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eBay Auktionsabbruch verpflichtet zu erheblichem Schadensersatz

eBay:  Vorsicht bei eBay Auktionen: Weil der Verkäufer seine eBay Auktion abgebrochen hat, bekommt der Bieter nun Schadensersatz in Höhe von 5.250 Euro, obwohl er für das Auto gerade mal 1 Euro geboten hatte

Dies entschied der BGH mit seinem Urteil vom 12. November 2014 (Aktenzeichen VIII ZR 42/14).

Was lag der Entscheidung zum eBay Auktionsabbruch zu Grunde?

Ein eBay-Verkäufer ( Beklagter ) bot seinen Gebrauchtwagen bei eBay zum Kauf an und setzte ein Mindestgebot von 1 Euro fest. Kurz nach Beginn der Versteigerung bot der Kläger 1 Euro für den Pkw. Nach ein paar Stunden brach der Verkäufer jedoch die Auktion ab, und teilte dem Bieter ( Kläger ) mit, dass er den Pkw anderweitig, also außerhalb der Auktion für 4.200 Euro verkauft hatte. Daraufhin verklagte der Bieter den Verkäufer und verlangte Schadensersatz in Höhe von 5.250 Euro, dies entsprach dem realen Wert des Pkw`s.

Entscheidung des BGH zum ebay Auktionsabbruch:

Der BGH gab dem Kläger Recht und verurteilte den Verkäufer auf Schadensersatz in Höhe von 5.249 Euro.

Kernpunkt der Entscheidung war die Frage ob der Kaufvertrag zwischen Bieter und Verkäufer sittenwidrig und somit unwirksam war, da der eigentliche Wert des Pkw`s in einem groben Missverhältnis zu dem abgegebenen Gebot von 1 Euro war.

Das Gericht urteilte, der Kaufvertrag sei wirksam zustande gekommen und nicht sittenwidrig.

Warum?

Einer Internetauktion liegt gerade der Reiz zugrunde, dass Käufer dort „Schnäppchen“ machen können- so der BGH.

Wenn man einen Artikel im Internet auf einer Auktionsplattform zum Verkauf einstellt, erklärt man sich verbindlich zum Abschluss eines Kaufvertrages bereit. Schon auf der eBay Website findet man die Voraussetzungen für das vorzeitige Beenden der Auktionen, überdies werden die Verkäufer noch einmal im Zeitpunkt des Abbruchs darüber informiert.

Was bedeutet die Entscheidung für die Nutzer?

Mit seiner Entscheidung, hat der BGH eigentlich die Grundsätze von eBay zum vorzeitigen Beenden von Verkaufsangeboten bestätigt.

Ein vorzeitiges Beenden einer Auktion ist nach wie vor möglich. Es gibt jedoch nur einige Ausnahmefälle, in denen eine Auktion frühzeitig abgebrochen werden darf.

    – Gründe, bei denen man die Auktion frühzeitig abbrechen darf –

Dies sind laut eBay wesentliche Fehler bei der Beschreibung des Artikels; Fehler bei der Abgabe von Start- und Mindestpreis und die unverschuldete Unmöglichkeit, den Artikel dem Käufer zu übereignen (zum Beispiel wenn der Artikel gestohlen worden oder unverschuldet zerstört wurde).

– Gründe, bei denen man die Auktion NICHT frühzeitig abbrechen darf-

Wenn Sie sich jedoch zwischenzeitlich doch gegen einen Verkauf entschieden haben, oder aber den Artikel anderweitig verkaufen oder verschenken wollen dürfen Sie die Auktion nicht frühzeitig beenden.

   – Kein berechtigter Grund für den Abbruch- Schadensersatz bei vorzeitigem Abbruch? –

Wenn ein Nutzer keinen berechtigten Grund darlegen kann, wie es eBay vorgibt, gelten die gesetzlichen Regelungen. Das bedeutet für den Nutzer, dass er sich unter Umständen schadensersatzpflichtig machen kann.

Kann man bedenkenlos weiter eBay nutzen oder muss man Angst haben, seine Artikel zu Schleuderpreisen zu verkaufen oder Schadensersatz zu riskieren?

Als Nutzer sollte man sich die Grundsätze und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay genau durchlesen. Auch muss man sich im Klaren sein, dass das Einstellen von Artikeln auf eBay verbindlich ist und man nicht ein Angebot beenden kann wann man will. Vielmehr sollte man sich, bevor man ein Angebot online stellt, überlegen wie hoch der Kaufpreis sein soll und ob man den Artikel überhaupt verkaufen will. Auch besteht die Möglichkeit, sogenannte Mindestpreise einzustellen. Wenn der Mindestpreis nicht erreicht wird, wird der Artikel auch nicht verkauft. Sie sollten außerdem die Ware, die Sie zum Verkauf anbieten, für die Zeit der Auktion auch reservieren, das heißt, dass sie diese nicht während der laufenden Auktion weiterverkaufen dürfen.

Wenn Sie als Nutzer auf diese paar Punkte achten, sind Sie auf der sicheren Seite und müssen auch keine Auktion abbrechen und Schadensersatz riskieren.

Björn Wrase

Björn Wrase

RA Björn Wrase: Anwalt für AI/KI- & IT-Recht, Medien- und Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht und DatenschutzView Author posts