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Datenschutzkonferenz (DSK): Onlinehändler müssen ein Gastkonto anbieten 

Im Onlinehandel waren oder sind verpflichtende Kundenkonten gängige Praxis. Die Datenschutzkonferenz (DSK) stellt nun fest, dass es keine Rechtsgrundlage die dabei stattfindende Datenverarbeitung gibt. Daher sollen Onlinehändler ab sofort verpflichtend ein Gastkonto anbieten (Stand: Juli 2022).

Was sagt die DSGVO zum Gastkonto?

Die DSGVO erlaubt die Verarbeitung von personenbezogenen Daten, die für die Vertragserfüllung erforderlich sind. Jedoch stellen die deutschen Datenschützer nun fest, dass es hierfür keines Kundenkontos bedarf. Ein Gastkonto, beispielsweise in einem Onlineshop genügt vielmehr. Ohne so ein Konto sei eine freiwillige Einwilligung des Kunden in die Datenverarbeitung nicht mehr gewährleistet.

Diesen Beschluss fasste die DSK schon im März 2022. Sie geht dabei vom Grundsatz der Datenminimierung in der DSGVO aus. Wenn der Kunde eine dauerhafte Geschäftsbeziehung mit dem Händler eingehen wolle, könne er natürlich ein Kundenkonto anlegen. Dies sei jedoch längst nicht bei allen Kunden vorauszusetzen. Es müsse auch möglich sein, nur einmalig eine Geschäftsbeziehung aufzubauen (Artikel 6 Absatz 1 Seite 1 lit. b) DSGVO). In so einem Fall dürfe der Händler auch die Kundendaten nur so lange speichern, bis das Geschäft mit dem Kunden erfüllt ist.

Spezialfälle 

Es gibt Spezialfälle, in denen das Kundenkonto zwingend erscheint. So benötigen dies etwa die Kunden von Fachhändlern, die nur bestimmte Berufsgruppen beliefern. In diesen Fällen lässt sich laut DSK der Grundsatz der Datenminimierung einhalten, indem inaktive Konten nach einer relativ kurzen Frist automatisch gelöscht werden.

Vor- und Nachteile von Kundenkonten

Kundenkonten haben auch für die Kunden Vorteile. Sie müssen dann beim selben Händler nicht jedes Mal neu ihre Daten eingeben. Außerdem können sie beim betreffenden Händler ihre Bestellhistorie einsehen. Das kann für Retouren und ebenso für den erneuten Bezug eines bereits gekauften Produkts sehr wertvoll sein.

Natürlich bieten die Kundenkonten dem Händler den Vorteil, den Kunden Werbung schicken zu können. Das missbilligen viele Kunden als Nachteil. Das Gastkonto bietet nicht die Vorteile, aber auch nicht den genannten Nachteil des Kundenkontos. Die damit erhobenen Daten müssen nach Vertragserfüllung gelöscht werden (Artikel 17 Absatz 1 lit. a) DSGVO).

Informationspflichten der Onlinehändler

Auch bei der einmaligen Datenerhebung in einem Gastzugang müssen die Händler ihren Informationspflichten nachkommen. Die Kunden sind gut verständlich über die Datenverarbeitung zu informieren (Artikel 7 Absatz 2, Artikel 12 bis 14 DSGVO).

Wie verbindlich ist der Beschluss der Datenschutzkonferenz (DSK) zum Gastkonto?

Dieser Beschluss bindet weder den Gesetzgeber noch Aufsichtsbehörden oder Gerichte. Es ist aber zu beachten, dass sich die deutschen Aufsichtsbehörden stark an den DSK-Beschlüssen orientieren.

Die Argumentation, dass die DSGVO die betreffende Datenminimierung vorschreibt, ist absolut nachvollziehbar. Es ist sehr wahrscheinlich, dass alsbald einzelne Gerichte dem DSK-Beschluss in ihren Urteilen folgen.

Daher ist Onlinehändlern zu raten, ihren Kunden einen Gastzugang zu ermöglichen. Dieser kann sogar das Geschäft fördern, denn es gibt Kunden, die Unbehagen verspüren, wenn sie ein dauerhaftes Kundenkonto anlegen sollen. Sie suchen sich dann einen anderen Anbieter.

Björn Wrase

Björn Wrase

RA Björn Wrase: Anwalt für AI/KI- & IT-Recht, Medien- und Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht und DatenschutzView Author posts