Zum Inhalt springen

Wettbewerbsrecht · eBay · konkrete Abmahnung

Lutz Schroeder Abmahnung
für Ramona Thalkofer

Rechtsanwalt Lutz Schroeder hat für Ramona Thalkofer wettbewerbsrechtliche Abmahnungen gegenüber eBay-Verkäufern ausgesprochen. Im Mittelpunkt steht regelmäßig der Vorwurf, ein als privat gekennzeichnetes Verkäuferkonto werde tatsächlich geschäftlich genutzt.

Stand 6.10.2026 · Kanzlei Wrase in Hamburg · bundesweite Vertretung

Abmahnung erhalten?

Senden Sie die Abmahnung, die gesetzte Frist und – soweit möglich – Screenshots Ihres eBay-Profils und der beanstandeten Angebote. Entscheidend ist, ob Ihre Verkaufstätigkeit rechtlich tatsächlich als unternehmerisch einzuordnen ist.

040 228 682 10 →mail@lawst.de →

Dateien mitsenden? Auf der Kontaktseite können Sie Abmahnungen und andere Unterlagen direkt hochladen.

Eine Anfrage allein begründet keine Mandatsübernahme. Vorgehen und Kosten werden vor einer Beauftragung geklärt. Hinweise zur Datenverarbeitung finden Sie in der Datenschutzerklärung.

  1. Frist beachten. Eine Abmahnung sollte nicht ignoriert werden.
  2. Nichts vorschnell unterschreiben. Die beigefügte Unterlassungserklärung ist nur ein Vorschlag.
  3. Privat oder gewerblich prüfen. Eine feste Zahl von Verkäufen entscheidet die Frage nicht.

Konkrete Abmahnkonstellation

Worum geht es bei der Abmahnung von Lutz Schroeder für Ramona Thalkofer?

Öffentlich dokumentierte Abmahnungen betreffen eBay-Verkäufer, die ihre Angebote als privat eingestellt haben. Nach dem Vorwurf der Abmahnung soll die tatsächliche Verkaufstätigkeit jedoch die Merkmale geschäftlichen Handelns erfüllen. Ramona Thalkofer tritt in diesen Fällen als Mitbewerberin auf; Rechtsanwalt Lutz Schroeder macht die Ansprüche für sie geltend.

Rechtlicher Kern ist damit nicht die bloße Nutzung von eBay, sondern die Frage, ob ein Verkäufer gegenüber Verbrauchern als Unternehmer handelt und trotzdem den Eindruck eines Privatverkaufs erweckt.

Abgrenzung: Diese Seite behandelt gezielt die Kombination Lutz Schroeder / Ramona Thalkofer. Für allgemeine aktuelle eBay-Abmahnungen zu Widerrufsrecht, GPSR, Preisangaben oder anderen Rechtsgebieten gibt es die separate Seite eBay-Abmahnung erhalten?.

Entscheidender Prüfpunkt

Wann wird ein eBay-Privatverkäufer rechtlich zum Unternehmer?

Eine starre Grenze nach Anzahl der Angebote, Bewertungen oder erzieltem Umsatz gibt es nicht. Maßgeblich ist eine Gesamtbetrachtung der konkreten Verkaufstätigkeit. Entscheidend können insbesondere Dauer, Regelmäßigkeit, Art und Menge der angebotenen Waren, der Ankauf zum Weiterverkauf, die Gleichartigkeit der Produkte und der professionelle Zuschnitt des Auftritts sein.

Eher privat

Gelegentliche Veräußerung eigener gebrauchter Gegenstände, wechselnde Einzelstücke und eine nachvollziehbare Haushaltsauflösung können für privaten Verkauf sprechen.

Eher unternehmerisch

Planmäßige, dauerhafte Verkaufstätigkeit, größere Mengen gleichartiger Neuware oder gezielter Wareneinkauf für den Weiterverkauf können für geschäftliches Handeln sprechen.

Die Bezeichnung des eBay-Kontos als „privat“ ist nicht entscheidend. Umgekehrt genügt eine hohe Zahl von Verkäufen allein nicht automatisch für die Unternehmereigenschaft.

Abmahnschreiben prüfen

Welche Forderungen können in der Abmahnung enthalten sein?

In öffentlich dokumentierten älteren Fällen wurden insbesondere eine strafbewehrte Unterlassungserklärung und die Erstattung von Rechtsanwaltskosten verlangt. Teilweise wurden 953,40 € auf Grundlage eines Gegenstandswerts von 15.000 € genannt. Diese Beträge beschreiben historische Fallberichte und sollten nicht ungeprüft auf ein aktuelles Schreiben übertragen werden.

PositionWas zu prüfen ist
UnterlassungBesteht der behauptete Wettbewerbsverstoß und reicht die verlangte Erklärung weiter als erforderlich?
VertragsstrafeWelche Folgen hätte ein späterer Verstoß gegen eine abgegebene Unterlassungsverpflichtung?
AbmahnkostenAnspruchsberechtigung, Berechtigung der Abmahnung, § 13 UWG und Gebührenberechnung getrennt prüfen.
Gerichtliches RisikoFrist, Beweislage und Wahrscheinlichkeit weiterer Schritte anhand des konkreten Vorgangs einordnen.

