Zum Inhalt springen

Mahnbescheid von Rechtsanwalt Daniel Sebastian erhalten?

Rechtsanwalt Daniel Sebastian spricht bekanntlich sehr viele Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen aus. Kurz vor dem Jahreswechsel hat Rechtsanwalt Sebastian in vielen fällen das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet und einen Mahnbescheid wegen einer behaupteten Urheberrechtsverletzung beantragt.

Haben Sie einen solchen Mahnbescheid erhalten, sollten Sie in jedem Fall Widerspruch innerhalb der Frist von 14 Tagen einlegen und das weitere Vorgehen mit einem Rechtsanwalt.

Mahnbescheid von Rechtsanwalt Daniel Sebastian

Betroffen sind insbesondere Abmahnungen, die im Jahr 2015 ausgesprochen wurden. Das gerichtliche Mahnverfahren und der Mahnbescheid dienen gerade dazu, die drohende Verjährung der Zahlungsansprüche abzuwenden.

Zahlungsansprüche aus einer Urheberrechtsverletzung verjähren zu unterschiedlichen Zeiten. Die im Rahmen einer Urheberrechtsverletzung geltend gemachten Schadensersatzansprüche verjähren nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes innerhalb von 10 Jahren. Hingegen verjähren die Ansprüche auf Erstattung der Rechtsanwaltsgebühren bereits nach drei Jahren. Sofern also eine Abmahnung im Jahr 2015 ausgesprochen wurde, verjähren die daraus resultierenden Rechtsanwaltsgebühren zum 31.12.2018. Diese drohende Verjährung konnte Rechtsanwalt Daniel Sebastian nur dadurch vorerst verhindern und hemmen, dass er einen Mahnbescheid beantragt hat.

Unsere Empfehlung: Widerspruch gegen Mahnbescheid von RA Daniel Sebastian

Wie nun in dem konkreten Fall zu verfahren ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. In jedem Fall sollte Widerspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt werden, um den Erlass eines Vollstreckungsbescheides zu verhindern. Wir unterstützen Sie gerne bei der Vertretung innerhalb des Mahnverfahrens.

Sollte ein Widerspruch innerhalb der 14-tägigen Frist nicht eingelegt werden, kann der Erlass eines Vollstreckungsbescheides beantragt werden. Wird dieser Vollstreckungsbescheid erlassen, kann die Zwangsvollstreckung in ihr gesamtes Vermögen vorgenommen werden. Um gerade dies zu verhindern, ist es sehr wichtig, dass die 14-tägige Frist für den Widerspruch gegen den Mahnbescheid Eingehalten wird.

Lassen Sie uns den Mahnbescheid zu kommen. Wir bearbeiten die Angelegenheit rechtzeitig für Sie. Zudem erfolgt fristgerecht ein Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegen.

Nach dem Widerspruch gegen den Mahnbescheid

Zudem können wir Abmahnverfahren grundsätzlich für Sie bearbeiten. Je nach Einzelfall und einer gegebenenfalls bestehenden Haftung, weisen wir die Ansprüche für Sie zurück oder aber wirken auf eine Minderung des geforderten Betrages gegenüber RA Daniel Sebastian hin um die Angelegenheit abzuschließen. Sollte eine Haftung bestehen, ist’s empfehlenswert eine gütliche Einigung zu finden. Da durch ein Klagevefahren nur weitere Kosten produziert werden würde. Es ist in diesem Fall ratsam den Gefordertenbetrag soweit wie möglich zu mindern, um damit die Angelegenheit vollständig und endgültig abzuschließen. Sollten Sie hingegen nicht für die Urheberrechtsverletzung heften und sollten genügend Erfolgs Muss ich denn für die Verteidigung bestehen, weisen wir die Ansprüche gezielt zurück und vertreten Sie auch gern innerhalb eines Klageverfahrens.

Björn Wrase

Björn Wrase

RA Björn Wrase: Anwalt für AI/KI- & IT-Recht, Medien- und Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht und DatenschutzView Author posts