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Rechtsanwalt Daniel Sebastian – Filesharing Abmahnung

Rechtsanwalt Daniel Sebastian mahnt im Namen der DigiRights Administration Anschlussinhaber aufgrund vermeintlicher Urheberrechtsverstöße ab.

Erfahren Sie hier, was Gegenstand der Abmahnung ist.
Dem Anschlussinhaber wird dabei durch Rechtsanwalt Daniel Sebastian vorgeworfen, er habe urheberrechtlich geschützte Musiktitel über eine Tauschbörse im Internet verbreitet und damit gegen die ausschließlichen Verwertungsrechte der DigiRights Administration als Rechteinhaberin verstoßen. Gegenstand der Abmahnung sind dabei die Werke „Wicked Wonderland“ von Martin Tungevaag, „Anubis“ von Mike Candys, „Arcadia“ von Hardwell & Joey Dale feat. Luiciana und „Underneath The Sky“ von Dash Berlin. Der Anschlussinhaber wird im Rahmen der Abmahnung aufgefordert, neben der üblich geforderten  Unterlassungserklärung auch einen Vergleichsbetrag in Höhe von insgesamt 1.200,00 Euro zu zahlen um damit die behaupteten Zahlungsansprüche abzugelten..

Die Höhe der Forderung erscheint dabei ungewöhnlich hoch. Im Gegensatz hierzu werden selbst bei Abmahnungen in Bezug auf Filmwerke regelmäßig niedrigere Vergleichsbeträge aufgerufen. Dies erscheint insbesondere im Hinblick auf die bei Filmen üblicherweise höheren Lizenzgebühren durchaus fraglich.

Rechtsanwalt Daniel Sebastian

Rechtsanwalt Daniel Sebastian hat sich dabei auf die Ermittlung und Abmahnung von Urheberrechtsverletzungen im Internet spezialisiert. Im Vorfeld einer Abmahnung wird hierbei die IP-Adresse des Täters zur Tatzeit mit einem bestimmten Internetanschluss in Verbindung gebracht. Dessen Anschlussinhaber haftet in der Folge im Rahmen einer Anscheinsvermutung zunächst gesetzlich für die beschriebene Rechtsverletzung.

In vielen Fällen erlangt der überraschte Anschlussinhaber jedoch erst mit der Abmahnung überhaupt Kenntnis über die Rechtsverletzung. Während der Nutzung einer Tauschbörse im Internet können Dateien regelmäßig auch ohne Wissen des Nutzers über dessen Internetanschluss zum Download bereitgestellt werden. Dies gilt selbst dann, wenn der Nutzer eigentlich nur Dateien herunterladen und nicht im Internet verbreiten wollte. Gleichzeitig kommen jedoch auch weitere Personen mit Zugang zu der Internetverbindung des Anschlussinhabers als Täter in Betracht.

Kann der Anschlussinhaber derartige Personen schlüssig benennen, entfällt unter Umständen die Anscheinsvermutung und damit auch die Haftung für den Rechtsverstoß.

Haftung für die Ansprüche der Abmahnung

Neben der Täterhaftung kommt jedoch grundsätzlich auch eine Störerhaftung des Anschlussinhabers für die Rechtsverletzung in Betracht. Bei Vorliegen der Voraussetzungen für eine Haftung als Störer wird allerdings der Vergleichsbetrag um den Schadensersatz reduziert. Da in diesem Fall nur noch die Kosten für die Abmahnung zu tragen sind, wird die finanzielle Folge zumeist deutlich verbessert.

Eine Unterlassungserklärung bindet den Abgemahnten in der Regel für einen sehr langen Zeitraum, weshalb die Abgabe genau überlegt sein sollte. Auch ist bei einem erneuten Rechtsverstoß mit weiteren finanziellen Forderungen zu rechnen.

Um bestmöglich auf eine erhaltene Abmahnung von Rechtsanwalt Daniel Sebastian reagieren zu können, ist grundsätzlich eine fachliche Beratung mit einem qualifizierten Rechtsanwalt zu empfehlen. Wer abgemahnt wurde, sollte jedoch nicht allzu lange mit einer Reaktion warten. Wird nicht innerhalb der in der Abmahnung vorgesehenen Frist reagiert, ist regelmäßig mit dem Beginn eines kostspieligen Gerichtsverfahrens zu rechnen.

Weiterführende Informationen über eine Abmahnung von Rechtsanwalt Daniel Sebastian erhalten Sie hier: https://www.lawst.de/rechtsanwalt-daniel-sebastian-abmahnung/

Björn Wrase

Björn Wrase

RA Björn Wrase: Anwalt für AI/KI- & IT-Recht, Medien- und Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht und DatenschutzView Author posts