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Homeland Abmahnung durch Waldorf Frommer

Die Rechtsanwälte Waldorf Frommer sprechen viele Abmahnungen wegen Filesharings aus. In einer aktuellen Abmahnung, die im Namen der Twenttieth Century Home Fox Entertainment Germany ausgesprochen und uns zur Bearbeitung eingereicht wurde, geht es um die TV-Serie Homeland.

Homeland Abmahnung – Überblick zum Abmahnschreiben

Die aktuelle Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer enthält wie üblich das Abmahnschreiben selbst, in dem der Sachverhalt dargestellt ist, die Haftung des Betroffenen „festgestellt“, sowie die Ansprüche des Rechteinhabers dargelegt und eingefordert werden. Weiter werden die Feststellungen des zur Ermittlung des beschuldigten Anschlussinhabers beauftragen technischen Dienstleistungsunternehmens ipoque GmbH nebst Verweis auf das erfolgreich durchgeführte Auskunftsverfahren vor dem zuständigen Landgericht gegen den entsprechenden Internetprovider dargelegt und mit dem jeweiligen Anhang belegt. Letztlich enthält die Abmahnung eine beigefügte strafbewährte Unterlassungserklärung.

Homeland Abmahnung – Konkreter Vorwurf und gestellte Forderungen

Dem Betroffenen wird in der vorliegenden Abmahnung von Waldorf Frommer unterstellt, das urheberrechtlich geschützte Filmwerk,

• Homeland – Redux, TV-Folge (lang)

des Rechteinhabers Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH über die P2P – Tauschbörse bittorrent rechtswidrig heruntergeladen und damit anderen Nutzern nach §19a UrhG öffentlich zugänglich gemacht und nach § 16 UrhG rechtswidrig vervielfältigt zu haben. Aufgrund dessen werden im Namen der Mandantschaft von der Kanzlei Waldorf Frommer Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Erstattung von Aufwendungen geltend gemacht.

Der Betroffene wird dabei vorliegend aufgefordert, im Zuge des Unterlassungsanspruchs nach § 97 Abs. 1 UrhG, die beigefügte strafbewährte Unterlassungserklärung innerhalb einer kurzen 10 Tagesfrist zu unterzeichnen.

Der geforderte Schadenersatz nach § 97 Abs. 2 UrhG ist mit pauschal 350,- € für eine Folge der TV-Serie Homeland beziffert. Der Aufwendungsersatz nach §97a Abs. 3 S. 1 UrhG, sprich die Anwalts- sowie Rechtsverfolgungskosten, die dem Mandaten durch die Einschaltung der Kanzlei Waldorf Frommer, sowie der ipoque GmbH entstanden sind, sind mit 169,50 Euro festgelegt. Insgesamt beläuft sich die vorliegend geltend gemachte Forderung auf 519,50 Euro.

Handlungsempfehlung : Keine Unterschrift oder Zahlung

Wer die strafbewehrte Unterlassungserklärung der Kanzlei Waldorf Frommer unterzeichnet, unterschreibt damit ein Schuldanerkenntnis, an das man auf Jahre gebunden ist, unabhängig davon, ob man den Rechtsverstoß überhaupt begangen hat. Niemals sollte daher die beigefügte Unterlassungserklärung abgegeben werden, selbst wenn der Rechtsverstoß begangen wurde. Allenfalls sollte eine anwaltlich verfasste modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden, sofern dies überhaupt notwendig ist. Muster aus dem Internet oder eigens verfasste Unterlassungserklärungen bergen die Gefahr in sich, dass diese zu weit gefasst sind und Betroffene sich damit zu unnötigen Kosten und Verpflichtungen bereit erklären. Ist die Erklärung zu eng gefasst, findet diese keine Anerkennung seitens Waldorf Frommer, sodass eine Klage droht.

Es ist davon abzuraten, Abmahnungen wegen der Serie Homeland zu ignorieren. Auch hier droht schnell die Klage.

Besonders sollten die Geldforderungen nicht ohne vorherige anwaltliche Prüfung beglichen werden. Ob der Abmahner überhaupt der Rechteinhaber ist und ob die Urheberrechtsverletzung wirklich von Ihrem Internetanschluss begangen wurde muss zunächst anwaltlich überprüft werden. Selbst wenn die Urheberrechtsverletzung begangen wurde, können in jedem Fall die geltend gemachten Zahlungsansprüche gemindert werden. Auch können Fehler bei der Daten- und IP-Ermittlung durch die sog. Anti-Piracy- Unternehmen aufgetreten sein, sodass eine Haftung gar nicht besteht.

Wir helfen Ihnen dabei, den Sachverhalt zu klären und eine effiziente Verteidigungsstrategie aufzubauen, um Sie vor überhöhten Forderungen und weiteren Abmahnungen zu bewahren.

Weiterführende Informationen zu einer Abmahnung von Waldorf Frommer erhalten Sie hier: https://www.lawst.de/waldorf-frommer-abmahnung/.

Björn Wrase

Björn Wrase

RA Björn Wrase: Anwalt für AI/KI- & IT-Recht, Medien- und Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht und DatenschutzAutorenbeiträge anzeigen