Zum Inhalt springen

Vorsicht vor Abmahnung von Sasse und Partner

Das öffentliche Verbreiten von Musik oder Filmen über das Internet ohne die Zustimmung des entsprechenden Rechteinhabers stellt eine Urheberrechtsverletzung dar und ist strafbar. Wegen eines solchen unrechtmäßigen Filesharings werden sehr viele Abmahnungen versandt und ein häufig anzutreffender Absender dieser Schreiben ist die Hamburger Kanzlei Sasse und Partner.

Grundlage und Inhalte einer Abmahnung von Sasse und Partner

Die Kanzlei Sasse und Partner aus Hamburg vertritt die Splendid Film GmbH und schreibt die Anschlussinhaber an, die scheinbar über ihren Internetanschluss Filme wie The Expendables 3, Dying oft he Light oder Ninja Apocalypso über das Internet verbreitet haben und somit die Urheberrechte der Splendid Film GmbH verletzt haben. Die Abmahnung enthält zum einen die Aufforderung zur Abgabe einer sogenannten Unterlassungserklärung, mit der man sich dazu verpflichtet, auf alle Zeit ein solches Filesharing nicht mehr zu betreiben. Zudem wird als pauschaler Betrag für Schadenersatz und Abmahnungskosten eine Zahlung von 800 Euro gefordert.

Keine voreiligen Schuldeingeständnisse

Wer ein solches Schreiben bekommt, ist in der Regel geschockt und der Briefkopf eines Anwalts führt schnell dazu, dass man sich über seinen Fehler oder sein angebliches Tun ärgert und den Aufforderungen nachkommt, um nicht noch mehr Ärger zu bekommen. Diese Gedanken sollte man aber zunächst einmal verdrängen und genau prüfen, ob die Beschuldigungen und Forderungen wirklich gerechtfertigt sind. Denn abgesehen davon, dass der Rechteinhaber genau beweisen muss, dass die Urheberrechtsverletzung wirklich über die IP-Adresse des Beschuldigten erfolgte, muss auch festgestellt werden, ob der Anschlussinhaber denn überhaupt für diese Tat haftbar gemacht werden kann. Hier ist vor allem der Unterschied zwischen Täter- und Störerhaftung von großer Bedeutung, denn selbst wenn jemand seinen Anschluss zur Verfügung stellt und er somit als Störer haften könnte, ist er noch lange nicht der Täter, weil eventuell andere ohne sein Wissen über diesen Anschluss Filesharing betrieben haben.

Da somit ein Abmahnungsschreiben niemals von vornherein gerechtfertigt ist, sollten keine zu schnellen Schritte getätigt werden. Vor allem sollte die meistens beiliegende Unterlassungserklärung nicht unterschrieben zurückgesandt werden. Das würde zum einen lebenslange und sehr schwerwiegende rechtliche Folgen mit sich ziehen, deren finanzielle Auswirkungen vor allem durch drohende Vertragsstrafen in Höhe von über 5.000 Euro für Probleme sorgen können. Zum anderen ist eine solche Erklärung immer auch eine Art Schuldeingeständnis und erschwert die spätere Argumentation, mit der die Zahlung der geforderten Summe abgewehrt werden soll. Daher ist es immer ratsam, die in der Abmahnung angegebenen Fristen nicht zu versäumen, aber den Vorgang durch anwaltliche Hilfe auf dessen Rechtmäßigkeit prüfen zu lassen. In sehr vielen Fällen ist eine Anklage nicht haltbar und würde vom Gericht wegen unzureichender Beweise oder nicht vorhandener Haftbarkeit abgewiesen werden. Um falsche und unbeabsichtigte Geständnisse zu machen, sollte daher auch auf jeden Fall auf Kontakte – sowohl schriftlich als auch mündlich – zur Hamburger Kanzlei Sasse und Partner oder dem Rechteinhaber verzichtet werden.

Weiterführende Informationen erhalten Sie hier: Sasse und Partner Abmahnung

Björn Wrase

Björn Wrase

RA Björn Wrase: Anwalt für AI/KI- & IT-Recht, Medien- und Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht und DatenschutzView Author posts