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albrecht legal – Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung

Die Kanzlei albrecht legal aus Hamburg spricht Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen an Bildern aus. Adressaten der Abmahnung sehen sich Unterlassungs- und Zahlungsansprüchen ausgesetzt.

Haben Sie eine Abmahnung der Kanzlei albrecht legal erhalten, lassen Sie sich zielgerichtet in Bezug auf die Notwendigkeit und Gefahren einer Unterlassungserklärung beraten. Nutzen Sie unsere kostenfreie Erstberatung, bevor Sie Zahlungen an albrecht legal leisten.

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1. Eine Reaktion auf eine Abmahnung der Kanzlei albrecht legal ist zwingend erforderlich.

2. Es sollte stets eine modifizierte und nicht die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung abgegeben werden.

3. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass gerade die Zahlungsansprüche gemindert werden können.

4. Lassen Sie die Abmahnung von albrecht legal im Rahmen unserer kostenfreien Erstberatung prüfen.

Gegenstand der uns vorliegenden Abmahnung ist ein Foto, dass unter marions-kochbuch.de ausgewiesen wird. Die Kanzlei albrecht legal vertritt den Urheber dieser Fotos, Herrn Dipl.Ing. Folkert Knieper aus Bremen.

Grund der Abmahnung bildet der Umstand, dass ein Foto, dessen Urheber Herr Dipl.Ing. Folkert Knieper ist, veröffentlicht worden sein soll, ohne das dessen Zustimmung vorliegt. Es soll also keine Lizenz für die Veröffentlichung erworben worden sein. Sofern dies tatsächlich der Fall ist, ist eine Urheberrechtsverletzung nach § 97 UrhG gegeben.

Gegenstand der Abmahnung sind demnach zum einen das Unterlassen der Rechtsverletzung und zum anderen die Beseitigung der daraus entstandenen Folgen.

In diesem Zusammenhang ist die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung von Schadensersatz sowie Rechtsanwaltsgebühren gefordert.

Sofern eine Urheberrechtsverletzung gegeben ist, muss derjenige, der das Foto unrechtmäßig, also ohne Erlaubnis des Urhebers verwendet hat, eine Unterlassungserklärung abgeben. Es wird bereits bei einer einmaligen Urheberrechtsverletzung von Gesetzes wegen vermutet, dass gleichgelagerte Rechtsverletzungen erneut begangen werden. Diese sogenannte Wiederholungsgefahr entfällt nur durch die Abgabe einer Unterlassungserklärung. Inhalt einer Unterlassungserklärung ist es nämlich, dass sich die/der Betroffene dazu verpflichtet, eine Vertragsstrafe an den Urheber des Fotos zu zahlen, sofern es zu einer erneuten, weiteren Rechtsverletzung kommt.

Ist eine Urheberrechtsverletzung gegeben und gibt der Betroffene keine Unterlassungserklärung ab, können gerichtliche Maßnahmen durch albrecht legal ergriffen werden, die mit zusätzlichen Kosten verbunden sind. Es ist demnach dazu zu raten, eine Unterlassungserklärung abzugeben, sofern die Rechtsverletzung an sich außer Frage steht.

Diese ist allerdings nur mit Bedacht abzugeben und in der Regel zu modifizieren. In die Unterlassungserklärung gehört grundsätzlich nur das Unterlassungsversprechen an sich und die Verpflichtung zur Zahlung einer Vertragsstrafe für Zuwiderhandlungen. Schließlich sollte vermieden werden, die Schuld für die Rechtsverletzung anzuerkennen.

Alle weiteren Regelungen sind überflüssig und aus der Unterlassungserklärung zu entfernen. So verhält es sich letztendlich auch im Fall der Unterlassungserklärung, die die Kanzlei albrecht legal der Abmahnung beigefügt hat. Die über das notwendige Maß hinaus enthaltenen Verpflichtungen sind zu streichen. Im Ergebnis ist demnach nur eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben.

Zahlungsansprüche wegen der Urheberrechtsverletzung

In der uns vorliegenden Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung fordert die Kanzlei albrecht legal – wie in jeder vergleichbaren Abmahnung üblich – die Zahlung von Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten.

Konkret beansprucht Rechtsanwalt Albrecht für die Verwendung des Fotos Schadensersatz von 498,- €. Ist Herr Dipl.Ing. Folkert Knieper nicht als Urheber des Fotos benannt, kann nach der Rechtsprechung ein Zuschlag von 100% auf den Schadensersatz erhoben werden. So verhält es sich auch im vorliegenden Fall, sodass der geforderte Schadensersatz insgesamt 996,- € beträgt.

Hinsichtlich der Rechtsanwaltsgebühren, die für die urheberrechtliche Abmahnung in Ansatz zu bringen sind, geht die Kanzlei albrecht legal von einem Streitwert von insgesamt 9.996,- € aus. Die geforderten Gebühren berechnen sich danach auf einen Betrag von 973,66 € der den weiteren Zahlungsanspruch neben dem Schadensersatz darstellt.

Ist eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung von der Kanzlei albrecht legal für Herrn Dipl.Ing. Folkert Knieper eingetroffen, besteht sowohl hinsichtlich der Unterlassungserklärung als auch hinsichtlich der Zahlungsansprüche Handlungsbedarf. Wie sich gezeigt hat, ist die Unterlassungserklärung zu modifizieren. Die Zahlungsansprüche können nach unserer Erfahrung im Rahmen von außergerichtlichen Vergleichsverhandlungen reduziert werden.

Einhergehend mit der Bearbeitung der Abmahnung muss natürlich auch sehr darauf geachtet werden, dass das Foto, das Gegenstand der Abmahnung ist, von allen veröffentlichten Kanälen entfernt und Sorge dafür getragen wird, dass dieses künftig nicht mehr verwendet wird.

Björn Wrase

Björn Wrase

RA Björn Wrase: Anwalt für AI/KI- & IT-Recht, Medien- und Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht und DatenschutzAutorenbeiträge anzeigen