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Abmahnungen der Kanzlei Diesel, Schmitt, Ammer an eBay Nutzer wegen fehlenden Händlerangaben

Im Online-Geschäft ist die Grenze zwischen einer privaten und einer gewerblichen Tätigkeit oftmals fließend. Insbesondere auf Plattformen wie eBay gelten dafür unterschiedliche rechtliche Vorschriften was die Telemedienangaben wie Impressum und Widerrufbelehrung angeht.

Viele Nutzer der Auktionsplattform erhielten Abmahnungen von der Kanzlei Diesel | Schmitt | Ammer  im Auftrag der Firma Onlineversand Leipzig GmbH wegen angeblicher Wettbewerbsverstöße. Die Empfänger der Abmahnungen sollen angeblich als privater Verkäufer im gewerblichen Umfang gehandelt haben. Außerdem wurden den Verkäufern weitere Wettbewerbsverstöße aufgrund fehlender Informationen im Impressum, zum Widerrufrecht und zu den Gewährleistungsrechten zur Last gelegt. Sie forderten dafür von den betreffenden Händlern die Abgabe einer strafbewährten Unterlassungserklärung. Zuzüglich sollen Abmahnkosten in Höhe von 984,60 € (Basis: Streitwert in Höhe von 20.000 €) sowie 100 € für die Durchführung eines Testkaufs zzgl. Kaufpreis und Versandkosten gezahlt werden.

Viele Händler, die ein solches Schreiben erhielten, sind verunsichert, ob sie die geforderten Kosten tatsächlich in dieser Höhe tragen müssen. Dagegen spricht ein Urteil des OLG Düsseldorf Az. I-20 W 15/07, das in einem Urteil einen Streitwert in Höhe von 900,00 Euro für eine fehlende Widerrufbelehrung angenommen hat. Hieraus würde sich lediglich noch ein Anspruch von 124,00 Euro für die abmahnende Kanzlei ergeben.

Daher sollten Shopbetreiber sich im Rahmen der gesetzten Frist fachanwaltlich beraten lassen und erst dann über das weitere Vorgehen entscheiden.

Björn Wrase

Björn Wrase

RA Björn Wrase: Anwalt für AI/KI- & IT-Recht, Medien- und Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht und DatenschutzView Author posts