Wer auf Instagram Titel aus der Musikbibliothek des Mutterkonzerns Meta in den eigenen Reels und Stories nutzen will, sollte hierfür sorgfältig die Richtlinien von Meta studieren. Sie verbieten den Einsatz der Titel ohne Lizenzierung für eine eigene kommerzielle Verwendung. Das ist vielen Nutzern nicht bekannt. In jüngster Zeit häufen sich nun Fälle von Abmahnungen mit immensen Forderungen.
Forderungen bis in den fünfstelligen Bereich
Die Instagram-User, die ein entsprechendes Schreiben vom Anwalt erhalten haben, berichten von Schadenersatzforderungen bis in den fünfstelligen Bereich. Der Vorwurf laute dabei, sie hätten das Urheberrecht für bestimmte Musiktitel durch deren nicht lizenzierten Einsatz in ihren Insta-Reels und -Stories verletzt.
Die Betroffenen äußern durchweg großes Unverständnis und bezeichnen den Vorgang als „Abzocke“, weil sie doch die Musikbibliothek von Instagram genutzt haben, die laut Plattform verwendet werden darf. Allerdings ist der Fall nicht ganz so einfach.
Die Richtlinien für die Musiknutzung von Meta schreiben nämlich die Einholung einer (kostenpflichtigen) Lizenz vor, sobald der Nutzer die Musik für gewerbliche Zwecke verwendet. Es ist zwar erlaubt, die Werke anderer Personen kostenlos einzusetzen, wenn es hierfür Ausnahmen vom Urheberrecht oder verwandten Rechten gibt. Jedoch müssen die Inhaber der Accounts belegen können, dass sie über das Recht zur kostenlosen Nutzung verfügen.
Vollkommen kostenfrei bleibt die Verwendung, wenn sie nur rein privaten Zwecken dient. Sobald jemand mit dem eigenen Insta-Account kommerziell operiert, muss er/sie wahlweise für die Musik aus der internen Musikbibliothek Lizenzgebühren bezahlen oder auf sie verzichten. Das entspricht den gewöhnlichen Usancen für die Verwendung von jeglichen Inhalten, die dem Urheberrechtsschutz unterliegen.
Haben Nutzer die Richtlinien von Instagram nicht verstanden?
Das könnte man meinen. Doch in Wahrheit dürften die Abmahnungen entgegen des Vorwurfs der „Abzocke“ durchaus begründet sein – wenigstens in Teilen. Um das zu verstehen, müssen wir ein wenig hinter die Kulissen schauen.
Die Regelungen auf Instagram sehen eigentlich vor, dass offiziell als gewerblich deklarierte Accounts gar keinen Zugriff auf die riesige Insta-Musikbibliothek haben. Sie dürfen sich kostenlos nur aus der lizenzfreien, aber viel kleineren und unattraktiveren „Facebook’s Sound Collection“ bedienen.
Diese Einschränkung umgehen aber einige (jetzt abgemahnte) Nutzer, indem sie ihren Account als privat deklarieren, sich aus der großen Insta-Musikbibliothek kostenlos bedienen und auf dem Account dennoch Werbung betreiben.
Diese wiederum kommt als Produktempfehlung daher, wie es unter Influencern üblich ist. Die Inhaberin des Accounts hat vermeintlich oder tatsächlich neue Kosmetik ausprobiert und empfiehlt sie nun ihren Followerinnen. Dafür dürfte sie eine Provision vom Hersteller erhalten. Durch Algorithmen des Meta-Konzerns werden solche Aktivitäten auf sogenannten Creator-Accounts schnell identifiziert und folgerichtig als gewerblich eingestuft.
Auch die Abmahn-Kanzleien entdecken solche Aktivitäten und reagieren auf das Vorgehen der betreffenden Nutzer*innen mit ihren teilweise absurd hohen Forderungen. Das lässt sich durchaus begründen: Aus ihrer Sicht und derjenigen der Rechteinhaber verfügen die Veröffentlicher der betreffenden Reels tatsächlich über keine Lizenz. Sie haben in der Tat das Urheberrecht verletzt. Die Abgemahnten sollten daher ihre diesbezüglichen Aktivitäten einstellen, an den Anwalt aber lediglich dessen (relativ kleine) Gebühr zahlen.