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Abmahnung der Rechtsanwälte Diesel Schmitt Ammer

Die Rechtsanwälte Diesel Schmitt Ammer aus Trier sprechen wettbewerbsrechtliche Abmahnungen aus.

In der aktuell hier vorliegenden Abmahnung geht es um Wettbewerbsverstöße im Onlinehandel. Ein privater Verkäufer auf der Plattform eBay erhielt die Abmahnung, da dieser die Grenze zum gewerblichen Ausmaß überschritten haben soll.

Gegenstand der Abmahnung der Rechtsanwälte Diesel Schmitt Ammer

Die Gewerblichkeit von Angeboten auf der Plattform ist damit begründet, dass eine Vielzahl von Verkaufsangeboten eingestellt wurde. Hinzu kommt der Umstand, dass der Betroffene über einen Zeitraum von 6 Monaten ca. 80 Bewertungen erhalten hat. Schließlich berufen sich die Rechtsanwälte Diesel Schmitt Ammer darauf, dass Verkaufsangebote wiederholt eingestellt werden.

Insgesamt kommt man also zu dem Schluss, dass durch die hohe Verkaufsaktivität im Anblick der Rechtsprechung von einer gewerblichen Verkaufsaktivität auszugehen ist. Mit der Begründung eines gewerblichen Ausmaßes hat man sodann ein Wettbewerbsverhältnis konstruiert, auf dessen Grundlage Mitbewerber bestehende Wettbewerbsverstöße ahnden können. Da ein privater Verkäufer auf eBay weder Impressum, Widerrufsbelehrung, AGB noch eine Datenschutzerklärung innerhalb der Angebote ausweist, muss nicht lang gesucht werden, um Wettbewerbsverstöße festzustellen.

Ist die Grenze zu einem gewerblichen Ausmaß überschritten, ist die Abmahnung der Kanzlei Diesel Schmitt Ammer in der Regel berechtigt.

Rechtliche Besonderheiten bei privaten Verkäufen auf eBay

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist eine Verkaufstätigkeit als gewerblich einzustufen, sofern das Verkaufsangebot neuartige Artikel beinhaltet. Gleiches gilt, wenn der betreffende private Verkäufer mehr als 25 Verkäuferbewertungen innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten erhalten hat. Es kommt dabei auch stets auf die Umstände des Einzelfalls an, die die Diesel Schmitt Ammer Rechtsanwälte ggf. nicht in jedem Fall vollständig berücksichtigen. Entscheidend sind:

– wiederholte Angebote gleichartiger Waren
– wiederholte Angebote über Neuwaren
– kurz zuvor erfolgter Erwerb der zum Verkauf angebotenen Waren
– auch sonstige gewerbliche Tätigkeit des Verkäufers
– Verkauf von Waren für Dritte
– hohe Anzahl von Bewertungen
– hohe Anzahl von Verkaufsangeboten innerhalb eines kurzen Zeitraums
– Angebot von neuwertigen Markenartikeln.

Sind die Voraussetzungen für ein gewerbliches Handeln gegeben, sind – wie bereits ausgeführt – zwangsläufig eine ganze Reihe von Informationspflichten zu erfüllen, welche einen Gewerbetreibenden und daher einen Unternehmer im Sinne des § 14 BGB treffen.

Mit der Thematik, wann eine private Verkaufstätigkeit auf eBay als gewerblich einzustufen ist, haben wir uns bereits an mehreren Stellen auseinandergesetzt. Es wird in diesem Zusammenhang auf die weiteren Blog-Beiträge

verwiesen.

Im Rahmen der Abmahnung der Kanzlei Diesel Schmitt Ammer muss demnach versucht werden darzulegen, dass der Verkauf gerade nicht in einer gewerblichen Eigenschaft stattgefunden hat.

Ansprüche aus der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung der
Kanzlei Diesel Schmitt Ammer

Zielsetzung der Abmahnung ist es, die Wettbewerbsverstöße im Onlinehandel zu beseitigen. Die Rechtsanwälte Diesel Schmitt Ammer fordern in diesem Zusammenhang dazu auf, die Verkaufstätigkeit als Privatperson einzustellen.

Wesentlicher Gegenstand der Abmahnung ist zudem die geforderte Unterlassungserklärung. Diese enthält schließlich die Verpflichtung, Angebote nicht mehr als privat zu deklarieren, sofern die Voraussetzungen für ein gewerbliches Verkaufsverhalten vorliegen. Darüber hinaus enthält die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung die gesamte Kette der fehlenden Informationspflichten und der fehlenden Rechtstexte, wie insbesondere Widerrufsbelehrung, AGB und Datenschutzerklärung.

Neben der Abgabe der Unterlassungserklärung geht es auch um die Erstattung der Rechtsanwaltsgebühren, die für die Abmahnung angefallen sind. Diese sind auf insgesamt 1.295,66 € beziffert, die nach einem Gegenstandswert von 20.000 € berechnet sind und auch Kosten für einen erfolgten Testkauf von etwa 120 € enthalten.

Was wir für Sie tun können

Je nach dem gelagerten Einzelfall und der tatsächlichen Anzahl der bisherigen und der aktuellen Verkäufe beraten wir unsere Mandanten zielgerichtet und effektiv. Sind die Voraussetzungen für ein gewerbliches Handeln nicht gegeben, weisen wir die Ansprüche vollständig zurück. Liegen die Voraussetzungen hingegen vor, versuchen wir die Ansprüche so weit wie möglich zu mindern und stellen eine modifizierte Unterlassungserklärung zur Verfügung. In nicht wenigen Fällen haben sich Mandanten dazu entschlossen, die bisherige private Tätigkeit in eine gewerbliche umzuwandeln.

Lassen Sie sich beraten, wenn Sie eine Abmahnung der Kanzlei Diesel Schmitt Ammer erhalten haben.