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The Walking Dead – Abmahnung durch Sasse und Partner

The Walking Dead: Abmahnung von Sasse und Partner für die 6. Staffel erhalten?
Hier erfahren Sie, wie Sie sich in diesem Fall verhalten sollten.

Aktuell werden im Auftrag der WVG Medien GmbH wieder zahlreiche Tauschbörsennutzer wegen der Fernsehserie The Walking Dead durch die Kanzlei Sasse und Partner abgemahnt. Nachdem im letzten Jahr vorwiegend Folgen aus der 5. Staffel Gegenstand von Abmahnungen waren, stehen zurzeit vor allem die aktuellen Folgen der 6. Staffel der Serie im Fokus der Abmahnungen. Erhalten Sie hier nützliche Informationen zu diesem Thema und erfahren Sie, wie als Betroffener auf eine Abmahnung der Kanzlei Sasse & Partner zu reagieren ist.

The Walking Dead | Auch die Abmahnung ist gruselig

Innerhalb der Abmahnung für The Walking Dead werden – wie in jeder Filesharing-Abmahnung – Unterlassungs-, Aufwendungsersatz- und Schadensersatzansprüche im Namen des Rechteinhabers, der WVG Medien GmbH, geltend gemacht, welche innerhalb kurz gesetzter Fristen von den Betroffenen erfüllt werden sollen.

Unterlassungsanspruch 

Innerhalb der Abmahnung wird dem Betroffenen vorgeworfen, dass dieser nach §19a UrhG das urheberrechtlich geschützte Werk (eine oder mehrere Folgen der Serie The Walking Dead) unerlaubt öffentlich zugänglich gemacht hat. Durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung soll die Wiederholungsgefahr beseitigt werden. Der Abgemahnte soll sich also verbindlich verpflichten, gleichgelagerte Rechtsverletzungen in Zukunft nicht mehr zu begehen. Der Abmahnung sind gleich zwei Varianten einer Unterlassungserklärung beigefügt. Der Betroffene soll – nach Ansicht der abmahnenden Kanzlei – die für sich zur Rechtslage passende Unterlassungserklärung auswählen, unterzeichnen und an Sasse & Partner zurücksenden.

Unser Rat: Unterzeichnen Sie nichts, bevor die Sachlage nicht eingehend geprüft wurde. Sollte tatsächlich eine Haftung bestehen (die Haftung kann oft ausgeschlossen werden), ist die Unterlassungserklärung in jedem Fall zu modifizieren. Selbst wenn also eine Haftung besteht, sollte keine der beiden vorbereiteten Unterlassungserklärungen verwendet werden.

Schadenersatzanspruch  & Rechtsanwaltskosten

Die weiterhin innerhalb der Abmahnung geltend gemachten Ansprüche betreffen Schadens- und Aufwendungsersatz.

Hinsichtlich des Schadensersatzanspruches wird ein Betrag von 500,00 Euro verlangt, der nach den Grundsätzen der Lizenzanalogie ermittelt wurde und angemessen sei, so die Ausführungen der Sasse & Partner Rechtsanwälte.

Ferner soll der Abgemahnte sämtliche Kosten für die entstandenen Aufwendungen ersetzen, die im Rahmen der Rechtsverfolgung durch die Rechtsanwälte Sasse und Partner entstanden sind. Diese werden in dem Abmahnschreiben konkret aufgeschlüsselt. So sollen unter anderem 100,00 Euro für die Einschaltung des Anti-Piracy-Unternehmens, vorliegend der Guardaley Ltd., sowie 845,00 Euro an Rechtsanwaltsgebühren ersetzt werden. Die Kanzlei Sasse und Partner geht von Rechtsanwaltsgebühren in dieser Höhe aus, da nach der im Abmahnschreiben enthaltenen Rechtseinschätzung die Deckelung des § 97a Abs. 3 Satz 2 UrhG  auf einen Gegenstandswert von 1.000,00 Euro nicht greifen soll. Der Gegenstandswert, nach dem sich die Höhe der Rechtsanwaltskosten berechnet, wird vielmehr – entgegen der eindeutig lautenden gesetzlichen Regelung – auf einen Betrag von 15.000,00 Euro beziffert. Als Grund für diese Annahme wird ausgeführt, dass die aktuelle 6. Staffel der Serie noch nicht einmal auf DVD/Blu-Ray erhältlich sei und eine Gebührendeckelung daher unbillig sei.

Schließlich wird ein Vergleichsbetrag von 800,00 Euro angeboten, mit dessen Ausgleich eine abschließende Einigung getroffen werden kann und auf jegliche weitere Forderungen verzichtet wird.

