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Bildrechte: Urheberrecht an Bildern

In der heutigen digitalen Welt, in der Bilder – ungeachtet des Urheberrechts – mit nur wenigen Klicks kopiert und verbreitet werden können, sehen sich viele Inhaber von Websites, Onlineshops, vor allem aber auch Fotografen mit einem zunehmenden Problem konfrontiert: dem unerlaubten Gebrauch ihrer Bilder und Produktbilde.

Als Betreiber eines Onlineshops investieren Sie Zeit und Ressourcen in die Erstellung hochwertiger Produktbilder, die Ihre Artikel ansprechend präsentieren und zur Kaufentscheidung beitragen. Auch Fotografen, deren beruflicher Schwerpunkt in der Erstellung von Fotos liegt, wenden einen enormen Zeitaufwand auf.

Es ist daher nicht nur frustrierend, sondern auch unter rechtlichen Gegebenheiten nicht zulässig, wenn diese Bildrechte verletzt sind. Dieser Artikel zielt darauf ab, ein grundlegendes Verständnis über Ihre Rechte und die Schritte zu vermitteln, sofern Ihre Rechte an Bildern (Bildrechte) verletzt werden.

Bilder und das Urheberrecht

Das Urheberrecht spielt eine zentrale Rolle im Onlinehandel, insbesondere wenn es um Produktbilder geht. Diese Bilder sind oft das erste, was Kunden von einem Produkt sehen, und sie tragen wesentlich zur Verkaufsförderung bei. Deshalb ist es unerlässlich, ein klares Verständnis vom Urheberrecht in diesem Kontext zu haben.

Zunächst ist es wichtig zu verstehen, dass Bilder in der Regel urheberrechtlich geschützt sind. Als Urheber haben Sie das exklusive Recht, zu entscheiden, wie und wo eine Veröffentlichung Ihrer Bilder stattfindet. Wenn jemand Ihre Bilder ohne Erlaubnis nutzt, liegt eine Urheberrechtsverletzung vor. Dies gilt besonders, wenn Ihre Bilder in einem anderen Onlineshop oder in kommerziellen Medien ohne Ihre Genehmigung veröffentlicht sind.

Das Urheberrecht schützt originäre Werke, die eine gewisse Schöpfungshöhe aufweisen und demnach entsprechende Bildrechte begründen. Bei Bildern bedeutet dies, dass diese nicht nur einfache, unoriginelle Fotos sein dürfen. Es muss eine kreative Leistung erkennbar sein, wie zum Beispiel eine besondere Inszenierung oder eine einzigartige Komposition.

Erkennen von Urheberrechtsverletzungen an Bildrechten

Das Erkennen von Urheberrechtsverletzungen bei Produktbildern ist ein kritischer Schritt, um Ihre Rechte als Urheber zu schützen. Mit dem Fortschritt der Technologie gibt es verschiedene effektive Methoden, um unbefugte Bildnutzungen aufzuspüren.

Das Internet bietet diverse Tools, mit denen Sie überprüfen können, ob eine unberechtigte Veröffentlichung der Bilder stattfindet oder stattgefunden hat. Suchmaschinen wie Google bieten eine Bildersuche, bei der Sie Ihre eigenen Bilder hochladen und nach Duplikaten im Internet suchen können. Dies kann ein erster Schritt sein, um die Bildrechte zu wahren.

  • Reverse Image Search: Nutzen Sie Reverse Image Search-Tools wie Google Bildersuche, TinEye oder Bing Visual Search. Diese Werkzeuge ermöglichen es Ihnen, Ihre Produktbilder hochzuladen und das Internet nach Duplikaten oder ähnlichen Bildern zu durchsuchen. Diese Suchen können Hinweise auf die Verwendung Ihrer Bilder ohne Ihre Zustimmung geben.
  • Marktbeobachtung: Überwachen Sie regelmäßig Ihre Konkurrenten und relevante Marktplattformen. Manchmal werden Produktbilder von Wettbewerbern oder auf Online-Marktplätzen ohne Genehmigung verwendet. Eine regelmäßige Überprüfung kann solche Fälle aufdecken.
  • Spezialisierte Software: Es gibt spezialisierte Softwarelösungen, die das Web kontinuierlich nach Ihren Bildern durchsuchen und Sie bei Auffinden einer Übereinstimmung benachrichtigen. Diese Tools sind besonders nützlich für größere Unternehmen oder Fotografen mit einer umfangreichen Bildbibliothek.
  • Wasserzeichen: Das Anbringen von Wasserzeichen auf Ihren Bildern kann nicht nur abschreckend wirken, sondern auch dabei helfen, Ihre Bilder zu identifizieren.
  • Metadaten: Integrieren Sie Metadaten in Ihre Bilder. Diese können Informationen über den Urheber und das Urheberrecht enthalten. Obwohl man Metadaten entfernen oder ändern kann, bieten sie eine zusätzliche Ebene der Identifikation.

