Zum Inhalt springen

CRIF & Schufa-Eintrag durch Mobilfunkanbieter

Ähnlich wie die Schufa sammelt das Münchner Unternehmen CRIF die Daten von Mobilfunknutzern. Unter Datenschützern ist die Praxis sowohl hinsichtlich eines neutralen Schufa-Eintrags bei der Schufa Holding AG als auch bei der CRIF stark umstritten.

CRIF: Datensammlung von drei Mobilfunkanbietern

Die Wirtschaftsauskunftei CRIF hat sich auf Mobilfunkdaten der Telekom sowie von Vodafone und Freenet spezialisiert. Das Vorgehen ähnelt dem der Schufa, allerdings mit einer erheblichen Einschränkung: Der Übermittlung ihrer Daten an die Schufa müssen die Kunden zustimmen. Bei CRIF liegt offenbar so eine Einwilligung nicht vor. Die meisten Menschen kennen diese Auskunftei nicht und wissen nicht, dass diese von ihnen Daten speichert.

Es ist nach Recherchen von deutschen Journalisten unerheblich, ob die Kunden ihre Rechnungen immer pünktlich bezahlen oder nicht: CRIF sammelt ihre Daten in jedem Fall. Das rief nun inzwischen das Bayerische Landesamt für Datenschutz auf den Plan, das ein Verfahren gegen CRIF führt. Die anlasslose Datenübermittlung ist nicht erlaubt.

Die Auskunftei CRIF übermittelt an die Unternehmen auch Bankverbindungen, Mailadressen und Vertragsdaten von vorherigen Anbietern. Die Methode ist nicht neu. Auch über Stromkunden hatten Auskunfteien schon solche Daten gesammelt, bis es ihnen von den zuständigen Landesämtern untersagt wurde.

Was ist an der Datensammlung problematisch?

Problematisch bei der Datensammlung durch CRIF ist daran, dass die Daten auch Rückschlüsse zur Preissensibilität und Wechselfreudigkeit von Kunden zulassen. Das können Unternehmen auf zwei Arten verwerten:

  • Sie können die Kunden gezielter anwerben. Das ist lästig, aber darüber hinaus nicht weiter problematisch.
  • Sie können auch preissensiblen Kunden nur teure Verträge anbieten, weil sie eigentlich mit ihnen gar nicht arbeiten wollen – und wenn doch, dann nur zu einem hohen Preis, den der Kunde akzeptieren muss. Das ist schädlich und widerspricht dem Wettbewerbsrecht ebenso wie dem Verbraucherschutz.

Generelle Problematik der Mobilfunkdaten bei Datenübermittlung an CRIF

Dass die Schufa als größte deutsche Auskunftei Daten zu Handyverträgen und nicht bezahlten Handyrechnungen speichert, ist schon lange bekannt. Die Mobilfunkunternehmen rufen bei der Schufa diese Daten ab und übermitteln sie auch von ihren Kunden an die Schufa. Das wird ebenfalls kritisch gesehen, gilt aber als etablierte und damit fast unangreifbare Praxis. Datenschützer beharren allerdings darauf, dass die Datenweitergabe nur bei problematischem Zahlungsverhalten erlaubt ist.

Gestärkt wurde diese Position im Jahr 2021 durch die Datenschutzkonferenz (DSK) des Bundes und der Länder mit einem entsprechenden Beschluss, den allerdings bis heute (Oktober 2023) viele Unternehmen ignorieren. Vielmehr scheint ein zentrales Datenregister zu existieren, aus dem sich alle Telekommunikationsunternehmen bedienen.

Datenschützer kritisieren das, die Mobilfunkanbieter verweisen aber auf die nötige Betrugsprävention. Dieser Streit wurde auch schon vor Gericht ausgetragen, wobei es erste Urteile zugunsten der Datenschützer gibt. Das Landgericht München urteilte gegen Telefónica O2, dass diese Art der Datenweitergabe rechtswidrig ist (LG München, Urteil vom 25.04.2023, Az.: 33 O 5976/22). Daher ist zu erwarten, dass die Positivdatenspeicherung von CRIF ebenfalls bald der Gegenstand juristischer Auseinandersetzungen sein wird.

Dipl. Jurist, Rechtsanwalt Björn Wrase

Dipl. Jurist, Rechtsanwalt Björn Wrase

Hochspezialisiert im gewerblichen Rechtsschutz. Anwalt für Urheberrecht, AI/KI- & IT-Recht, Medienrecht, Wettbewerbs- und Markenrecht sowie Datenschutz.Autorenbeiträge anzeigen