Unsere Anmerkung dazu: Wir halten sowohl den geforderten Schadensersatzbetrag von 500,00 Euro als auch die in Ansatz gebrachten Rechtsanwaltsgebühren von 845,00 Euro für maßgeblich überhöht. Auch insofern sollten die geforderten Ansprüche nicht erfüllt werden. Es sollte also in keinem Fall eine Zahlung vorgenommen werden, bevor die Sach- und Rechtslage nicht eingehend geprüft wurde. Die Erfahrung hat gezeigt, dass eine Minderung des Vergleichsbetrages in nahezu jedem Fall möglich ist. Dies selbst dann, sofern die Rechtsverletzung tatsächlich von dem Anschlussinhaber begangen wurde.

Empfohlene Vorgehensweise bei dem Erhalt
einer Abmahnung für The Walking Dead

Sofern Sie eine solche oder eine ähnliche Filesharing-Abmahnung erhalten haben, bewahren Sie Ruhe. Derartige Abmahnungen werden täglich in zahlreichem Ausmaß ausgesprochen. Zunächst ist in diesem Fall zu prüfen, ob Sie als Anschlussinhaber und Adressat der Abmahnung überhaupt für den geltend gemachten Rechtsverstoß haften. In vielen Fällen – vorwiegend in denen die Rechtsverletzung nicht durch den Anschlussinhaber begangen wurde – kann die Haftung ausgeschlossen werden. Ein Haftungsausschluss kommt aber auch dann in Betracht, sofern die Rechtsverletzung von einem Familienmitglied oder einem Mitbewohner begangen wurde.

Wir bieten die Möglichkeit einer kostenfreien, telefonischen Erstberatung in Bezug auf die Abmahnung der Rechtsanwälte Sasse & Partner aus Hamburg für die Serie The Walking Dead. Um dieses Angebot wahrnehmen zu können, müssen Sie uns lediglich die Abmahnung per E-Mail, Fax oder mittels des vorstehenden Kontaktformulars zukommen lassen.
Keinesfalls sollte selbst der Kontakt zur Kanzlei Sasse und Partner gesucht werden. Die Erfahrung hat gezeigt, dass innerhalb eines Telefonats oder von Schriftverkehr unüberlegte Äußerungen von Abgemahnten getroffen werden, die nachteilig wirken können.

Die Abmahnung sollte in keinem Fall einfach ignoriert werden. Sofern die tatsächlichen Gegebenheiten nicht geschildert und auf die Abmahnung nicht erwidert wird, droht die gerichtliche Geltendmachung der Unterlassungs- und Zahlungsansprüche, wodurch zusätzliche Kosten in nicht unerheblichem Ausmaß entstehen. Auch eine Reaktion innerhalb der sehr knapp bemessenen Frist sollte erfolgen, da andernfalls gerichtliche Schritte folgen können.

Wie bereits erwähnt, kann selbst die angebotene Vergleichszahlung von 800,00 Euro nicht unerheblich gemindert werden. Eine Minderung ist auch in dem Fall möglich, in dem der Anschlussinhaber die Rechtsverletzung tatsächlich begangen hat, sodass sich ein Vorgehen gegen die Abmahnung bzw. die Aufnahme von gezielten Vergleichsverhandlungen stets lohnenswert ist. Im Ergebnis ist auch die Einschaltung eines Rechtsanwalts für die Vertretung der eigenen Interessen durchaus empfehlenswert und auch rein rechnerisch aktiv. Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass die Anschlussinhaber, die von uns vertreten wurden und eine Vergleichszahlung leisten wollten, weniger gezahlt haben, als ursprünglich im Rahmen der Abmahnung wegen The Walking Dead gefordert wurde.

Im Rahmen der Bearbeitung der Abmahnung durch unsere Kanzlei wird, sollte eine Haftung des Anschlussinhabers bestehen, neben der Minderung der Zahlungsansprüche, selbstverständlich auch eine modifizierte Unterlassungserklärung und an Sasse und Partner gesendet. Die Unterlassungserklärung ist auf das notwendigste beschränkt, sodass dem Anschlussinhaber künftig keine weitreichenden Gefahren resultieren. Es wird dringend davon abgeraten, eine Unterlassungserklärung in Eigenregie zu verfassen, oder eines der auf beliebigen Websites ausgewiesenen Muster modifizierter Unterlassungserklärungen zu verwenden. Oftmals sind derartige Erklärungen nicht vollständig oder enthalten mehr Verpflichtungen als eigentlich notwendig. Wird eine Unterlassungserklärung zu weit gefasst, erhöht sich dadurch das Risiko der Fälligkeit einer Vertragsstrafe erheblich. Eine Unterlassungserklärung sollte aus diesem Grund stets nur nach sorgfältiger Prüfung der Sach- und Rechtslage durch einen Rechtsanwalt gefertigt werden.

Sofern Sie – wie auch viele andere – ebenfalls eine Abmahnung der Kanzlei Sasse und Partner wegen eines behaupteten Urheberrechtsverstoßes an der Serie The Walking Dead erhalten haben, rufen Sie uns gern für eine kostenfrei Ersteinschätzung an.

Björn Wrase

Björn Wrase

RA Björn Wrase: Anwalt für AI/KI- & IT-Recht, Medien- und Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht und DatenschutzView Author posts