möglich.

Rechtsanwalt Björn Wrase
Kanzlei Wrase berät zu Markenanmeldungen, Recherchen, Markenabmahnungen, Unterlassung, Schadensersatz, Widerspruchs- und Löschungsverfahren sowie Lizenz- und Abgrenzungsverträgen. Vor dem weiteren Vorgehen werden Prüfungsumfang, Risiken, Unterlagen und Kosten einer Beauftragung geklärt.
Kanzlei Wrase
Am Kaiserkai 69
20457 Hamburg · Deutschland
Markenrechtscluster
Passende Vertiefungen nach Ihrem Anliegen
Die zentrale Leistungsseite führt zu den Spezialthemen, ohne deren Suchintentionen zu vermischen.
Häufige Fragen
FAQ zum Anwalt für Markenrecht
Wann sollte ein Anwalt für Markenrecht eingeschaltet werden?
Anwaltliche Prüfung ist besonders sinnvoll, bevor ein wichtiges Zeichen angemeldet wird, wenn ältere Rechte unklar sind, eine Markenverletzung festgestellt wurde, eine Abmahnung oder amtliche Frist vorliegt oder Lizenz- und Abgrenzungsverträge wirtschaftlich bedeutsam sind.
Prüft das DPMA, ob bereits ähnliche Marken existieren?
Nein. Das DPMA prüft bei der Anmeldung keine Kollision mit identischen oder ähnlichen älteren Marken. Nach der Eintragung können ältere Rechte insbesondere im Widerspruchs- oder Nichtigkeitsverfahren geltend gemacht werden. Eine eigene Recherche vor Einreichung bleibt deshalb wichtig.
Was wird bei einer Markenrecherche untersucht?
Geprüft werden je nach Auftrag identische und ähnliche Marken, Unternehmenskennzeichen und weitere ältere Rechte. Neben dem Zeichenvergleich sind die betroffenen Waren und Dienstleistungen, Schutzgebiete, Prioritäten und die Kennzeichnungskraft maßgeblich.
Was ist der Unterschied zwischen deutscher Marke und Unionsmarke?
Eine deutsche Marke schützt grundsätzlich in Deutschland. Eine Unionsmarke wirkt einheitlich in der Europäischen Union. Welcher Weg passt, hängt von Absatzmärkten, Kollisionslage, Budget und der gewünschten Durchsetzungsstrategie ab.
Was ist nach Erhalt einer Markenabmahnung zu tun?
Notieren Sie die Frist, sichern Sie sämtliche Unterlagen und verändern Sie den beanstandeten Auftritt nur nach vorheriger Beweissicherung. Unterschreiben Sie keine vorformulierte Unterlassungserklärung und erkennen Sie keine Zahlung oder Auskunft ungeprüft an.
Welche Ansprüche bestehen bei einer Markenverletzung?
Je nach Fall kommen insbesondere Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz, Rückruf, Vernichtung und Ersatz erforderlicher Rechtsverfolgungskosten in Betracht. Voraussetzungen und Umfang müssen anhand der konkreten Benutzung geprüft werden.
Muss eine eingetragene Marke benutzt werden?
Ja. Nach Ablauf der gesetzlichen Benutzungsschonfrist kann die ernsthafte Benutzung für die eingetragenen Waren oder Dienstleistungen entscheidend sein. Nutzungsnachweise sollten deshalb fortlaufend und nachvollziehbar gesichert werden.
Was kostet die anwaltliche Beratung im Markenrecht?
Die Kosten hängen von Auftrag, Verfahrensstand, Schutzgebiet, Rechercheumfang, Gegenstandswert und erforderlicher Tätigkeit ab. Vor einer Beauftragung klärt Kanzlei Wrase den konkreten Prüfungsumfang und die voraussichtliche Vergütung.
Marke schützen · Frist sichern · Vorgehen klären
Markenrechtsfall prüfen lassen
Senden Sie die vorhandenen Unterlagen und nennen Sie eine gesetzte Frist. Kanzlei Wrase klärt mit Ihnen, welche Prüfung erforderlich ist und welche Kosten bei einer Beauftragung entstehen.
