Kanzlei & Anwalt Markenrecht
in & aus Hamburg
Unsere Kanzlei berät bundesweit im Markenrecht
Anwalt Markenrecht Hamburg
Unsere Kanzlei mit Sitz in Hamburg vertritt und berät deutschlandweit Mandanten im Markenrecht. Häufig geht es um Markenrechtsverletzung, die zwangsläufig durch einen Anwalt bearbeitet werden sollte.
Das Markenrecht ist sehr weitläufig und die daraus resultierenden Ansprüche sehr umfassend. Als im Markenrecht tätige Kanzlei mit Sitz in Hamburg helfen wir Ihnen den Überblick zu wahren. Ein Anwalt für Markenrecht kann Ihre Ansprüche durchsetzten, sofern eine Marke beeinträchtigt wird. Gleichzeitig stehen wir zur Verfügung, sofern eine Markenrechtsverletzung vorgeworfen wird.
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Berührungspunkte im Alltag
Im alltäglichen Leben machen wir uns kaum Gedanken über das Markenrecht und doch ist es allgegenwärtig. Niemand kann sich dem Kontakt damit entziehen, denn wer kommt in Zeiten der Billigproduktion und der qualitativ hochwertigen Fälschungen nicht in Versuchung etwas zu kaufen, ohne sich großartig Gedanken darüber zu machen, ob das auch so legal ist? Sei es eine bunte Armbanduhr oder die Nachbildung der teuren Designerhandtasche aus dem Türkeiurlaub.
Das Markenrecht, oder besser gesagt, das, was man davon wissen sollte, ist relativ leicht verständlich.
Wortmarken und Bildmarken
Grundsätzlich kann man zunächst zwischen den Wohl am häufigsten verbreiteten Arten Wortmarke und Bildmarke unterscheiden. Wortmarken schützen nach dem MarkenG insofern Wörter, Zahlen, Buchstaben und weitere Schriftzeichen. So fallen unter diese Kategorie zum Beispiel Firmennamen oder auch der Name eines weltweit geliebten und verbreiteten Smartphones. Bildmarken hingegen schützen Bilder, Bildelemente oder Abbildungen ohne Wortanteile, so zum Beispiel Logos. Eine Kombination aus beidem ist die sogenannte Wort-Bild-Marke. Bei dieser Form handelt es sich um grafisch dargestellte Wörter oder eine Kombination aus Bild und Schrift.
Weitere Markenformen
Weniger frequentiert sind wohl dreidimensionale Marken, Hörmarken und Kennfadenmarken. Dreidimensionale Marken sind dreidimensional gestaltete Gegenstände, Hörmarken schützen bestimmte Töne, Tonabfolgen, Melodien, etc. kurz gesagt alle akustischen Marken und Kennfadenmarken sind farbige, auf den zu vermarktenden Produkten angebrachte Streifen oder Fäden (man denke an drei weiße Streifen auf seiner Sporthose).
Anwalt Markenrecht Hamburg: Berechtigungen
Hat jemand erfolgreich beim DPMA, dem Deutschen Marken- und Patentamt, eine Marke eintragen lassen, so steht ihm von diesem Zeitpunkt an das alleinige Nutzungsrecht zu. Werden seine Waren oder Dienstleistungen kopiert oder nahezu identisch nachgebildet, kann der Inhaber der Marke Unterlassungsansprüche sowie Schadensersatzansprüche gegen denjenigen geltend machen, der seine Marke verletzt hat. So wurde aus einer ursprünglichen Parodie ein handfester Rechtsstreit. Aus der Aussprache von „iPod“ wurde hierzulande „Ei-Pott“, woraufhin ein Designer einen Eierbecher entworfen hat, der unter eben diesem Namen vertrieben wurde. Apple fühlte sich in seinem Markenrecht verletzt, klagte und bekam aufgrund der nahezu identischen Aussprache und der daraus resultierenden Verwechslungsgefahr Recht zugesprochen.
Eintragen einer Marke
Bei der Markenanmeldung überprüft das DPMA, ob sogenannte „absolute Schutzhindernisse“ bestehen. Wenn dies der Fall ist, wird die Marke nicht eingetragen. Die Anforderungen an das etablieren einer Marke sind also durchaus höher, als vielleicht auf den ersten Blick vermutet werden kann. So dürfen weder Hoheitszeichen in der Marke verarbeitet sein, noch darf sie in die Irre führen oder gegen die Regeln der guten Sitten oder die der öffentlichen Ordnung verstoßen. Außerdem muss von der Marke eine klare Unterscheidungskraft zu den anderen Anbietern im selben Wettbewerbsbereich ausgehen.
Unzulässig sind ebenfalls allgemeine beschreibende Angaben, die für die öffentliche Verwendung freigehalten werden. Nicht überprüft wird jedoch, ob die beabsichtigte Eintragung gegen Rechte Dritter verstößt. Hinzu kommt die Entscheidung, ob die Marke national, europaweit oder generell international durch das Markenrecht geschützt sein soll.
Wissen zum Markenrecht im Hinterkopf: Markenrechtsverletzung
Einen kleinen Einblick in das Markenrecht zu haben und in den Grundzügen informiert zu sein, hat etwas für sich, auch wenn man als Verbraucher wohl keinen Rechtsstreit zu befürchten hat, weil man unbedachte Einkäufe getätigt hat. Dennoch sollte man ein wenig Vorsicht walten lassen, wie der Fall von iPod und Ei-Pott zeigt.
Informieren Sie sich, sollten Sie eine Abmahnung wegen einer Markenrechtsverletzung erhalten haben.
Anwalt Markenrecht Hamburg: Kostenfreie Erstberatung!
Wir beraten deutschlandweit im Bereich des Markenrechts. Haben Sie ein konkretes Anliegen, nutzen Sie zuerst unsere kostenfreie Erstberatung, um einen Ersteinschätzung zu erhalten. Nur dadurch kann im Voraus eingeschätzt werden, ob das begehrte Vorgehen erfolgversprechend ist.
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