Zahlungsforderung

Müssen die verlangten Abmahnkosten bezahlt werden?

Nicht automatisch. Zunächst muss ein wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch bestehen. Außerdem sind die Anspruchsberechtigung des Abmahnenden, die Anforderungen an das Abmahnschreiben und die Voraussetzungen des Aufwendungsersatzes nach § 13 UWG zu prüfen.

Gerade bei Informations- und Kennzeichnungspflichten im elektronischen Geschäftsverkehr enthält § 13 Abs. 4 UWG Einschränkungen für den Ersatz von Abmahnkosten durch Mitbewerber. Ob diese Regelung im konkreten Fall eingreift, hängt vom tatsächlich gerügten Verstoß ab.

Langfristige Bindung

Unterlassungserklärung nicht ungeprüft unterschreiben

Die vorformulierte Unterlassungserklärung ist nicht automatisch der Text, den der Empfänger übernehmen muss. Vor einer Erklärung sollten der konkrete Verbotsumfang, die Vertragsstrafenregelung und die praktische Umsetzbarkeit im gesamten eBay-Konto geprüft werden.

Auch eine pauschale Aussage, jede Unterlassungserklärung müsse zwingend „modifiziert“ werden, wäre zu weitgehend. Entscheidend ist, ob überhaupt ein Unterlassungsanspruch besteht und welche Erklärung erforderlich und sinnvoll ist.

Praktischer Ablauf

So sollte auf die Abmahnung reagiert werden

Eine sinnvolle Reaktion beginnt mit dem konkreten Verkäuferkonto und dem vollständigen Abmahnschreiben. Erst danach lässt sich entscheiden, ob zurückgewiesen, verhandelt oder eine Unterlassungslösung gewählt werden sollte.

  1. 01→ SICHERN

    Frist und Konto dokumentieren

    Abmahnung, Anlagen, Angebote, Bewertungen, Verkaufsverlauf und Herkunft der Waren sichern.

  2. 02→ PRÜFEN

    Unternehmerstatus analysieren

    Gesamtbild der Verkaufstätigkeit sowie Anspruchsberechtigung, Kosten und Unterlassung getrennt bewerten.

  3. 03→ REAGIEREN

    Antwort festlegen

    Zurückweisung, Unterlassungsregelung und Kostenfrage fallbezogen abstimmen.

Kanzlei Wrase

Anwaltliche Prüfung der Schroeder-/Thalkofer-Abmahnung

Kanzlei Wrase prüft wettbewerbsrechtliche Abmahnungen bundesweit. Bei der hier behandelten Konstellation steht insbesondere die Abgrenzung zwischen privater und unternehmerischer eBay-Tätigkeit im Mittelpunkt. Die Abmahnung wird dabei nicht nur nach dem Verkäuferstatus, sondern auch nach Anspruchsberechtigung, Kosten und Inhalt der verlangten Unterlassungserklärung geprüft.

Rechtsanwalt Björn Wrase, Kanzlei Wrase in Hamburg

Rechtsanwalt Björn Wrase

Kanzlei Wrase
Am Kaiserkai 69
20457 Hamburg · Deutschland
040 228 682 10 · mail@lawst.de

Anwalt für Wettbewerbsrecht →

FAQ

Häufige Fragen zur Abmahnung von Lutz Schroeder für Ramona Thalkofer

Wie viele eBay-Verkäufe sind noch privat?

Es gibt keine feste Stückzahl. Entscheidend ist die Gesamtbetrachtung der Verkaufstätigkeit, insbesondere Regelmäßigkeit, Dauer, Warenart, Herkunft der Waren und professioneller Zuschnitt.

Muss ich die Unterlassungserklärung unterschreiben?

Die beigefügte Erklärung sollte nicht ungeprüft übernommen werden. Zunächst ist zu prüfen, ob ein Unterlassungsanspruch besteht und welche Erklärung gegebenenfalls erforderlich ist.

Sind 953,40 € immer zu zahlen?

Nein. Der Betrag stammt aus öffentlich dokumentierten älteren Fällen. Bei einem aktuellen Schreiben müssen Anspruchsgrundlage, Gegenstandswert und Kostenerstattungsanspruch individuell geprüft werden.

Kann aus der Abmahnung ein Gerichtsverfahren werden?

Ja, grundsätzlich kann der geltend gemachte Unterlassungsanspruch auch gerichtlich verfolgt werden. Ob dies im konkreten Fall droht und wie reagiert werden sollte, hängt vom Sachverhalt und vom bisherigen Verlauf ab.

Frist sichern. Abmahnung prüfen.

Lutz-Schroeder-Abmahnung erhalten?

Senden Sie das Abmahnschreiben, die Frist und die Angaben zu Ihrem eBay-Konto. Kanzlei Wrase prüft, ob die behauptete Unternehmereigenschaft und die daraus abgeleiteten Forderungen tatsächlich bestehen.

Dipl. Jurist, Rechtsanwalt Björn Wrase

Dipl. Jurist, Rechtsanwalt Björn Wrase

Hochspezialisiert im gewerblichen Rechtsschutz. Anwalt für Urheberrecht, AI/KI- & IT-Recht, Medienrecht, Wettbewerbs- und Markenrecht sowie Datenschutz.Autorenbeiträge anzeigen

Cookie Consent mit Real Cookie Banner