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Audi AG lässt Abmahnungen durch die HK2 Rechtsanwälte aussprechen

Unberechtigte Verwendung von „Audi“-Markenzeichen kann teuer werden. Markenrechtliche Abmahnung der HK2 Rechtsanwälte droht.

Bekannte Produktbezeichnungen stehen fast immer unter Markenschutz. Das gilt auch für die Namen von Autoherstellern, die sich im täglichen Sprachgebrauch immer wieder finden. Grundsätzlich freut sich der Markeninhaber, wenn seine Marke „in aller Munde“ ist. Problematisch sind nur die Fälle, in denen Mitbewerber versuchen, mit den von ihnen auf den Markt gebrachten Produkten durch die nicht vorher genehmigte Nutzung eines bekannten Markenbegriffs ein besseres Image zu verschaffen. Das gilt auch für den bekannten Markenschriftzug „Audi“ und das dazugehörige Zeichen mit den markanten, ineinander verflochtenen Ringen.

Die Audi AG lässt insofern markenrechtliche Abmahnungen aussprechen. Werden geschützte Markenzeichen dazu benutzt, um für Plagiate zu werben oder um den Verbraucher darüber zu täuschen, dass bestimmte Produkte mit der Lizenz der weltweit bekannten Firma hergestellt worden sind, kann der Inhaber der Markenrechte juristisch gegen den unbefugten Verwender vorgehen.

Abmahnung durch die HK2 Rechtsanwälte im Auftrag der Audi AG

Dies geschieht zurzeit, indem die HK2 Rechtsanwälte im Auftrag der Audi AG Abmahnschreiben versenden. Der Abgemahnte erhält die Information, dass die Audi AG wegen Markenverletzung gegen ihn vorgeht. Der konkret benannte, illegalen Eingriff in markenrechtlich geschützte Positionen ist sofort zu beenden und zukünftig zu unterlassen. Dazu soll er eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterzeichnen. Schließlich werden im Rahmen einer markenrechtlichen Abmahnung erste Schadensersatzansprüche wegen entgangener Lizenzgebühren und aufgewendeter Anwaltskosten berechnet. Zum Zwecke einer konkreten Berechnung des wirtschaftlichen Schadens wird häufig auch noch ein Auskunftsanspruch geltend gemacht werden. Wer ein solches Abmahnschreiben erhält, der sollte kurzfristig und ehrlich überlegen, ob er tatsächlich eine Markenrechtsverletzung begangen haben könnte. Kann ihm dies nachgewiesen werden, wäre es unklug, auf die Abmahnung nicht zu reagieren. Der Inhaber des Markenrechts wird in einem solchen Fall nämlich Klage beim zuständigen Zivilgericht erheben und möglicherweise auch noch den Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragen. Geht es um Forderungen, denen ein hoher Streitwert zugrunde gelegt werden kann, besteht die Gefahr, dass sehr hohe Kosten entstehen.

Reaktion auf die Abmahnung der HK2 Rechtsanwälte

Den besten Rat kann in dieser Situation ein auf Markenrecht spezialisierter Rechtsanwalt erteilen, der schon nach Erhalt eines Abmahnschreibens kurzfristig zu konsultieren ist. Neben der grundsätzlichen Frage, wie aussichtsreich die Rechtsverteidigung ist und Kosten tatsächlich entstehen können, ist es wichtig, eine möglicherweise beigefügte Unterlassungserklärung vor dem Unterzeichnen fachanwaltlich prüfen zu lassen. In vielen Fällen reicht eine modifizierte Unterlassungserklärung mit herabgesetztem Risikofaktor aus, um die Wiederholungsgefahr und damit die Grundlage für ein einstweiliges Verfügungsverfahren, zu beseitigen. Schließlich sollten auch die im von den HK2 Rechtsanwälten im Namen der Audi AG geltend gemachten Zahlungsansprüche und der angesetzte Streitwert einer intensiven Prüfung unterzogen werden. Das markenrechtliche Abmahnschreiben sollte, ebenso wie ein Abmahnschreiben wegen des Vorwurfes einer Urheberrechtsverletzung oder einer wettbewerbswidrigen Handlung, unbedingt ernstgenommen werden. Auch dann, wenn die gesetzten Fristen sehr kurz sind, empfiehlt es sich nicht, auf den Termin beim eigenen Anwalt zu verzichten. Eigene Lösungsversuche juristischer Laien, wie beispielsweise der Anruf bei den Abmahnanwälten, führen häufig nicht zu einer Lösung. Manchmal kann sogar eine Verschärfung des Konflikts drohen.
Björn Wrase

Björn Wrase

RA Björn Wrase: Anwalt für AI/KI- & IT-Recht, Medien- und Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht und DatenschutzView Author posts