Die Kanzlei bocklegal, die vor allem auf den Bereich Intellectual Property spezialisiert ist, mahnt seit Kurzem durch ihren Anwalt Dr. Jan D. Müller-Broich, LL.M. den Verkauf von Nachahmungen von Uhren der RADO Uhren AG aus Lengnau in der Schweiz ab.
Gegenstand der Abmahnung der Kanzlei bocklegal
Die RADO Uhren AG stellt seit 1957 Armbanduhren der gehobenen Preis- und Qualitätsklasse her. Dabei zeichnen sich die Uhren insbesondere durch ein ausgefallenes Design aus, welches für einen hohen Wiedererkennungseffekt sorgt.
Konkret geht es in der Abmahnung um die Armbanduhr „RADO Integral“, die seit 1988 in Deutschland und seit 1995 mit gleichbleibendem Design vertrieben wird. Nach Angabe in der Abmahnung wurde diese Uhr über den Zeitraum von mehr als zwanzig Jahren bereits mehrere zehntausende Male erfolgreich abgesetzt, wobei regelmäßig Preise von mindestens 1250,- € erzielt wurden.
Die Uhr lässt sich vor allem an folgenden Merkmalen wiedererkennen: Der Uhrkörper ist in Form eines Rechtsecks mit abgerundeten Ecken ausgestaltet, dessen Höhe größer ist als dessen Breite. Dabei wird das gesamte Uhrgehäuse rahmenlos von einem Deckglas überspannt. Außerdem setzt sich das Uhrband aus zwei unterschiedlichen Gliedkomponenten zusammen, die durch Doppel-T-Träger verbunden sind.
Darüber hinaus ergibt sich der Wiedererkennungswert der „RADO Integral“ auch daraus, dass kein Uhrenmodell mit einem ähnlichen charakteristischen Design bekannt ist, und dass die „RADO Integral“ intensiv in Zeitschriften für eine gehobene Käuferschicht beworben wurde.
Diese Ausführungen werden auch auf einen Anhang an die Abmahnung gestützt, welcher die beschriebene Uhr in Farbe zeigt. Unter II. wird dann darauf hingewiesen, dass die potentielle Nachahmung zu Beweiszwecken durch einen Testkäufer der RADO Uhren AG erworben wurde. Ein Bild dieser potentiellen Nachahmung befindet sich dann auch innerhalb des Entwurfs der beigefügten strafbewehrten Unterlassungserklärung. Konkret handelt es sich in diesem Fall um eine Uhr mit der Bezeichnung „BP FASHION“, die der „RADO Intergral“ sehr ähnlich sehen soll.
Forderungen und Kosten der bocklegal Abmahnung
Unter III. – V. der Abmahnung folgen dann die Forderungen. Dabei werden konkret 4 Posten geltend gemacht. So wird zunächst ein Anspruch auf Unterlassung des weiteren Verkaufs geltend gemacht. Dann soll eine Erklärung abgegeben werden, in der sich der Verkäufer der potentiellen Nachahmung verpflichtet, alle in seinem Eigentum oder Besitz befindlichen Uhren dieser Sorte sowie Werbemittel, in denen sich Abbildungen der Uhren befinden, ohne Gegenleistung an die RADO Uhren AG herauszugeben. Darüber hinaus soll Auskunft darüber erteilt werden, von wem, im welchem Umfang und zu welchem Preis die Uhren erworben wurden und an wen und zu welchem Preis diese weiterveräußert wurden. Schließlich wird die Begleichung der beiliegenden Kostenrechnung gefordert, welche sich auf den Betrag von 2.375,88 € erstreckt. Diese hohe Summe kommt vor allem dadurch zustande, dass Herr Dr. Müller-Broich von einem Gegenstandswert in Höhe von 100.000,00 € ausgeht. Ob dieser Gegenstandswert tatsächlich so hoch angesetzt werden kann, hängt vom Einzelfall ab, und sollte in Zusammenarbeit mit einem spezialisierten Rechtsanwalt erörtert werden.
All diese Forderungen sind in den beiden an die Abmahnung angefügten strafbewehrten Unterlassungserklärungen aufgeschlüsselt, sodass eine Unterzeichnung zur Anerkennung der vier Posten führt.
Der Knackpunkt: Vorliegen einer Nachahmung
Entscheidend für die Abwehr einer solchen Abmahnung ist die Feststellung, ob es sich bei den verkauften Uhren tatsächlich um Nachahmungen handelt, die zu irrigen Vorstellungen über die Echtheit verleiten und die den Ruf der „RADO Integral“ ausnutzen. Dafür müssen die beiden Uhren genau untersucht werden und es ist unter Umständen ein sehr hoher Begründungsaufwand nötig, um die Plagiatseigenschaft zu verneinen. Da dies für den juristischen Laien kaum selbst durchführbar ist, sollte in jedem Fall der Kontakt zu einem spezialisierten Rechtsanwalt gesucht werden.