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Hengeler Müller – Abmahnung für die Burberry Limited

Aktuell vertritt die Kanzlei Hengeler Müller die Firma Burberry Limited in einem Verfahren, in dem es um eine Markenrechtsverletzung (Schutzrechtsverletzung) geht und spricht insofern eine außergerichtliche Abmahnung aus.

Die Firma Burberry Limited hat die alleinigen Nutzungsrechte an ihrem Markenemblem, sowie an dem für Artikel der Marke Burberry charakteristischen Karomuster, dem „Burberry-Check“. Durch die Beliebtheit der Luxusartikel von Burberry werden diese entsprechend häufig gefälscht und imitiert.

Inhalt der Abmahnung von Hengeler Müller: „in verwechslungsfähiger ähnlicher Form“

In der uns aktuell vorliegenden Abmahnung wurden Schals und Stulpen mit einer laut der Kanzlei Hengeler Müller „verwechslungsfähig ähnlichen Form“ über die Plattform „Dawanda“ verkauft. In davor von unserer Kanzlei zu bearbeitenden Abmahnung ging es überwiegend um Schals mit einem dem „Burberry-Check“ vergleichbaren Muster.

Soweit tatsächlich ein Verstoß gegen die eingetragene Gemeinschaftsmarke begründet ist,  ist eine Verletzung von gewerblichen Schutzrechten gegeben, die umfangreiche Ansprüche des Rechteinhabers, der Burberry Limited begründet. Bei diesen Ansprüchen handelt es sich insbesondere um Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatz- sowie anderweitige Kostenerstattungs- und Vernichtungsansprüche.

Jeder Abmahnung der Rechtsanwälte Hengeler Müller lag bisher eine vorgefertigte Unterlassungserklärung bei, die der Abgemahnte innerhalb einer sehr kurzen Frist unterschrieben an die abmahnende Kanzlei zurücksenden soll. Ziel dieser Unterlassungsverpflichtungserklärungen ist es, den Betroffenen unter Androhung von Vertragsstrafen dazu zu verpflichten, künftig den Verkauf von Fälschungen/Plagiaten zu unterlassen.

Es ist wichtig, dass die vorgefertigte Unterlassungserklärung selbst dann nicht unterzeichnet wird, sollte tatsächlich eine Schutzrechtsverletzung vorliegen. Bei Verwendung der von der Kanzlei Hengeler Müller gefertigten Unterlassungserklärung würde die Schuld anerkannt, was tunlichst zu vermeiden ist. Zudem würde sich der Abgemahnte zur Erfüllung viel zu weitreichender Ansprüche verpflichten, was in diesem Umfang nicht notwendig ist. Lassen Sie die Abmahnung daher in jedem Fall prüfen und eine modifizierte Unterlassungserklärung von einem in diesem Rechtsbereich erfahrenen Anwalt fertigen.

Sollte die Unterlassungsverpflichtungserklärung nicht bis zur gesetzten Frist unterschrieben bei der Kanzlei Hengeler Müller eingehen, wird diese der Firma Burberry Limited raten, ohne weiteren Schriftverkehr gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Diese Ankündigung ist ernst zu nehmen, sodass in jedem Fall innerhalb der kurz bemessenen Frist eine Reaktion auf die Abmahnung erfolgen muss. Im Falle der gerichtlichen Inanspruchnahme entstehen weitere Kosten in erheblichem Umfang, die stets von der Partei erstattet werden müssen, die in dem Verfahren unterliegt.

Auskunftsanspruch

Außerdem soll der Abgemahnte sich in der konkreten, von der Kanzlei Hengeler Müller vorformulierten Unterlassungsverpflichtungserklärung dazu verpflichten, der Firma Burberry Limited seine Vertriebswege offenzulegen, den erzielten Gewinn anzugeben, sowie darzulegen, in welchem Umfang Werbung für die Produkte betrieben wurde. Gerade derartige Verpflichtungen haben in einer Unterlassungserklärung nicht zu suchen. Es bestehen zwar durchaus Auskunftsansprüche der Burberry Limited, zu denen sich allerdings nicht vertraglich verpflichtet werden muss.

