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Falsche eBay-Bewertung stellt eine Vertragsverletzung dar

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  • IT-Recht
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Verkäufer auf der eBay-Plattform haben gegenüber den Käufern einen vertraglichen Anspruch auf die Abgabe einer korrekten Bewertung.

Bewertung muss die korrekten Umstände wiedergeben

Verkäufer und Käufer eines Artikels auf eBay stritten sich um die Versendung eines Verstärkers Typ Burmester, den der Käufer von dem Verkäufer auf der eBay-Plattform zum Preis von 7.300,00 € erworben hatte. Nachdem die Auktion beendet war, verschickte der Verkäufer den Verstärker in der Originalverpackung an den Käufer in München. Dieser gab nach Erhalt der Ware eine negative Bewertung ab, indem er behauptete, die Ware sei nicht in der Originalverpackung verschickt worden und der Versand daher ein großes Risiko gewesen.

Aufgrund dieser negativen Bewertung wurde der Bewertungs-Status des Verkäufers von 100 % auf 97,7 % herabgesetzt. Der Verkäufer forderte den Käufer auf, die negative Bewertung zurückzunehmen. Dieser weigerte sich jedoch mit der Begründung, er habe dem Versand des Verstärkers nicht zugestimmt, sondern mitgeteilt, er werde die Ware selbst oder durch eine Spedition abholen lassen. Beide Behauptungen des Käufers entsprachen nicht der Wahrheit. Der Versand des Verstärkers erfolgte in der Originalverpackung, außerdem hatte der Käufer in den Versand der Ware eingewilligt.

Unwahre Tatsachenbehauptungen in der Bewertung führen zum Unterlassungsanspruch

Zu den vertraglichen Pflichten von Verkäufer und Käufer gehört auch eine wahrheitsgemäße Bewertung der durchgeführten eBay-Auktion im Bewertungsportal. Das Amtsgericht München verurteilte den beklagten Käufer dazu, der Löschung seiner negativen Bewertung zuzustimmen. Wahrheitsgemäße Bewertungen sind ein wichtiges Informationsinstrument auf der Handelsplattform, da sie potentiellen Käufern Kenntnisse über frühere Auktionen mit anderen Käufern geben.

Potentielle Interessenten bekommen durch das Bewertungsprofil Informationen über den Verkäufer und darüber, ob er als verlässlicher Vertragspartner einzustufen ist. Diese Informationen sind umso wichtiger, da der Verkäufer häufig unter einem Pseudonym auftritt und wenig greifbar ist. Wahrheitsgemäße Bewertungen von Käufern sind daher als Empfehlung für neue Kunden anzusehen.

Je mehr positive Bewertungen ein Verkäufer auf der eBay-Plattform verzeichnet, desto besser fällt das Gesamtergebnis in seinem Bewertungsprofil aus. Diese Informationen wirken sich nachhaltig darauf aus, wie viele Käufer Vertrauen in den Verkäufer und seine Auktionen setzen. Je höher das Vertrauen ist, desto mehr Käufer bieten mit und desto höher fällt der Endpreis aus. Daher hat der Verkäufer ein zentrales Interesse an wahrheitsgemäßen Bewertungen. Diese Dringlichkeit erhöht sich bei Gewerbetreibenden, die ihre Ware über Handelsplattformen wie eBay oder Amazon vertreiben.

Wahrheitsgemäße Bewertungen sind für Verkäufer auf der eBay-Plattform ein Aushängeschild, die sich maßgeblich auf den Verlauf der durchgeführten Auktionen und die erzielten Preise auswirken. Dies trifft umso mehr für Gewerbetreibende zu, die ihre Ware über eBay verkaufen. Schon eine negative Bewertung kann zur Herabsetzung der Gesamtbewertung des Verkäufers führen. Die Bewertungen sind keine Nebensächlichkeiten, sondern ein Teil der vertraglichen Beziehungen zwischen Verkäufer und Käufer.

Fazit

Korrekte Bewertungen sind zentrale Instrumente für Kaufentscheidungen, ferner ist die Plattform ein wichtiger Absatzmarkt für viele Verkäufer. Käufer, die, aus welchem Grund auch immer, unzufrieden mit der durchgeführten Auktion sind, sollten sich zuerst mit dem Verkäufer absprechen, um eine für beide Seiten zufriedenstellende Lösung zu finden, bevor sie zu Unrecht eine negative Bewertung abgeben.

AG München, Urteil vom 23.09.2016, Az.: 142 C 12436/16

Björn Wrase

Björn Wrase

RA Björn Wrase: Anwalt für AI/KI- & IT-Recht, Medien- und Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht und DatenschutzAutorenbeiträge anzeigen