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Twentieth Century Fox Home Germany GmbH – Abmahnung durch die Waldorf Frommer Rechtsanwälte

Durch die Rechtsanwälte Waldorf Frommer aus München werden vielzellige Abmahnungen im Namen der Twentieth Century Fox Home Germany GmbH ausgesprochen. Erfahren Sie hier, wie Sie sich verhalten sollten, sofern Sie eine solche Abmahnung erhalten haben.

Es herrscht eine regelrechte Abmahnwelle in Deutschland. Tag für Tag werden Filesharing-Abmahnungen ausgesprochen. Ein Ende ist nicht in Sicht. Vor allem die Twentieth Century Fox Home Germany GmbH hat die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer mit der Wahrung ihrer Ansprüche betraut und lässt zahlreiche Abmahnungen wegen einer Urheberrechtsverletzung an aktuellen TV-Serien und Blockbustern aussprechen.

Gegenstand einer jeden Abmahnung ist der Vorwurf, der Anschlussinhaber habe eine Urheberrechtsverletzung begangen. Die Rechtsverletzung soll insofern im Rahmen einer sogenannte Tauschbörse an einem Film oder einer Folge einer Serie vollzogen worden sein. Was die Mehrzahl der Abgemahnten nicht wissen, die Rechtsverletzung liegt nicht in dem Download. Vielmehr in dem Upload dadurch, dass das urheberrechtlich geschütztes Werk im Rahmen einer solchen Software öffentlich zur Verfügung gestellt wird. Durch den Download bzw. das Ansehen des Films/der Serie kommt es automatisiert zum Upload diese/r im Hintergrund der Software. Andere Nutzer können das Werk dann wiederum von dem herunterladen. Genau in diesem Upload liegt die vorgeworfene Rechtsverletzung.

Geltend gemachte Ansprüche?

Innerhalb einer Abmahnung werden vorwiegend Unterlassungs- und Kostenerstattungsansprüche gegenüber einem Anschlussinhaber hervorgebracht.

Dabei geht es stets um die Zahlung von Schadensersatz, der durch die unerlaubte Veröffentlichung des urheberrechtlich geschützten Werks entstanden sein soll. Daneben sind auch die Kosten zu erstatten, die für den Ausspruch der Abmahnung angefallen sind (Rechtsanwaltskosten. Schließlich werden vermehrt auch Aufwendungen für getätigte Ermittlungen und Auskunftsverfahren in Ansatz gebracht. Diese Beträge können durchaus mehrere hundert Euro erreichen. Im günstigsten Fall steht ein Erstattungsanspruch von knapp 470,00 Euro im Raum. Sind mehrere Folgen eine Serie Gegenstand der Abmahnung, reicht die Forderung – bestehend aus Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten – auch schon mal an die 1.000,00 Euro. Im Hinblick auf eine zügige, außergerichtliche Erledigung wird ein Vergleichsbetrag angeboten, mit dessen Zahlung sämtliche Zahlungsansprüche aus der gegenständlichen Abmahnung abgegolten sein sollen.

Gegenstand der Abmahnung ist zudem die Forderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung. Der Abgemahnte soll sich dadurch verpflichten, künftig keine gleichgelagerten Rechtsverletzungen zu begehen. Wesentlicher Bestandteil der Unterlassungserklärung ist die Vereinbarung der Zahlung einer Vertragsstrafe für den Fall, dass zu einem gleichbelagerten Verstoß kommt. Kommt es also nach der Abgabe einer Unterlassungserklärung erneut zu einer Urheberrechtsverletzung an dem der Abmahnung gegenständlichen Werk, ist eine Vertragsstrafe fällig, die im Minimum im vierstelligen Bereich liegt.

Zahlungs- und Unterlassungsansprüche erfüllen muss selbstverständlich nur, wer für die behauptete Rechtsverletzung auch tatsächlich haftet. Eine jede Abmahnung ist daher aufgrund der konkreten Umstände des Einzelfalls dahingehend zu prüfen, ob überhaupt eine Haftung besteht. Oftmals kann die Haftung vollständig ausgeschlossen oder aber erheblich begrenzt werden.

Wie Sie sich bei einer Abmahnung der Twentieth Century Fox Home Germany GmbH verhalten sollten.

  1. Ignorieren Sie die Abmahnung nicht! Handeln Sie aber auch auf keinen Fall übereilt, sondern nehmen Sie die Hilfe eines im Urheberrecht fachkundigen Anwalts in Anspruch. Tun Sie dies möglichst schnell, da die Fristen in den Abmahnungen meistens sehr kurz gehalten sind.
  2. Nehmen Sie keinen Kontakt mit der Abmahnkanzlei auf. Die Anwälte könnten Sie im Gespräch zu Äußerungen bringen, die nachteilig sind.
  3. Unterschrieben Sie die Unterlassungserklärung nicht. Lassen Sie sich von einem spezialisierten Anwalt beraten, der für Sie – sofern überhaupt eine Haftung in Betracht kommt – eine sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung erstellen kann, die weit weniger weitreichende Folgen hat, als die originale Unterlassungserklärung der Waldorf Frommer Rechtsanwälte.
  4. Bezahlen Sie die Forderung nicht vorschnell. in nahezu jeder Angelegenheit lässt sich über die Kosten noch verhandeln, so dass Sie nicht immer den vollen Betrag bezahlen müssen.

In einer Vielzahl von Fällen haften die Anschlussinhaber entweder nur in sehr begrenztem Umfang, oder gar nicht, sodass gar keine Zahlungen u veranlassen sind. Die Abmahnung sollte daher stets hinsichtlich einer etwaigen Haftung überprüft werden.

Nach der ersten Abmahnung können Doppel- oder Folgeabmahnungen drohen. Wir können Ihnen helfen, diese zu verhindern (vorbeugende Unterlassungserklärung).

Für die außergerichtliche Vertretung halten wir faire Pauschalangebote bereit, die volle Kostentransparenz bieten.

Björn Wrase

Björn Wrase

RA Björn Wrase: Anwalt für AI/KI- & IT-Recht, Medien- und Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht und DatenschutzView Author posts