Vernichtungsanspruch

Darüber hinaus soll der Firma Burberry Limited je ein Exemplar der verkauften Artikel zur Ansicht übergeben werden. Der verbleibende Bestand ist laut Unterlassungsverpflichtungserklärung zu vernichten und der Nachweis darüber der Firma Burberry Limited unverzüglich zu erbringen. Insofern werden die Vernichtungsansprüche konkretisiert.

Schadensersatzanspruch

Der Abgemahnte soll sich zusätzlich zu den oben genannten Punkten innerhalb der Unterlassungserklärung dazu verpflichten, Schadensersatz für alle bisher entstandenen sowie zukünftig eventuell entstehenden Schäden zu leisten. Der Schadensersatzanspruch wurde dabei noch nicht benannt und wird in der Regel erst konkretisiert, sofern die Auskunftsansprüche erfüllt wurden. Es bedarf daher auch der Vorsicht und realistischer Angaben hinsichtlich der Auskunft über die bereits veräußerten Artikel und den daraus resultierenden Gewinn.

Anspruch auf Erstattung der Rechtsanwaltsgebühren

Schließlich verlangt die Kanzlei Hengeler Müller im Rahmen der Abmahnung die Erstattung der Kosten, die für den Ausspruch dieser entstanden sind. Diese Rechtsanwaltsgebühren sind nach einem Gegenstandswert von 150.000,00 Euro berechnet und belaufen sich konkret auf einen Betrag von 2.305,40 Euro. Sofern eine Rechtsverletzung tatsächlich vorliegt, müssen Rechtsanwaltsgebühren erstattet werden. Die Erfahrung hat gezeigt, dass diese allerdings gemindert werden können.

Sofortige Einschaltung eines Anwalts bei dem Erhalt einer Abmahnung der Kanzlei Hengeler Müller

Gerät man in die Situation, selbst abgemahnt zu werden, sollte zunächst ein kühler Kopf bewahrt werden. Weder sollte man vorschnell etwas unterschreiben, geschweige denn Zahlungen anweisen. Auch von einem persönlichen Kontakt zur abmahnenden Kanzlei sollte in jedem Fall unterbleiben, da sämtliche Angaben, die während des Telefonats getätigt wurden, zu Lasten des Abgemahnten verwendet werden können.

Der effektivste Weg auf die Abmahnung zu reagieren ist, so schnell wie möglich einen Anwalt aufzusuchen und sich beraten zu lassen, da Abmahnungen im Markenrecht generell komplexe Themen sind, bei denen der juristische Laie vieles falsch machen kann.

Nur ein erfahrener Anwalt kann die konkrete Abmahnung darauf prüfen, ob sie gerechtfertigt ist oder nicht, ob die Kosten und Vertragsstrafen in einer angemessenen Höhe festgesetzt sind und ob die abmahnende Kanzlei den Betroffenen zu unnötigen Handlungen verpflichten will.

Die Kontaktaufnahme mit dem Anwalt sollte in keinem Fall hinausgezögert werden, da bei Ablauf der gesetzten Frist ohne weiteres eine einstweilige Verfügung erwirkt werden kann, deren Kosten oft sehr hoch sind.

Vorteile bei der Beauftragung eines Anwalts zur Bearbeitung der Abmahnung

Unsere Kanzlei steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und sorgt sich um den gesamten Vorgang inkl. des notwendigen Schriftverkehrs, selbstverständlich innerhalb der bestehenden Fristen. Oberste Priorität hat stets die Erledigung des Verfahrens im Interesse des Mandanten.

Björn Wrase

Björn Wrase

RA Björn Wrase: Anwalt für AI/KI- & IT-Recht, Medien- und Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht und DatenschutzView Author posts