Datenschutzrecht · Videoüberwachung · Stand 8.10.2026
Videoüberwachung an Tankstellen: Wie lange dürfen Aufnahmen gespeichert werden?72 Stunden sind keine starre DSGVO-Grenze
Für Videoaufzeichnungen an Tankstellen gibt es in der DSGVO keine feste gesetzliche Speicherdauer. Entscheidend ist, wie lange die Aufnahmen für einen zuvor festgelegten legitimen Zweck tatsächlich erforderlich sind. Das Verwaltungsgericht Hannover hat für eine konkrete Selbstbedienungstankstelle eine behördliche Begrenzung auf regelmäßig 72 Stunden bestätigt. Daraus folgt aber kein allgemeines „72-Stunden-Gesetz“ für jede Tankstelle.
Datenschutzrechtliche Prüfung
Videoüberwachung rechtssicher ausgestalten
Sie betreiben eine Tankstelle, ein Geschäft oder eine andere öffentlich zugängliche Fläche und möchten Speicherfristen, Hinweisschilder oder die Rechtsgrundlage Ihrer Videoüberwachung prüfen lassen?
040 228 682 10 →mail@lawst.de →
Eine Anfrage allein begründet keine Mandatsübernahme und wahrt keine Frist. Umfang und Kosten einer Beauftragung werden vorab geklärt.
Die DSGVO knüpft die Löschung an Erforderlichkeit und Zweckbindung, nicht an eine feste Stundenzahl.
Die Datenschutzaufsicht Niedersachsen empfiehlt grundsätzlich eine Löschung nach 48 Stunden; begründete Ausnahmen bleiben möglich.
Relevante Sequenzen können bei einem tatsächlichen Vorfall getrennt gesichert werden, wenn sie weiterhin benötigt werden.
Speicherbegrenzung statt Pauschalfrist
Welche Speicherdauer verlangt die DSGVO bei Videoüberwachung?
Die DSGVO nennt für private Videoüberwachung keine feste Löschfrist von 24, 48 oder 72 Stunden. Maßgeblich sind vor allem die Grundsätze der Datenminimierung und Speicherbegrenzung aus Art. 5 Abs. 1 lit. c und e DSGVO. Personenbezogene Daten dürfen nur so lange gespeichert werden, wie es für den konkreten Verarbeitungszweck erforderlich ist. Entfällt dieser Zweck, greift grundsätzlich die Löschpflicht nach Art. 17 Abs. 1 lit. a DSGVO.
Für private Betreiber einer Tankstelle oder eines Geschäfts kommt als Rechtsgrundlage für die Videoüberwachung regelmäßig Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO in Betracht. Dafür muss ein berechtigtes Interesse bestehen, die Überwachung zur Erreichung dieses Zwecks erforderlich sein und die Interessen oder Grundrechte der gefilmten Personen dürfen nicht überwiegen. Diese Prüfung betrifft nicht nur die Kamera selbst, sondern auch Aufzeichnungsdauer, erfasste Bereiche, Zugriffsmöglichkeiten und Auswertung.
Aktuelle Orientierung: Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen weist darauf hin, dass die DSGVO keine konkrete Speicherdauer vorgibt. Er empfiehlt für Videoaufzeichnungen grundsätzlich eine automatische Löschung nach 48 Stunden, weil sich regelmäßig innerhalb von ein bis zwei Tagen klären lässt, ob Material zur Beweissicherung benötigt wird. In begründeten Ausnahmefällen kann eine längere Speicherung zulässig sein.
Auch der Europäische Datenschutzausschuss geht davon aus, dass Aufnahmen für Zwecke wie Vandalismusprävention in den meisten Fällen nach wenigen Tagen gelöscht werden sollten. Je länger die Speicherfrist ist und insbesondere wenn sie über 72 Stunden hinausgeht, desto höher ist der Begründungsaufwand für Zweck und Erforderlichkeit.
VG Hannover · 10 A 1443/19
Was entschied das Verwaltungsgericht Hannover zur Tankstelle?
Das Verwaltungsgericht Hannover bestätigte mit Urteil vom 13.3.2023, Az. 10 A 1443/19, die Anordnung der niedersächsischen Datenschutzaufsicht gegenüber einer rund um die Uhr zugänglichen Selbstbedienungstankstelle. Die Betreiberin hatte ihre Aufzeichnungen ursprünglich sechs bis acht Wochen gespeichert. Die Behörde verlangte, die reguläre Speicherdauer auf höchstens 72 Stunden zu begrenzen.
