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Abmahnung von Waldorf Frommer für den Film Joker

Es ist hinlänglich bekannt, dass die Kanzlei Waldorf Frommer aus München Abmahnungen für diverse Rechteinhaber ausspricht. Wir haben schon sehr viele solcher Filesharing-Abmahnungen bearbeitet. Aktuell geht es um eine Abmahnung, die die Rechtsanwälte Waldorf Frommer für die Warner Bros. Entertainment Inc aussprechen. Gegenstand ist eine Urheberrechtsverletzung an dem Film Joker.

Sobald eine solche Abmahnung eintrifft, sollten Sie rechtlichen Rat in Bezug auf das weitere Vorgehen einholen.

Gegenstand der Abmahnung von Waldorf Frommer

In der aktuellen Abmahnung geht es um den Film Joker. Die Abmahnung enthält den Vorwurf, dass der Anschlussinhaber diesen Film im Rahmen einer Tauschbörse veröffentlicht hat.

Es soll eine Unterlassungserklärung abgegeben werden. Zudem sollen Schadensersatz und die Kosten gezahlt werden, die für den Ausspruch der Abmahnung entstanden sind. Den Schadensersatz beziffert die Kanzlei Waldorf Frommer auf einen Betrag von 700,00 €. Für den Ausspruch der Abmahnung fordert man Rechtsanwaltsgebühren von 215,00 €, sodass insgesamt 915,00 € zur Zahlung ausstehen.

Ob die Ansprüche überhaupt und in dieser Höhe zu erfüllen sind, hängt davon ab, ob der Anschlussinhaber die Urheberrechtsverletzung begangen hat. Zudem spielt eine Rolle, ob es weitere Nutzer des Internetanschlusses gibt. Dazu führen wir weiter unten aus. Die Abgabe einer Unterlassungserklärung sollte jedenfalls nicht erfolgen, bevor nicht feststeht, dass der Anschlussinhaber für die Urheberrechtsverletzung haftet.

Eine Unterlassungserklärung ist ein Vertrag mit dem Rechteinhaber, in dem sich der Anschlussinhaber zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichtet, sofern der Film Joker nochmals über seinen Anschluss veröffentlicht wird. Die Unterlassungserklärung beinhaltet zum einen ein Schuldanerkenntnis. Zum anderen wird aufgrund dieses Vertrages ohne Weiteres eine Zahlung von mindestens 2.500,00 € fällig, sofern der Film Joker innerhalb der nächsten 30 Jahre über den Anschluss des Adressaten der Abmahnung veröffentlicht wird. Diesem Umstand sind sich viele Betroffene nicht bewusst und geben viel zu schnell Unterlassungserklärungen ab, obwohl rein rechtlich keine Verpflichtung dazu besteht. Lassen Sie die Abmahnung kostenfrei prüfen. Wir zeigen Ihnen konkret auf, was zu tun ist und was nicht.

Haftung für die Urheberrechtsverletzung an dem Film Joker

Obwohl gar nicht feststeht, ob der Anschlussinhaber die Urheberrechtsverletzung begangen hat, richten sich die Ansprüche zunächst gegen diesen. Hat der Anschlussinhaber die Rechtsverletzung nicht begangen, muss er dies gegenüber den Waldorf Frommer Rechtsanwälten einwenden und mitteilen, welche weiteren Personen ggf. für die Urheberrechtsverletzung in Betracht kommen können.

Nur, wenn weitere Personen den Internetanschluss nutzen konnten, bestehen überhaupt Erfolgsaussichten, die Ansprüche abzuwehren. Im Rahmen der sog. „sekundären Darlegungslast“ muss der Anschlussinhaber dem von Waldorf Frommer vertretenen Rechteinhaber die Möglichkeit bieten, aufzuklären, wer die Urheberrechtsverletzung begangen hat. Wenn der Anschlussinhaber für die Veröffentlichung des Films Joker also nicht in Betracht kommt, müssen andere potenzielle Täter präsentiert werden.

In Haushalten ab drei Nutzern bestehen demnach sehr gute Möglichkeiten, die Ansprüche vollständig zurückzuweisen, wenn der Anschlussinhaber die Rechtsverletzung nicht begangen hat. In diesen Fällen weisen wir die Ansprüche für unsere Mandanten stets vollständig zurück. Es bedarf in diesem Fall weder einer Unterlassungserklärung noch einer Zahlung.

In allen anderen Fällen ist es ggf. sinnvoll, eine außergerichtliche Einigung zu treffen. In diesem Zusammenhang mindern wir die Zahlungsansprüche um etwa 50 % und fertigen eine modifizierte Unterlassungserklärung für unsere Mandanten, die gerade kein Schuldeingeständnis beinhaltet.

Fazit

Urheberrechtsverletzungen im Rahmen des Filesharings haben eine Eigendynamik entwickelt. Es gibt zahlreiche Gerichtsurteile, die für einen Laien nicht mehr überschaubar sind. Lassen Sie sich demnach zielgerichtet beraten. Senden Sie uns die Abmahnung von Waldorf Frommer für den Film Joker oder auch anderen Filmen zur kostenfreien Erstberatung.

Björn Wrase

Björn Wrase

RA Björn Wrase: Anwalt für AI/KI- & IT-Recht, Medien- und Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht und DatenschutzView Author posts