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rka Rechtsanwälte Abmahnung – Wir helfen bundesweit

Die rka Rechtsanwälte aus Hamburg sprechen urheberrechtliche Abmahnung aus. Aktuell kommt es zu vielen Abmahnungen der Platon GmbH für Spiele. Haben auch Sie eine Filesharing-Abmahnung von den rka Rechtsanwälten erhalten?

Nutzen Sie unsere kostenfreie Erstberatung. Wir zeigen Ihnen, wie Sie sich in diesem Fall verhalten sollten.

Kostenfreie Erstberatung!

Was ist Gegenstand der Abmahnung der rka Rechtsanwälte?

Mit dem Ausspruch einer Abmahnung wird die Verletzung von Nutzungs- und Verwertungsrechten (Urheberrechte) im Namen von verschiedenen Rechteinhaber geltend gemacht. Beispielsweise werden Abmahnung für ein Spiel im Namen der PLAINON GmbH ausgesprochen. Auch die Koch Media GmbH gehört zu den Rechteinhabern, die die rka Rechtsanwälte vertreten. In diesem Zusammenhang geht es vornehmlich um Urheberrechtsverletzungen an Computerspielen.

Sofern Sie eine Abmahnung erhalten haben, wird Ihnen also vorgeworfen, eine Urheberrechtsverletzung begangen zu haben.

Die Rechtsverletzung soll dabei mithilfe einer sogenannte Tauschbörse begangen worden sein. Innerhalb einer solchen Software können Nutzer beliebige Medien herunterladen und anderen Teilnehmer der Tauschbörse zum Download zur Verfügung stellen. Sinn und Zweck der Tauschbörse ist es, zu geben und zu nehmen, also zu teilen. Durch einen Download wird also regelmäßig und im gleichen Zug sogleich etwas hochgeladen. Dadurch stellt der Anschlussinhaber also anderen Nutzern etwas zum Download zur Verfügung. Die von den rka Rechtsanwälten geahndete Urheberrechtsverletzung mittels Tauschbörse wird dabei regelmäßig dergestalt begangen, dass eine Person ein bestimmtes Werk innerhalb der Tauschbörse ausschließlich für eigene Zwecke herunterladen möchte, dieses im Zuge des Download aber zugleich auch wieder herauflädt und damit anderen Nutzern zur Verfügung stellt. Der sogenannte Upload geschieht dabei im Hintergrund der Tauschbörse. Der Nutzer muss dafür aktiv keine Handlungen vornehmen und bemerkt diesen Vorgang in der Regel nicht.

Gerade im dem Upload des soeben heruntergeladenen Werkes liegt allerdings der vorgeworfene Urheberrechtsverstoß, der innerhalb der Abmahnung durch die rka Rechtsanwälte geltend gemacht wird.

Haftung für die Ansprüche aus der Abmahnung

Sofern die Rechtsverletzung durch den Anschlussinhaber begangen wurde, haftet dieser dem Grunde nach auch für die geltend gemachten Ansprüche. Trotz einer bestehenden Haftung sollten die in der Abmahnung geltend gemachten Ansprüche nicht einfach erfüllt werden. Gerade wenn es um die Abgabe einer Unterlassungserklärung geht, ist möchte Vorsicht geboten. Was Gegenstand einer Unterlassungserklärung ist und welche Konsequenzen daraus resultieren können, haben wir in diesem Beitrag erörtert: urheberrechtliche Unterlassungserklärung.

Es geht aber nicht nur um die Unterlassungsansprüche. Auch hinsichtlich der geforderten Zahlung besteht Grund zur Prüfung. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass die Forderungen nicht unerheblich gemindert werden können. Eine Prüfung der Abmahnung ist demnach selbst dann empfehlenswert, wenn die Urheberrechtsverletzung durch Anschlussinhaber besteht.

Innerhalb der Abmahnung ist ein Betrag von etwa 2.200,- € aufgerufen. Eine nicht unerhebliche Zahlung für eine einfache Rechtsverletzung. Hier besteht in jedem Fall Handlungsbedarf.

Hat der Anschlussinhaber die Rechtsverletzung allerdings nicht begangen und treten weitere Umstände hinzu, ist an einer vollständige Zurückweisung der Ansprüche zu denken. Konnten den Internetanschluss beispielsweise auch weitere Personen nutzen und hatten diese zum Zeitpunkt der Rechtsverletzung Zugriff darauf, liegen sehr gute Voraussetzungen vor, um die Ansprüche der rka Rechtsanwälte vollständig abzuwehren.

rka Rechtsanwälte Abmahnung: Fazit & to do

Haben Sie eine Abmahnung der rka Rechtsanwälte erhalten, sollte Sie diese zur kostenfreien Erstberatung einreichen. Wir prüfen die Abmahnung und den dieser zugrundeliegenden Sachverhalt. Zudem zeigen wir Ihnen auf, welche Handlungsmöglichkeiten bestehen.

Sie sollten daher weder die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnen noch die geltend gemachte Forderung zahlen, bis eine Überprüfung der Abmahnung stattgefunden hat.

Steht nach der Prüfung fest, dass eine Haftung in Betracht kommt, geben wir eine modifizierte Unterlassungserklärung für Sie ab und mindern die Zahlungsansprüche, sodass eine abschließende, außergerichtliche Einigung getroffen wird.

Besteht keine Haftung, weisen wir die Ansprüche vollständig und dauerhaft mit zielgerichteten Einwenden zurück.

Dipl. Jurist, Rechtsanwalt Björn Wrase

Dipl. Jurist, Rechtsanwalt Björn Wrase

Hochspezialisiert im gewerblichen Rechtsschutz. Anwalt für Urheberrecht, AI/KI- & IT-Recht, Medienrecht, Wettbewerbs- und Markenrecht sowie Datenschutz.Autorenbeiträge anzeigen