Die Tankstelle war ein besonderer Fall: Bezahlt wurde ausschließlich per Karte an einem zentralen Terminal. Die Betreiberin berief sich unter anderem auf Vandalismus, Sachbeschädigungen, Kraftstoffdiebstahl und mögliche Streitigkeiten über Zahlungsvorgänge. Das Gericht erkannte an, dass an einer Tankstelle grundsätzlich legitime Sicherheitsinteressen bestehen können. Eine wochenlange Speicherung hielt es für die verfolgten Zwecke jedoch nicht für erforderlich.
Warum 72 Stunden genügten
Nach Auffassung des Gerichts konnten Vandalismus oder Beschädigungen im normalen Betriebsablauf innerhalb dieses Zeitraums festgestellt und die betreffenden Aufnahmen gesichtet werden.
Warum Ausnahmen möglich blieben
Die Anordnung ließ längere Speicherung etwa bei Feiertagsabwesenheiten oder bei einem konkreten Schadensfall zu. Entscheidend war daher nicht eine starre Grenze, sondern die Erforderlichkeit im Einzelfall.
Das Gericht bestätigte damit nicht, dass jede Tankstelle stets genau 72 Stunden speichern darf oder muss. Es bestätigte vielmehr, dass die Datenschutzaufsicht für die konkret geprüfte Anlage und die dort genannten Zwecke eine regelmäßige Begrenzung auf 72 Stunden anordnen durfte.
Wichtige Korrektur zur früheren Fassung
72 Stunden sind keine allgemeine Höchstfrist der DSGVO
Die frühere Fassung dieses Beitrags stellte die Entscheidung zu pauschal dar. Richtig ist: Die DSGVO schreibt keine starre Löschung nach 72 Stunden vor. Auch das VG Hannover formuliert ausdrücklich, dass sich nicht pauschal festlegen lässt, wann Daten zur Zweckerfüllung nicht mehr notwendig sind.
Die 72-Stunden-Marke ist dennoch praktisch wichtig. Der Europäische Datenschutzausschuss nennt sie als Schwelle, ab der der Verantwortliche einen deutlich höheren Begründungsaufwand für die Rechtmäßigkeit des Zwecks und die Notwendigkeit der Speicherung hat. Das bedeutet: Eine Speicherung von vier, sieben oder zehn Tagen ist nicht automatisch verboten. Sie muss aber auf einen konkreten Zweck zugeschnitten, erforderlich und dokumentierbar sein.
Umgekehrt ist auch eine Speicherung von 72 Stunden nicht automatisch rechtmäßig. Wenn sich der Zweck bereits nach wenigen Stunden erledigt oder wenn die konkrete Kamera nahezu ausschließlich unbeteiligte Personen erfasst, kann eine kürzere Frist geboten sein.
Ausnahmen müssen konkret begründet sein
Wann dürfen Videoaufnahmen länger gespeichert werden?
Eine längere Aufbewahrung kann in Betracht kommen, wenn sie für einen konkreten, fortbestehenden Zweck erforderlich ist. Typische Fälle sind tatsächliche Anhaltspunkte für eine Straftat, einen Vandalismusschaden, einen Zahlungsstreit oder die Geltendmachung beziehungsweise Abwehr zivilrechtlicher Ansprüche.
Dann sollte nicht vorsorglich der gesamte Datenbestand wochenlang gespeichert werden. Datenschutzfreundlicher ist es, den relevanten Zeitraum zu identifizieren, diese Sequenz gesondert zu sichern und die übrigen Aufnahmen nach Ablauf der regulären Löschfrist automatisch zu überschreiben.
- Der Vorfall muss tatsächlich festgestellt oder zumindest konkret absehbar sein.
- Es sollte dokumentiert werden, warum gerade die gesicherte Sequenz weiterhin benötigt wird.
- Der Zugriff ist auf die Personen zu begrenzen, die das Material für den festgelegten Zweck benötigen.
- Auch die gesondert gesicherte Aufnahme ist zu löschen, sobald der Zweck entfallen ist.
- Wochenenden, Feiertage oder längere Schließzeiten können eine abweichende reguläre Frist rechtfertigen, wenn eine frühere Sichtung organisatorisch nicht möglich und die längere Speicherung verhältnismäßig ist.
Speicherkonzept statt Bauchgefühl
Was sollten Tankstellenbetreiber praktisch festlegen?
Datenschutzkonforme Videoüberwachung beginnt nicht mit der Frage „48 oder 72 Stunden?“. Zuerst muss feststehen, warum gefilmt wird und welche Bereiche dafür tatsächlich erfasst werden müssen. Erst daraus lässt sich eine belastbare Speicherfrist ableiten.
