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rka Rechtsanwälte Abmahnung – Wir helfen bundesweit

aben Sie eine Fileshairng-Abmahnung erhalten, die von den rka Rechtsanwälten ausgesprochen wurde? Wir zeigen Ihnen, wie Sie sich in diesem Fall verhalten sollten und bieten eine kostenfreie telefonische Erstberatung.

Was ist Gegenstand der Abmahnung durch die rka Rechtsanwälte?

Mit dem Ausspruch einer Abmahnung wird die Verletzung von Nutzungs- und Verwertungsrechten (Urheberrechte) im Namen von verschiedenen Rechteinhaber geltend gemacht. Sofern Sie eine Abmahnung erhalten haben, wird Ihnen also vorgeworfen, eine Urheberrechtsverletzung begangen zu haben.

Vornehmlich vertreten die rka Rechtsanwälte die Koch Media GmbH und in diesem Zusammenhang die Urheberrechtsverletzungen an Computerspielen.

Die Rechtsverletzung soll dabei mithilfe einer sogenannte Tauschbörse begangen worden sein. Innerhalb einer solchen Software können Nutzer beliebige Medien herunterladen und anderen Teilnehmer der Tauschbörse zum Download zur Verfügung stellen. Sinn und Zweck der Tauschbörse ist es, zu geben und zu nehmen, also zu teilen. Durch einen Download wird also regelmäßig und im gleichen Zug sogleich etwas hochgeladen. Dadurch wird also anderen Nutzern etwas zum Download zur Verfügung gestellt. Die von den rka Rechtsanwälten geahndete Urheberrechtsverletzung mittels Tauschbörse wird dabei regelmäßig dergestalt begangen, dass eine Person ein bestimmtes Werk innerhalb der Tauschbörse ausschließlich für eigene Zwecke herunterladen möchte, dieses im Zuge des Download aber zugleich auch wieder herauflädt und damit anderen Nutzern zur Verfügung stellt. Der sogenannte Upload geschieht dabei im Hintergrund der Tauschbörse. Der Nutzer muss dafür aktiv keine Handlungen vornehmen und bemerkt diesen Vorgang in der Regel nicht.

Gerade im dem Upload des soeben heruntergeladenen Werkes liegt allerdings der vorgeworfene Urheberrechtsverstoß, der innerhalb der Abmahnung durch die rka Rechtsanwälte geltend gemacht wird.

Haftung für die durch die aka Rechtsanwälte geltend gemachten Ansprüche

Sofern die Rechtsverletzung durch den Anschlussinhaber begangen wurde, haftet dieser dem Grunde nach naturgemäß auch für die geltend gemachten Ansprüche. Trotz einer bestehenden Haftung sollten Sie daher weder die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung unterzeichnen noch die geltend gemachte Forderung in der Höhe zahlen.

Wir konnten mehrfach die Erfahrung machen, dass den Rechteinhabern, die sich den rka Rechtsanwälten vertreten lassen, vornehmlich an einer außergerichtlichen Einigung gelegen ist. In diesem Zusammenhang ist es möglich, die geltend gemachten Forderung zu mindern.

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Björn Wrase

Kanzlei Wrase, RA Björn Wrase: Anwalt für Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht und DatenschutzView Author posts