Vorgehen bei Urheberrechtsverletzungen

Sobald Sie eine Rechtsverletzung feststellen, sollten Sie handeln. Eine formelle Abmahnung kann erforderlich sein, um die unerlaubte Nutzung Ihrer Bilder zu beenden.

Eine Abmahnung ist ein rechtliches Mittel, das darauf abzielt, die Urheberrechtsverletzung ohne gerichtliches Verfahren zu beenden. In der Abmahnung fordern Sie den Verletzer auf, die Nutzung der Bilder einzustellen und eine Unterlassungserklärung abzugeben. Zudem haben Sie das Recht, Schadensersatz für die unberechtigte Nutzung Ihrer Bilder zu fordern.

  • Rechtliche Unterbindung: Das Hauptziel einer Abmahnung ist es, die unrechtmäßige Nutzung Ihrer Bilder schnell und effizient zu beenden. Sie dient als formelle Aufforderung an den Verletzer, das rechtswidrige Verhalten unverzüglich einzustellen.
  • Vermeidung gerichtlicher Verfahren: Durch eine Abmahnung hat der Verletzer die Möglichkeit, den Konflikt außergerichtlich zu lösen und somit langwierige und kostspielige Gerichtsverfahren zu vermeiden.

Schadensersatzansprüche

Als Geschädigter haben Sie Anspruch auf Schadensersatz. Die Höhe des Schadensersatzes hängt von verschiedenen Faktoren der Verletzung der Bildrechte ab, wie der Art der Nutzung, der Dauer der unrechtmäßigen Verwendung und dem entstandenen Schaden. In vielen Fällen kann der Schadensersatz auch die Kosten für die Erstellung der Produktbilder umfassen.

Die Voraussetzungen für Schadensersatzansprüche sind:

  • Nachweis der Urheberrechtsverletzung: Zunächst muss eindeutig nachgewiesen werden, dass eine Urheberrechtsverletzung stattgefunden hat. Dies bedeutet, dass Ihre Bilder ohne Ihre Zustimmung verwendet wurden und dass Sie die Urheber- oder Nutzungsrechte an diesen Bildern besitzen.
  • Rechtsverletzung muss schuldhaft sein: Es muss festgestellt werden, dass der Verletzer entweder vorsätzlich oder fahrlässig gehandelt hat. Fahrlässigkeit liegt vor, wenn die erforderliche Sorgfalt nicht beachtet wurde, zum Beispiel wenn keine angemessene Recherche zur Rechteinhaberschaft der Bilder stattfand.

Für die Berechnung des Schadensersatzes gibt es verschiedene Berechnungsweisen:

  • Konkreter Schaden: Dies umfasst den tatsächlichen finanziellen Verlust, den Sie dadurch erlitten haben, dass Ihre Bildrechte verletzt sind. Dies könnte beispielsweise entgangene Gewinne sein, wenn nachweisbar ist, dass Kunden aufgrund der Urheberrechtsverletzung von Ihrem Onlineshop zu einem anderen gewechselt sind.
  • Lizenzanalogie: Eine häufig angewandte Methode ist die Berechnung nach der Lizenzanalogie. Hierbei geht es darum, wie viel der Verletzer hätte zahlen müssen, wenn er eine entsprechende Lizenz zur Nutzung der Bilder rechtmäßig erworben hätte. Diese Methode findet häufig Anwendung, da sie relativ einfach zu berechnen ist und einen fairen Wert für die Nutzung widerspiegelt.
  • Herausgabe des Verletzergewinns: In manchen Fällen kann auch die Herausgabe des durch die Urheberrechtsverletzung erzielten Gewinns gefordert werden. Dies kann relevant sein, wenn der Verletzer durch die Nutzung Ihrer Bilder einen erheblichen Gewinn erzielt hat.

Präventive Maßnahmen für Bildrechte

Um zukünftigen „Fotoklau“ zu verhindern, können Sie präventive Maßnahmen ergreifen. Dazu gehört das Anbringen von Wasserzeichen auf Ihren Bildern oder das Nutzen von Technologien, die das Kopieren erschweren. Auch die regelmäßige Überwachung des Internets auf unerlaubte Bildnutzung ist ratsam.

Fazit

Als Inhaber eines Onlineshops ist es entscheidend, Ihre Rechte in Bezug auf Produktbilder zu kennen und zu schützen. Bei Urheberrechtsverletzungen sollten Sie schnell und entschieden vorgehen. Eine fachkundige Rechtsberatung kann dabei helfen, Ihre Interessen effektiv zu vertreten und Ihre Rechte durchzusetzen.

Sollten Sie Unterstützung benötigen oder weitere Fragen zum Thema Urheberrechtsverletzung bei Produktbildern haben, steht Ihnen die Kanzlei Wrase gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns, um sicherzustellen, dass Ihre Rechte geschützt sind und Sie angemessen für unberechtigte Bildnutzungen entschädigt werden.

Björn Wrase

Björn Wrase

RA Björn Wrase: Anwalt für AI/KI- & IT-Recht, Medien- und Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht und DatenschutzView Author posts