1. Zweck konkretisieren
„Sicherheit“ ist zu pauschal. Besser ist beispielsweise die Verhinderung und Aufklärung von Vandalismus, Sachbeschädigung oder konkreten Tankbetrugsfällen.
2. Speicherfrist festlegen
Die Frist sollte so kurz wie möglich sein und zur tatsächlichen Kontrollorganisation passen. Automatische Löschung beziehungsweise Überschreibung reduziert Fehlerrisiken.
3. Ausnahmen definieren
Für konkrete Vorfälle sollte geregelt sein, wer Material sichern darf, wie der Anlass dokumentiert wird und wann diese Kopie wieder zu löschen ist.
4. Transparenz sicherstellen
Betroffene müssen frühzeitig über die Videoüberwachung informiert werden. Hinweisschilder und weiterführende Datenschutzinformationen müssen zum tatsächlichen System passen.
Bei größeren oder besonders eingriffsintensiven Anlagen sollte zusätzlich geprüft werden, ob eine Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlich ist. Auch Beschäftigtenbereiche, Tonaufzeichnungen, Kennzeichenerfassung oder biometrische Funktionen können zusätzliche Anforderungen auslösen.
Kanzlei Wrase · Datenschutzrecht
Anwaltliche Prüfung von Videoüberwachung und Speicherfristen
Die zulässige Speicherdauer lässt sich nicht losgelöst vom Überwachungszweck, vom Kamerabereich und von den organisatorischen Abläufen bewerten. Kanzlei Wrase unterstützt Unternehmen bei der Prüfung bestehender Systeme, bei der Festlegung und Dokumentation von Löschfristen sowie bei Verfahren gegenüber Datenschutzaufsichtsbehörden.
Die zentrale Übersicht zum Datenschutzrecht finden Sie unter Anwalt für Datenschutzrecht und DSGVO. Weitere Einordnungen zur Videoüberwachung betreffen etwa das DSGVO-Bußgeld wegen Videoüberwachung bei notebooksbilliger.de und die Frage, was bei einer Überwachungskamera des Nachbarn erlaubt ist.

Rechtsanwalt Björn Wrase
Kanzlei Wrase
Am Kaiserkai 69
20457 Hamburg · Deutschland
Häufige Fragen zur Speicherdauer von Videoüberwachung
Darf eine Tankstelle Videoaufnahmen immer 72 Stunden speichern?
Nein. 72 Stunden sind keine gesetzliche Pauschalfrist. Die konkrete Speicherdauer muss für den jeweiligen Zweck erforderlich und verhältnismäßig sein. Je nach Situation kann eine kürzere Frist geboten oder eine längere Frist begründbar sein.
Warum nennt die Datenschutzaufsicht Niedersachsen 48 Stunden?
Die Aufsicht geht davon aus, dass sich regelmäßig innerhalb von ein bis zwei Tagen feststellen lässt, ob Aufnahmen zur Beweissicherung benötigt werden. Deshalb empfiehlt sie grundsätzlich eine Löschung nach 48 Stunden, lässt aber begründete Ausnahmefälle ausdrücklich zu.
Was passiert bei einem konkreten Vandalismusschaden?
Wird innerhalb der regulären Speicherfrist ein relevanter Vorfall festgestellt, kann die dafür benötigte Sequenz gesondert gesichert werden. Sie darf so lange aufbewahrt werden, wie sie für die weitere Aufklärung oder die Geltendmachung beziehungsweise Abwehr von Ansprüchen erforderlich ist.
Sind sieben oder zehn Tage Speicherung generell unzulässig?
Nein. Eine längere Frist ist nicht automatisch verboten, benötigt aber eine besonders tragfähige Begründung. Verantwortliche müssen erklären und dokumentieren können, warum eine kürzere Frist den konkret festgelegten Zweck nicht erreicht.
Muss die Speicherfrist auf dem Hinweisschild stehen?
Die Videoüberwachung unterliegt Transparenzpflichten. Welche Angaben unmittelbar auf dem ersten Hinweisschild und welche in einer zweiten Informationsebene bereitzustellen sind, sollte anhand des konkreten Systems geprüft werden. Die intern festgelegte Speicherfrist muss jedenfalls dokumentiert und tatsächlich eingehalten werden.
Speicherfrist · Zweckbindung · Löschkonzept
Videoüberwachung datenschutzrechtlich prüfen lassen
Wenn Ihre Kameraanlage dauerhaft aufzeichnet oder Sie unsicher sind, ob 48, 72 Stunden oder eine längere Frist zulässig sind, sollte die Speicherfrist anhand des konkreten Zwecks und der betrieblichen Abläufe geprüft werden.
