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Markenanmeldung: Ein Überblick

Markenanmeldung: Welche Varianten sind möglich? 

Bei einer Markenanmeldung haben Unternehmen die Wahl zwischen der reinen Wort- oder der reinen Bildmarke sowie der Wort-/Bildmarke. Es gibt noch einige Sonderformen, die wir in diesem Beitrag vernachlässigen möchten. Die erste Frage lautet daher: Welche Form eignet sich für das Vorhaben?

Statistiken zur Markenanmeldung

Die meisten Markenanmeldungen beziehen sich auf eine reine Wortmarke, knapp gefolgt von der Wort-/Bildmarke. Die reine Bildmarke liegt sehr weit abgeschlagen hinten. In Anmeldezahlen des DPMA (Deutsches Patent- und Markenamt) für das Jahr 2020 im Überblick:

  • reine Wortmarken: 48.666
  • Wort-/Bildmarken: 33.168
  • reine Bildmarken: 2.265 

Beim EUIPO (Europäisches Markenamt) ergibt sich bei höheren Zahlen eine adäquate Relation. Das bedeutet: Die Wortmarke wird in Deutschland und der EU am häufigsten gewählt. Das hat unter anderem einen technischen Hintergrund, denn die Wortmarke mit ihrer Kombination aus Buchstaben, Ziffern und/oder Sonderzeichen ist in jeder Darstellungsform geschützt. Die Schriftarten, Farben und weitere Details spielen keine Rolle.

Jedoch birgt diese Präferenz auch ein Risiko: Das DPMA weist Markenanmeldungen für Wortmarken am häufigsten zurück. Im Jahr 2020 betraf das etwas über 13 % der Anmeldeversuche. Die Anmeldung ist auch bei einer Zurückweisung kostenpflichtig. Am häufigsten verweigert das DPMA den Eintrag, weil die gewünschte Marke freihaltebedürftig oder beschreibend ist (§ 8 Absatz 2 Nummer 1, 2 MarkenG).

Die älteren Rechte von anderen Markeninhabern spielen bei der Markenanmeldung deutlich seltener eine Rolle, weil diese der Anmelder im Vorfeld selbst recherchieren kann. Reine Bildmarken und Wort-/Bildmarken wurden nur zu jeweils ~2,5 % abgelehnt. Das Logo ist viel individueller als ein Wort. 

Markenanmeldung Schlussfolgerung

Auf das Markenrecht spezialisierte Berater und Kanzleien tendieren wegen der genannten Präferenzen und der Ablehnungswahrscheinlichkeiten zum Ratschlag, eine Wort-/Bildmarke anzumelden. Sie ist augenscheinlich sehr erfolgreich, was sich aus den hohen Anmeldezahlen erschließt, und wird gleichzeitig deutlich seltener abgelehnt als die reine Wortmarke.

Dieser Ratschlag ist aber umstritten. Schon aus den Anmeldezahlen lässt sich ablesen, dass die meisten Unternehmen bei der Markenanmeldung doch die reine Wortmarke wählen, wofür es auch gute Gründe gibt. Diese sind:

  • Eine Wortmarke gilt als durchsetzungsstark und gut zu schützen. Wettbewerber können schon bei der Verwendung ähnlicher Wortzeichen abgemahnt werden.
  • Die Grafik spielt bei der Wortmarke keine Rolle. Dies bringt einen enormen technischen Vorteil mit sich: Sobald nämlich eine Marke ein Bild enthält, generiert sie nur dann einen Wert, wenn dieses Bild mit identischen Farben und Grafiken in allen Medien dargestellt wird (Print, online, auf Verpackungen, Leuchtreklamen etc.). Das ist gar nicht so einfach, zumal sich grafische Darstellungen allein durch Anpassungen der Farbskala ändern können.
  • Wenn die Wortmarke einmal eingetragen ist, kann sie auch Teil einer Wort-/Bildmarke werden und bleibt dabei doch eigenständig geschützt.

Welchen Schutz generiert eine Wort-/Bildmarke?

Die einzelnen Bestandteile einer Wort-/Bildmarke – Wort und grafische Darstellung – lassen sich separat schützen. Dazu ist auch zu raten. Wer so vorgeht, generiert auch mit der Wort-/Bildmarke im Rahmen der Markenanmeldung einen sehr hohen Schutz.

Wer darauf verzichtet, könnte bei einer Markenrechtsverletzung durch einen Konkurrenten vor Gericht unterliegen, wenn dieser vorrangig die Wortbestandteile und die Grafik höchstens rudimentär verwendet hat. Der bloße Schutz der Wort-/Bildmarke im Ganzen bezieht sich auf ihre Grafik, in welche die Worte eingebunden sind. Erfolgreich abzumahnen wäre nur ein Wettbewerber, der die Grafik (fast) 1:1 übernimmt. 

Schutz durch eine reine Bildmarke

Sowohl die Aussagekraft als auch der Schutz reiner Bildmarken gelten als schwach, weswegen sie zwangsläufig seltener zum Einsatz kommen. Es gibt nur wenige prägnante, schützenswerte Bilder mit universellem Wiedererkennungswert.

Noch prekärer ist die Schutzfähigkeit beschaffen: Wenn sich die Farben des Bildes nur leicht ändern, kann die Marke nicht mehr als geschützt gelten. Unternehmen sollten also genau bedenken, zu welchem Zweck sie auf eine Bildmarke setzen.

Dennoch gibt es durchaus sehr starke Bildmarken, wie der Mercedes-Stern, die vier Ringe von Audi und das Signet der Deutschen Bank (Balken von links unten nach rechts oben im Quadrat) beweisen.

Fazit zur Markenanmeldung

Wer eine Marke anmelden möchte, sollte zunächst überdenken, welche Variante diese am besten beschreibt. Jede der drei genannten Möglichkeiten hat durchaus Vorteile. So kommen Bildmarken gänzlich ohne Worte aus, was bei international operierenden Unternehmen ein sehr großer Vorteil ist. Wer sich für die Wort-/Bildmarke entscheidet, sollte sie dringend dreifach anmelden: als Wort-, als Bild- und als Wort-/Bildmarke. 

Björn Wrase

Björn Wrase

RA Björn Wrase: Anwalt für AI/KI- & IT-Recht, Medien- und Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht und DatenschutzView Author posts