Ab dem 28. Mai 2022 gelten hierzulande neue Regelungen für das Widerrufsrecht nach dem Kauf von digitalen Produkten. Damit soll der Verbraucherschutz modernisiert und weiter gestärkt werden. Die neuen Regeln gehören zu einem großen EU-Gesetzespaket, das als sogenannte Omnibus-Richtlinie veröffentlicht wurde (EU 2019/2161). Das Ziel der Reform besteht in der Herstellung eines einheitlichen Verbraucherrechts in der Europäischen Union. Das deutsche BGB übernimmt die Regeln für das nationale Recht.
Was ändert sich im Widerrufsrecht?
Speziell ändern sich insofern die Regeln für den Widerruf nach dem Kauf von digitalen Inhalten, die der Anbieter per Download bereitstellt. Betroffen sein können aber auch Streamingdienste, das Nutzen einer Cloud und das Hosting von Dateien. Zu unterschieden ist künftig zwischen Verträgen, für deren Leistung der Verbraucher bezahlt, und Verträgen, bei denen er für den Bezug der Leistung nur seine Daten zu Marketingzwecken hinterlässt. Zudem gibt es eine Unterscheidung zwischen digitalen Dienstleistungen, die der neue § 356 Abs. 4 BGB behandelt, und digitalen Inhalten nach § 356 Abs. 5 BGB. Das Widerrufsrecht bei denjenigen Verträgen, für deren Leistung der Verbraucher seine personenbezogenen Daten hinterlässt, erlischt künftig in diesen Fällen:
- nach dem vollständigen Erbringen einer digitalen Dienstleistung
- nach dem Beginn der Vertragserfüllung bei digitalen Inhalten
Wenn der Verbraucher Geld bezahlt hat, erlischt das Widerrufsrecht nach der Erbringung von digitalen Dienstleistungen und Inhalten, wenn
- der Verbraucher seine Zustimmung erteilt hat, dass der Dienstleister mit der Erbringung schon vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist beginnt,
- der Verbraucher bestätigt, dass das Widerrufsrecht nach vollständiger Vertragserfüllung erlischt,
- der Unternehmer das Erlöschen des betreffenden Widerrufsrechts bestätigt und
- der Vertrag außerhalb der Geschäftsräume des Unternehmers abgeschlossen wurde und der Verbraucher einen digitalen Inhalt auf einem physischen Datenträger erhalten hat.
Zusätzlich wird die bislang uneinheitliche Widerrufsfrist für Inhalte und Dienstleistungen ab dem 28.05.2022 auf einheitlich 14 Tage festgelegt. Bislang begann diese Widerrufsfrist erst ab dem Erhalt der Widerrufsbelehrung zu laufen. Sollte der Unternehmer keine oder nur eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung aushändigen, endet die Widerrufsfrist erst nach einem Jahr und 14 Tagen. Die Widerrufsbelehrung muss ab dem 28.05.2022 die Telefonnummer des Anbieters enthalten.
Sanktionen bei Verstößen
Neues Widerrufsrecht: Die angedrohten Sanktionen sind hoch: Bei Verstößen können Bußgelder bis zu 50.000 Euro oder bis zu 4 % des Jahresumsatzes verhangen werden.